Wechsel in den gehobenen Dienst Bayern

Hallo!
Ich bin momentan im mittleren Dienst beim Freistaat Bayern tätig. Zum 1. Oktober werde ich eine Ausbildung im gehobenen Dienst beginnen. Da es sich nicht um einen internen Aufstieg handelt, muss ich um Entlassung bitten und werde zum 1.10. neu eingestellt.

Da ich gerne etwas früher kündigen möchte als zum 30.09. (bisschen Urlaub muss sein :smile: ) ist nun meine Frage, was in dieser Zeit mit meiner Krankenversicherung passiert.

Ich bin in dieser Zeit ja nicht beihilfeberechtigt. Muss ich mich nun zu 100 % privat versichern oder gibt es Möglichkeiten vorübergehend gesetzlich versichert zu sein? Grundsätzlich muss einen der Dienstherr ja in der gesetzlichen Versicherung nachversichern oder?

Vielen Dank schon mal vorab für die Antworten!!!

Hallo, wird in den einzelnen Ländern verschieden gehandthabt. Fragen Sie direkt bei Ihrer PKV nach.

MfG E.G.

Hallo,

Gegenfrage: Hat ein Beamter keinen Anspruch auf Urlaub ?

Wie wäre es denn, zum 30.09. kündigen und davor den restlichen Jahresurlaub nehmen.

Ansonsten in den sauren Apfel beißen, und in der Zwischenzeit den Krankenversicherungsschutz auf 100 % aufstocken.

Eine Nachversicherung bedeutet, bei Auflösung der Beamtentätigkeit (B.a.W / B.a.P) werden Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt.

Dies hat allerdings nichts mit der Krankenversicherung zu tun.

Gruß Merger

hallo, es handelt sich zwar grundsätzlich um eine länderregelung so dass ich die vorschriften nicht kenn, aber nachversicherung betrifft rente. da du dann arbeitslos bist musst du dich da melden und kannst dich gesetzlich versichern musst allerdings 100% zahlen, da wäre ein freiwiliger beitrga zur privaten besser sonst musst du da später neueintreten und wird dann teurer

Hallo ratlose Beamtin,
ich würde es mit Urlaub ohne Zahlung der Dienstbezüge
versuchen.

mfg

W.Alter Fuchs