Wechsel GKV - PKV

Ich war bis Juli 2002 Student und danach arbeitslos. Während der Studienzeit war ich freiwillig versichert. Nach dem Studium habe ich Sozialhilfe bezogen. Nunmehr habe ich mich selbständig gemacht. Hierzu habe ich eine private Krankenversicherung ausgewählt. Meine Frage ist, welche Kündigungsfristen ich bei der gesetzlichen Krankenversicherung einhalten muss. Ich habe mich bereits kundig gemacht und eine Frist von zwei Monaten gefunden. Darüber hinaus ist mir immer wieder eine Frist von zwei Wochen aufgefallen. Wann greift diese Kündigungsfrist? Außerdem ist immer wieder von einem Sonderkündigungsrecht die rede. Ich hoffe mir kann jemand aus dieser fülle von Fristen heraushelfen. Danke! Jens

Hallo Jens,
die zwei Wochen finden bei einem Sonderkündigungsrecht aufgrund Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung ihre Anwendung.

Die zwei Monate sind beim Versichererwechsel anzuwenden.

Gruß
Martin

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Hallo Jens!

Ich war bis Juli 2002 Student und danach arbeitslos. Während
der Studienzeit war ich freiwillig versichert. Nach dem
Studium habe ich Sozialhilfe bezogen. Nunmehr habe ich mich
selbständig gemacht.

(BTW nur für die Mitleser: Genauso ist es in unserem Lande, einfach Sch****!)

Ich wünsche Dir, Jens, Du bist mit Deiner Selbständigkeit erfolgreich!!

Per wann genau bist Du nun selbständig – oder wirst Du selbständig sein? Gehörst Du einer bestimmten Berufsgruppe an, ist es eine freiberufliche Tätigkeit oder ein Gewerbe? (Das kann u.U. wichtig sein, insbes. für die Beiträge, die Du an die jetztige GKV zahlst!!!)

Hierzu habe ich eine private
Krankenversicherung ausgewählt. Meine Frage ist, welche
Kündigungsfristen ich bei der gesetzlichen Krankenversicherung
einhalten muss.

Ich würde da x an zwei, drei verschiedenen Stellen fragen, um es konkret zu erfahren, was für Dich zutrifft.

Dazu folgende Hintergrundinfo:

  • IMHO haben AOKs und Ersatzkassen, IKKs, BKKs andere Kündigungsfristen. Ich meine, bei den Ersatzkassen zum Quartalsende, AOKs weiss ich jetzt nicht.

Also fragen:

  1. die Versicherung zu der Du willst – die Zentralverwaltung ist da der allerbeste Tipp – die müssen’s nämlich wissen! –
  2. eine gesetzliche KV, die Deiner jetzigen Konkurrenz macht: also AOK ./. BKK oder so.
  3. und das ist meist ein bisserl unangenehm, wenn gleich die es am besten wissen müssen: die jetzige Krankenkasse selbst…

Ansonsten könnten dazu ja noch Info online stehen… http://www.aok.de
http://www.bkk.de
oder bei der speziellen PKV selbst… (sorry, keine Schleichwerbung)
http://www.pkv.de (Verband der PKV)

Ich habe mich bereits kundig gemacht und eine
Frist von zwei Monaten gefunden. Darüber hinaus ist mir immer
wieder eine Frist von zwei Wochen aufgefallen. Wann greift
diese Kündigungsfrist? Außerdem ist immer wieder von einem
Sonderkündigungsrecht die rede.

dazu: siehe vorheriges Posting

Ich hoffe mir kann jemand aus
dieser fülle von Fristen heraushelfen. Danke! Jens

Wenn Du zuletzt dann kündigst, dann gleich mit dem Hinweis, dass sie Dir über alle dort zurückgelegten Mitgliedszeiten eine Bescheinigung ausstellen sollen. (Die reichst Du Deiner neuen PKV mit ein, um Wartezeit-Erlass zu beantragen.)

Hoffe, geholfen zu haben.

CU DannyFox64 :smile:

Hallo Danny!

Vielen Dank erstmal für Deine Informationen.

Ich bin bereits seit März 2003 freiberuflich tätig. Seinerzeit habe ich Anfang Februar meiner damaligen Krankenkasse meine Absichten zur Selbständigkeit mitgeteilt und meine Vorstellungen über eine private KV ab März dargelegt. Danach gab es einiges Hin und Her wegen der Beendigung der Mitgliedschaft. Die GKV wollte die 18 monatige Bindungsfrist gelten lassen. Dazu bin ich zunächst auf die zwei monatige Kündigungsfrist aufmerksam geworden, welche ich dann geltend machte und auch von der GKV akzeptiert wurde.

Bereits damals hatte ich von einer Zweiwochenfrist gehört. Darauf wurde aber nicht mehr eingegangen (dummer Weise auch nicht von mir). Das Sozialamt hatte dann die Zahlungen eingestellt. Jetzt will die GKV die Bweiträge (womöglich zunächst berechtigt) von mir erstattet haben. Dabei wurde Jetzt festgestellt, dass ich Selbständiger bin. Nunmehr sollen dafür andere Beiträge abgeführt werden, welche für Selbständige gelten. Diese sind wesentlich höher als bei meiner PKV. Aufgrund der Beitragserhöhung ohne Leistungserhöhung bin ich nicht gewillt dies von der GKV hinzunehmen. Diese hätte mich seinerzeit entsprechend auf die Beitragserhöhung und auf entsprechende Rechte hinweisen müssen.

Eine Beitragserhöhung in diesem Ausmass kann ich nicht vermeiden, da es hierfür bestimmte Tabellen gibt, die für Selbständige gelten. Mit meiner damaligen GKV war ich zufrieden. Lediglöich die hohen Beitragssätze haben mich zu einem Wechsel in die PKV, welche ich bereits von meiner ausbildung her kannte, bewogen. Die jetzigen Schwierigkeiten hatte ich beim Wechsel während meiner Ausbildung nicht gehabt. Daher bin ich nun doch erstaunt über das Verhalten der GKV.

Jens

Hallo Jens!

Vielen Dank erstmal für Deine Informationen.

Ich bin bereits seit März 2003 freiberuflich tätig. Seinerzeit
habe ich Anfang Februar meiner damaligen Krankenkasse meine
Absichten zur Selbständigkeit mitgeteilt und meine
Vorstellungen über eine private KV ab März dargelegt.

Haben die bei der GKV kein „Entgegenkommen für Existenzgründer“ gezeigt? Noch nicht mal vom Denkansatz?

Danach
gab es einiges Hin und Her wegen der Beendigung der
Mitgliedschaft. Die GKV wollte die 18 monatige Bindungsfrist
gelten lassen. Dazu bin ich zunächst auf die zwei monatige
Kündigungsfrist aufmerksam geworden, welche ich dann geltend
machte und auch von der GKV akzeptiert wurde.

De facto ist die Mitgliedschaft gekündigt? Oder bereits beendet?

Bereits damals hatte ich von einer Zweiwochenfrist gehört.
Darauf wurde aber nicht mehr eingegangen (dummer Weise auch
nicht von mir). Das Sozialamt hatte dann die Zahlungen
eingestellt. Jetzt will die GKV die Bweiträge (womöglich
zunächst berechtigt) von mir erstattet haben. Dabei wurde
Jetzt festgestellt, dass ich Selbständiger bin. Nunmehr sollen
dafür andere Beiträge abgeführt werden, welche für
Selbständige gelten.

Versuche bei der Beitragshöhe, darauf zu gehen: „Was wäre unter normalen Umständen gewesen, wenn die GKV rechtzeitig von der Selbständigkeit gewusst hätte…?“ – Und das gilt nicht nur zum Vorteil der Krankenkasse!!! (siehe unten)

Diese sind wesentlich höher als bei
meiner PKV. Aufgrund der Beitragserhöhung ohne
Leistungserhöhung bin ich nicht gewillt dies von der GKV
hinzunehmen. Diese hätte mich seinerzeit entsprechend auf die
Beitragserhöhung und auf entsprechende Rechte hinweisen
müssen.

Kann ich verstehen.
Ich weiss nicht, in welcher Form sie haben/hätten hinweisen müssen. So was lässt sich ja auch „kleingedruckt“ oder in Sachen Sozialvers. mit §§ unterschieben.

Eine Beitragserhöhung in diesem Ausmass kann ich nicht
vermeiden, da es hierfür bestimmte Tabellen gibt, die für
Selbständige gelten. Mit meiner damaligen GKV war ich

Ja, die Beiträge sind tw. unverschämt hoch (orientieren sich am Maximum). Aber:
Mit dem Stichwort „Existenzgründer“ solltest Du da mal dran gehen.

**Die gesetzl. KK fördern Existenzgründer auch mit niedrigeren Beiträgen, sei es für 6 oder 12 Monate.

Die ganze Problematik ist auch den Verbraucher-Zentralen (Verbraucherberatung) bekannt. Vielleicht können „die“ Dir da viel effektiver und schneller helfen.**

zufrieden. Lediglöich die hohen Beitragssätze haben mich zu
einem Wechsel in die PKV, welche ich bereits von meiner
ausbildung her kannte, bewogen. Die jetzigen Schwierigkeiten
hatte ich beim Wechsel während meiner Ausbildung nicht gehabt.

Daher bin ich nun doch erstaunt über das Verhalten der GKV.

Na, ja. So sind’se halt. (Wenn einer abgeht, noch x anständig kassieren.)

Link-Source:
http://www.verbraucherzentrale.de/ (lokale Beratungsstelle finden)

Zwar mit etwas Mühe, aber ich denke, Du könntest locker noch (i.d.Summe) einen 1000er sparen, wenn Du da noch alle Hebel in Bewegung setztst.

Good Luck!
DannyFox64 :smile: