Hallo!
Ich bin momentan im mittleren Dienst beim Freistaat Bayern tätig. Zum 1. Oktober werde ich eine Ausbildung im gehobenen Dienst beginnen. Da es sich nicht um einen internen Aufstieg handelt, muss ich um Entlassung bitten und werde zum 1.10. neu eingestellt.
Da ich gerne etwas früher kündigen möchte als zum 30.09. (bisschen Urlaub muss sein ) ist nun meine Frage, was in dieser Zeit mit meiner Krankenversicherung passiert.
Ich bin in dieser Zeit ja nicht beihilfeberechtigt. Muss ich mich nun zu 100 % privat versichern oder gibt es Möglichkeiten vorübergehend gesetzlich versichert zu sein? Grundsätzlich muss einen der Dienstherr ja in der gesetzlichen Versicherung nachversichern oder?
Vielen Dank schon mal vorab für die Antworten!!!