Wechsel GKV zu PKV: 36 Monate od. 3 Kalenderjahre?

Hallo,

eine Grundvorraussetzung für den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist bekannterweise der Nachweis eines Bruttogehaltes in Höhe von irgendwas um die 48.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg.

Wie sind jedoch die drei Jahre definiert? Konkret habe ich am 01. Juli 2006 meinen ersten Job angenommen. In den ersten sechs Monaten bin ich zwar nicht über 48.000 Euro gekommen, wenn man hingegen die ersten zwölf Monate bis zum 30. Juni 2007 betrachtet. Kann ich jetzt bereits zum 01. Juli 2009 einen Wechsel vollziehen oder erst wenn ich drei Kalenderjahre hintereinander über der Bemessensgrenze gelandet bin? Das wäre in meinem Falle dann der 01. Januar 2010.

Besten Dank für Eure Hilfe
Heinz

Wie sind jedoch die drei Jahre definiert?

Meines Erachtesn sind drei Kalenderjahre gemeint, in denen die JAEG überschritten sein muß.

über der Bemessensgrenze gelandet bin? Das wäre in meinem
Falle dann der 01. Januar 2010.

Das würde ich auch so sehen.

Hallo Nordlicht,

ja, so ist es - es wird in Kalenderjahren gerechnet !!!
Gruß und guten Rutsch (falls wir nichts mehr voneinander hören)
Gruß

Czauderna

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Hallo Günter,

Gruß und guten Rutsch (falls wir nichts mehr voneinander hören)

Dir auch alles Gute fürs neue Jahr und vor allem für Deinen Sohn, dass er wieder in Lohn und Brot kommt.

Grüße in meine alte Heimat (eine von mehreren)

Nordlicht