Wechsel Heizkessel

Hallo

ein Vermieter beschliesst am 10.11-11.11 den Heizkessel zu wechseln.1,5 Tage keine Heizung. Ein Mieter hat trotz aller Vorkehrungen sich eine ordentliche Erkältung weggeholt. Könnte man da Mietminderung machen? Ärztliches Attest würde man sich auch noch holen.

LG
Manni3

Hallo Manni3,

ich versuch die Frage mal ensthaft zu beantworten. :wink:

Gundsätzlich sind 2 Dinge zu unterscheiden:

  1. Mietminderung nach § 536 BGB
  2. Schadensersatz nach § 536a BGB

ein Vermieter beschliesst am 10.11-11.11 den Heizkessel zu
wechseln.1,5 Tage keine Heizung.

Ich argumentiere jetzt mal zu Gunsten des Mieters:

  1. Angenommen, dem Mieter würde wegen des 2 tägigen Ausfalles 50% Mietminderung zugestanden werden, so bedeutet das bei einer Warmmiete von 600 € ein Minderungsanspruch von 600€/Monat / 30 Tage/Monat * 2 Tage * 50%= 20€.

  2. Schadensersatz kann er für seine Auslagen geltend machen, wenn er nachweisen könnte, dass die Erkältung aufgrund der kalten Wohnung entstanden ist und ein Richter dies nicht als „allgemeines Lebensrisiko“ oder eigenes Verschulden abtut. Da wird’s dem Mieter schwer fallen.

Also, das Ganze macht nicht wirklich einen Sinn.

Gute Besserung.

Gruß

Joschi