Wechsel GKV-PV-GKV = Studentin-Beamtin-Studentin

Guten Tag,
ich suche nach Leuten, die sich in der KK-“§Welt auskennen.

Ich bin weiblich, 30,5 Jahre und studiere Medizin. Ich habe vor meinem Studium gearbeitet und während dessen auch. 5 Monate Alg2 Empfängerin war ich ebenso.

Seit 1.2.12 gehe für 18 Monate einer Ausbildung zur Anwärterin im Beamtenstatus nach.
Danach möchte ich weiter studieren und brauche noch 3-4 Semester.
Höchstwahrscheinlich werde ich über die Zeit als Studentin eingeschrieben bleiben.
Ich habe auch ein paar Gesundheiltliche Probleme. Ein Makler meinte, dass wenn dann hätte ich nur Chancen bei debeka.

Bis dato bin ich gesetzlich versichert und hatte die Zusage bis März 2014 noch in der Studentenversicherung zu bleiben.

Was macht Sinn?
Gesetzlich versichert bleiben oder in die private wechseln?
Wie könnte ich von privat wieder in die gesetzliche wechseln für mein Studium im Anschluss an den Beamtenstatus?
Könnte ich danach wieder in den Studententarif?

Auf was muss ich achten?

Vielen Dank für Ideen und Anregungen

Sehr komplex
Hallo,
zunächst: Wiederaufnahme Studium nach Ende Anwärterzeit dürfte höchstwahrscheinlich Rückkehr in die GKV ausschließen. Denkbare Ausnahme: Studium und gleichzeitige Tätigkeit als Wiss. Mitarbeiterin an der HS - z.B. wegen Promotion.
Studium Humanmedizin? Viele PKV bieten Medizinertarife - auch für Studenten.
Auch liegen die PKV-Tarife für Studenten preislich oft nicht sehr weit von dem Mindestbeitrag der GKV entfernt - ich unterstelle, auch bei Verbleib in der GKV und Wiederaufnahme Studium ist dort der Mindestbeitrag und nicht der Studentenbeitrag zu entrichten.
Andererseits kennen die Ausbildungs- Studententarife der PKV „Höchstalter“, bedeutet: der vergünstigte Beitrag endet (z.B.) nach Vollendung des 34. Lebensjahres - je nach Unternehmen auch früher oder später. Evtl. muss auch ein Zuschlag in den PKV-Beitrag einkalkuliert werden - da Vorerkrankungen?
Aus der Ferne betrachtet - zu komplex um wirklich sinnvolle Hinweise geben zu können. Das kann nur in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.
Gruß J.K.

Ich habe auch ein paar Gesundheiltliche Probleme. Ein Makler meinte, dass wenn dann hätte ich nur Chancen bei debeka.

Unsinn,jeder öD-Versicherer hat eine Öffnungsklausel. Der Makler hatte keine Lust, sich mit Dir zu befassen (die Debeka arbeitet nicht mit Maklern).

Was macht Sinn?

Das hat Jörg schon erläutert.

Hallo,

unter diesen Umständen würde ich auch als Beamtenanwärter in der GKV bleiben. Ein WEchsel in die GKV danach wird sonst schwer. Bei der wohl eher unsicheren Zukunftsperspektive sowieso ratsam.

Von den gesudheitlichen Problemen abgesehen: die Beamtenöffnung funktioniert erst bei endgültiger Verbeamtung.

Gruss

Barmer

Von den gesudheitlichen Problemen abgesehen: die Beamtenöffnung funktioniert erst bei endgültiger Verbeamtung.

Das stimmt so nicht. Wir haben die Öffnungsklausel dann, wenn erstmalig ein Beihilfeanspruch entsteht. Und das ist selten die Verbeamtung auf Lebenszeit.

…aber auf Probe !

bei Beamten auf Widerruf (= Anwärtern) definitiv nicht.

Gruss

Barmer

Hallo Nordlicht,

Die Öffnungsklausel gibt es erst beim Wechsel in den Status Beamter auf Probe.

Gruß Merger

Öffnungsklausel
Hallo zusammen,

bitte Vorsicht mit der Öffnungsklausel, i.d.R. ist keine Beihilfeergänzung verfügbar. Das macht zukünftige Änderungen im Beihilferecht für den Versicherten zur offenen Flanke.

Viele Grüße
oscar.

… oder GKV.
Hallo pupuce,

zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst besteht keine Verpflichtung zum Wechsel in die Private Krankenversicherung. Du kannst ebenso in der Gesetzlichen bleiben. Nachteil: Du erhältst keinen Arbeitgeberanteil und trägst den vollen Beitrag allein. Bei den Bezügen im Vorbereitungsdienst ist das noch halbwegs akzeptabel, als Beamter mit vollen Dienstbezügen wird das dagegen sehr teuer.

Du solltest mit deinem Makler Risikovoranfragen bei verschiedenen Versicherern stellen. Neben dem genannten Versicherer gibt es noch andere, die für Anwärter günstigere Annahmeregelungen haben. Ist der geforderte Risikozuschlag zu hoch, bleibt die Gesetzliche als Ausweg.

Die sog. Öffnungsklausel hat den Nachteil, dass i.d.R. keine Tarife zur Beihilfeergänzung angeschlossen werden können. Welche Nachteile das genau haben kann, erklärt dir dein Makler.

Viele Grüße
oscar.

Hallo,

der Hinweis mit den Beihilfeergänzungstarifen ist richtig.

Aber mit künftigen Beihilfeänderungen haben die erstmal nichts zu tun. Wenn sich Prozentsätze ändern, besteht auch nach Beitritt durch Öffnung ein Anpassungsrecht ohne Risikoprüfung etc.

Gruss

Barmer

Hallo pupuce,

für Beamten anwärter gilt die PKV-Öffnungsaktion nicht. Im Übrigen nehmen nur bestimmte PKV-Unternehmen an dieser Öffnungsaktion teil.

-> Seite 4GrußRHW