Ich habe lange Jahre im Ausland gelebt. Dort war ich mit den Kindern in der privaten Gruppenversicherung des AG meines Mannes verichert. Vorher war ich beruftätig und freiwillig bei einer gesetzlichen KV versichert. Nach der Rückkehr mussten wir uns alle wieder PV versicher, da sie gesetzlichen Kassen uns eine Vericherung verweigerten, wegen fehlender Krankenkassen Historie in Deutschland. Bisher muste ich den Beitrag für die Kinder und mich selbst bezahlen, ein Einkommen hatte ich auf Grund des Alters der KInder nicht. Mein Mann verdient eigentlich nicht soviel um ich diesen Luxus leisten zu können, durfte aber auch nicht in eine gesetzliche Kasse aus besagten Gründen zurück.
Nun habe ich aber zum 01 Januar 2013 eine Vollzeittelle bekommen können, wie muss ich nun mit der Veriicherung in Kontakt treten und wie verhält es sich mit der Versicherung für die Kinder, könnte ich diese nun mit Familienversichern? Vielen Dank für Ihre Mühr und Ihre Antworten
Hallo,
bei mir lag der Fall ganz anders. Ich war jahrelang Privat KV. Nach 30 Jahren habe ich einen Abwicklungsvertrag meiner damaligen Firma erhalten.
Ich meldete mich Arbeitslos und konnte wieder in die Gesetzliche Krankenkasse.
Bei meinem Mann lag der Fall etwas anders, er wurde in Frührente geschickt und kam nicht mehr aus der PV raus.
Ja, selbst ich musste mich dann freiwillig KV. Wir zahlen 50% der Rente meines Mannes an KV.
Können in diesem Fall nicht die Kinder bei Ihrem Mann versichert sein?? Da würde ich die KV anschreiben.
Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht wirklich helfen konnte. Alles Gute für Sie und Ihrer Familie.
Hallo mauswiesel123,
nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V sind Personen versicherungspflichtig
(d.h. sie müssen bei einer gesetzlichen Krankenversicherung = Krankenkasse),
die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung
(z.B. Beamte haben Anspruch auf freie Heilfürsorge durch den Staat, oder du nimmst eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf)
im Krankheitafall haben und
zuletzt gesetzlich krankenversichert waren. Das warst du ja vor deinem Auslandsaufenthalt.
Da das eine versicherungsPFLICHT ist, müsstest du rückwirkend noch bei einer Krankenkasse versichert werden können, ab Tag der Einreise in Deutschland. Bei der privaten kenne ich mich nicht so aus, aber es könnte sein, dass dein Vertrag dort annulliert wird und du die vollen Beiträge zurückbekommst. Da musst du dich woanders erkundigen.
Hast du dich nach deiner Rückkehr bei deiner letzten Krankenkasse gemeldet? Du hast nämlich eine Meldepflicht gegenüber der Krankenkasse. Zuständig für die Krankenversicherung ist immer die letzte Kasse.
Beitäge müssen nach den gleichen Bestimmungen wie bei freiwillig Versicherten gezahlt werden.
Wenn du ab 01.01.13 versicherungspflichtig wirst in deiner Beschäftigung (Arbeitgeber fragen) musst du Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Ob die Kinder dann kostenfrei familienversichert werden hängt vom Einkommen deines Mannes und von deinem Einkommen ab. Wenn er viel mehr verdient als du müssen sie privat versichert werden.
Hoffe dir geholfen zu haben
gjo
Hallo gjo,
vielen Dank für Deine Antwort. Mittlerweile habe ich da Problem bereits geklärt. Keine Problem für eine freiwillige Mitgliedschaft in einer getzl. KV. Das Problem mit dem Ausland ist immer dann gegeben, wenn der Aufenthalt länger al fünf Jahre war. Bei rückkehr hat man keine deutsche Krankenversicherungsgeschichte mehr und mu sich privat versichern, ob man viel Geld verdient oder nicht.
Auch als Organ einer AG muss man sich privat versichern, unabhängig vom Einkommen. Hier besteht eine wirkliche Lücke, der Wahlfreiheit. Ich kann aber nun wieder in eine normale KV und kann bei Prüfung des Gehaltes meines Mannes die Kinder mit in die Familienversicherung nehmen, mein Mann muss jedoch weiter privat versichert bleiben.
Nochmals Danke all denen die mir einen Rat geben konnten.
Danke