Hallo,
eine Grundvorraussetzung für den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist bekannterweise der Nachweis eines Bruttogehaltes in Höhe von irgendwas um die 48.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg.
Wie sind jedoch die drei Jahre definiert? Konkret habe ich am 01. Juli 2006 meinen ersten Job angenommen. In den ersten sechs Monaten bin ich zwar nicht über 48.000 Euro gekommen, wenn man hingegen die ersten zwölf Monate bis zum 30. Juni 2007 betrachtet. Kann ich jetzt bereits zum 01. Juli 2009 einen Wechsel vollziehen oder erst wenn ich drei Kalenderjahre hintereinander über der Bemessensgrenze gelandet bin? Das wäre in meinem Falle dann der 01. Januar 2010.
Besten Dank für Eure Hilfe
Heinz