Ein Angestellter im gehobenen öffentlichen Dienst ist in die Entgeltgruppe 9 Stufe 5 mit Zulage für zwei Kinder nach dem alten BAT eingestuft. Die Tätigkeit im gehobenen Dienst wird seit etwa einem Jahr ausgeübt. Davor war der Angestellter Entgeltgruppe 9 Stufe 4 mittlerer Dienst.
Nun hat der Angestellte evtl. die Möglichkeit in das Beamtenverhältnis zu wechseln. Die ausgeschriebene Stelle wird nach EG 10 bzw. bei Beamten nach A11 vergütet.
Ein Wechsel in die EG 10 würde für den Angestellten max. „lediglich“ 250 Euro brutto mehr bedeuten. Da die neue Stelle als wesentlich höherwertig anzusehen ist, kommt aus finanzieller Sicht allenfalls ein Wechsel in das Beamtenverhältnis in Frage.
Ein Wechsel in das Beamtenverhältnis wäre grundsätzlich möglich.
Kann ich als Angestellter der EG 9 Stufe 5 überhaupt direkt Beamter nach A11 werden?
Hallo,
das kommt darauf an, um was für einen „Beamten“ es sich handelt, soll heissen: in welchem Bundesland (genauer: innerhalb welcher Laufbahnverordnung) findet das statt und wer ist der Dienstherr? Normalerweise ist das Eingangsamt des gehobenen nichttechnischen Dienstes A9, des technischen A10. Ausserdem sollte die erstmalige Einstellung eine auf Probe bzw. „zur Anstellung“ sein, also alles andere als auf Lebenszeit. Es kommt da schon sehr darauf an, wie „dehnbar“ der Dienstherr das jeweilige (Landes)Beamtengesetz und die geltende Laufbahnverordnung auslegt.
Ausserdem sollte man bedenken, dass die beiden Kinder und ggf. die Frau demnächst privat krankenversichert werden möchten, und dann ist der Unterschied A11E10 nicht mehr wirklich vorhanden
Ein netter Dienstherr beantwortet diese Fragen auch und weitaus verbindlicher