Hallo,
auf Grund der Tariferhöhung meiner GKV bin ich am Überlegen,von meinemSonderkündigungsrecht gebrauch zu machen und zu wechseln.
Nun ist es aber so, dass meine Frau vor 2 Tagen eine Mutter Kind Kur genehmigt bekommen hat die innerhalb der nächsten 6 Monate anzutreten ist. Wie würde es da im Falle einer Kündigung aussehen?
Wenn ich z.B zum 1.4. wechseln würde und meine Frau würde zum 15.4 die Kur antreten, wer übernimmt dann die Kosten?
Danke im voraus.
Gruss
Olli
Hallo,
das ist rechtlich nicht ganz klar, weil gerade im Bereich dieser Kurform das Antragsverfahren von Kasse
zu Kasse doch recht unterschiedlich sein kann. Die neue Kasse wird sich natürlich bedanken wenn einneues Mitglied gleich mit einem solchen, von der Vorgängerkasse bewilligten Kurantrag, ankommt und wahrscheinlich eine
Gewährung dieser Leistung nicht entsprechen - Gründe dafür gibt es vordergründig genug (Gutachterverfahren oder
Vertrag mit der gewählten Kurklinik).
Die alte Kasse wird dagegen froh sein wenn du vorher wechselst - so eine Kur kostet für zwei Personen
ca. 4000,00 €. Da wird der Halteversuch bei dir nicht sehr intensiv ausfallen zumal man davon ausgehen wird,
dass du zwar evtl. deine Kündigung zurücknimmst, aber nach der Kur sofot wechseln wirst.
Ich kann dir nur raten (gott sei dank- weiss ich nicht welche Kasse du verlassen willst). warte es ab.
Vielleicht ist deine Kasse nach dem 1.7.2005 gar nicht mehr so teuer.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Günter,
Vielleicht ist deine Kasse nach dem 1.7.2005 gar nicht mehr so
teuer.
meinst Du die „Senkungsorgie“ um 0,9 %, die alle kassen durchführen, weil sie in gleicher Höhe einen Zusatzbeitrag fordern (für Zahnersatz und Krankengeld) der nicht mehr AG-Zuschussberechtigt ist???
Oder gehst Du davon aus, dass die Krankenkassen Ihre Beitragssätze tatsächlich senken?? (also mehr als 0,9%?)
Viele Grüße und alles Gute für das neue Jahr!
Thorulf Müller
Hallo Thorulf,
auch dir ein gutes 2005.
Angeblich wollen ja einige Kasse mehr als die geforderten
o,9% senken, die gleich wieder draufgehauen werden.
So will z.B. die DAK die Arbeitnehmerbelastung von 0,45% ausgleichen,
würde bedeuten Senkung von 14,7 auf 13,35% - die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
Gruss
Günter