wer kennt eine gesetz.Krankenkasse für Bad.Württemberg, die einen Schwerbehinderten mit
neu zugesprochener GdB 50 % und einem Alter von 55 Jahren, auf Grund des §9 Abs.1 Nr.4 SGB V,
noch aufnimmt !!
( Zugangsrecht für Schwerbehinderung ab 50% innerhalb 3 Monaten )
SGB V, § 9, Abs 1-4 sagt alles aus.
Erfüllen Sie diese Punkte so sollte einer Einstufung bzw. einem Eintritt in die GKV mit einem GdB von 50, nicht mehr im Wege stehen.
Gruß
Friedhelm
leider haben die meisten GKV`s eine Altersbeschränkung in Ihrer Satzung !!
Guten Tag,
die jeweiligen Satzungen der KKs sind mir nicht bekannt.
&Tschüß
Wolfgang
Sorry, dazu kann ich nichts sagen.
wer kennt eine gesetz.Krankenkasse für Bad.Württemberg, die
einen Schwerbehinder
ten mit
neu zugesprochener GdB 50 % und einem Alter von 55 Jahren, auf
Grund des §9 Abs.1 Nr.4 SGB V,
noch aufnimmt !!
( Zugangsrecht für Schwerbehinderung ab 50% innerhalb 3
Monaten )
kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Gruß
Hallo, gesetzlich ist jede gesetzliche Kasse verpflichtet Behinderte aufzunehmen! Ein Wechsel in den 3 monaten ist jederzeit möglich, aber nur als Freiwilligversicherteter. So kenne ich das, habe ich auch schon einige male für unsere Mitglieder durchgesetzt ohne Probleme. Bei uns in Hessen gilt das gleiche wie in Württenberg.
Da kann ich Dir leider nicht helfen.
Roberta