Wechsel in die GKV nach Änderung Familienstand

Ich habe eine Frage zum Austritt aus der privaten KKV.
Ich bin unverheiratet getrennt lebend und habe zwei Kinder und verdiene nur knapp über der BBG, die für mich gilt. (Versicherungsbeginn Oktober 2002). Ich möchte gerne heiraten und zusammenziehen (mit meiner Frau und den 2 Kindern). Meine Partnerin hat im Moment immer nur befristete Arbeitsverhältnisse von 6 Monaten oder einem Jahr. Dazwischen immer wieder Zeiten der Arbeitslosigkeit. Was bedeutet das für mich im Fall der Heirat im „worst case“ - sprich meine Frau wird längere Zeit arbeitslos (kein Anspruch mehr auf ALG I). Dann müsste sie sich ja freiwillig versichern + die Versicherung der 2 Kinder bei der Privaten, oder?.
Wenn wir nur zusammenziehen und nicht heiraten ist es glaube ich das selbe, oder?
Da ich auch relativ spät in die Private eingestiegen bin und auch einen Aufschlag zahle, ist der Beitrag auch schon hoch. Das alles zusammen wäre ja unbezahlbar. Komme ich in so einem Fall aus der Private raus, z. B. wenn mein Gehalt am Ende aller Abzüge, weniger ist ls Hartz 4? Ich habe da mal so etwas gehört.
An wen kann man sich da eigentlich wenden? An einen Anwalt im Versicherungsrecht? Gibt es unabhängige Versicherungsberater, die einem nicht nur eine Versicherung verkaufen
wollen?
Vielen Dank für die Hilfe

… Dann müsste sie sich ja freiwillig versichern + die
Versicherung der 2 Kinder bei der Privaten, oder?.

Ja, Grundlage für den Beitrag wäre dann Ihr hälftiges Einkommen!

Wenn wir nur zusammenziehen und nicht heiraten ist es glaube
ich das selbe, oder?

Nada, dann ist Ihr Einkommen für die Beitragshöhe der freiw. GKV irrelevant.

Da ich auch relativ spät in die Private eingestiegen bin und
auch einen Aufschlag zahle, ist der Beitrag auch schon hoch.
Das alles zusammen wäre ja unbezahlbar. Komme ich in so einem
Fall aus der Private raus, z. B. wenn mein Gehalt am Ende
aller Abzüge, weniger ist ls Hartz 4? Ich habe da mal so
etwas gehört.

Um Gottes willen, Sie kommen raus, wenn Ihr Einkommen unter Ihrer Pflichtversicherungsgrenze liegt. Hartz IV benötigen Sie dafür nicht!

An wen kann man sich da eigentlich wenden? An einen Anwalt im
Versicherungsrecht? Gibt es unabhängige Versicherungsberater,
die einem nicht nur eine Versicherung verkaufen
wollen?

Fangen Sie doch mal bei einer GKV oder Ihrer Personalabteilung an und fragen dort!

Da ich auch relativ spät in die Private eingestiegen bin und
auch einen Aufschlag zahle, ist der Beitrag auch schon hoch.
Das alles zusammen wäre ja unbezahlbar. Komme ich in so einem
Fall aus der Private raus, z. B. wenn mein Gehalt am Ende
aller Abzüge, weniger ist ls Hartz 4? Ich habe da mal so
etwas gehört.

Um Gottes willen, Sie kommen raus, wenn Ihr Einkommen unter
Ihrer Pflichtversicherungsgrenze liegt. Hartz IV benötigen Sie
dafür nicht!

Erst mal vielen Dank für die Antwort.
Das mit Hartz 4 meinte ich aber anders.
z. B. wir bleiben unverheiratet, aber ziehen zusammen (finanziell gesehen nicht sehr klug, ok). Dann bleiben mir nach Abzug meiner PKV, der freiwilligen GKV meiner Partnerin (sie kommt in keine PKV) und der einzeln versicherten Kinder (GKV oder PKV)- weniger übrig als wenn wir Hartz 4 bekommen würden - obwohl ich über der BBG verdiene (ich habs allerdings noch nicht genau ausgerechent). Wir wollen ja auch noch mehr Kinder, dann lässt sich das Spiel ja beliebig fortsetzen bis theoretisch gar nix mehr übrig bleibt. Meine Frage ist - bin ich dann trotzdem an die Pivate gebunden? Oder was passiert dann?

Da ich auch relativ spät in die Private eingestiegen bin und
auch einen Aufschlag zahle, ist der Beitrag auch schon hoch.
Das alles zusammen wäre ja unbezahlbar. Komme ich in so einem
Fall aus der Private raus, z. B. wenn mein Gehalt am Ende
aller Abzüge, weniger ist ls Hartz 4? Ich habe da mal so
etwas gehört.

Um Gottes willen, Sie kommen raus, wenn Ihr Einkommen unter
Ihrer Pflichtversicherungsgrenze liegt. Hartz IV benötigen Sie
dafür nicht!

Erst mal vielen Dank für die Antwort.
Das mit Hartz 4 meinte ich aber anders.
z. B. wir bleiben unverheiratet, aber ziehen zusammen
(finanziell gesehen nicht sehr klug, ok). Dann bleiben mir
nach Abzug meiner PKV, der freiwilligen GKV meiner Partnerin
(sie kommt in keine PKV) und der einzeln versicherten Kinder
(GKV oder PKV)- weniger übrig als wenn wir Hartz 4 bekommen
würden - obwohl ich über der BBG verdiene (ich habs allerdings
noch nicht genau ausgerechent).

Das mag ja sein - sind Sie über 50, haben schwerwiegende Vorerkrankungen und nur Tarife ohne SB? Wie sonst wollen Sie auf Hartz IV kommen?

Wir wollen ja auch noch mehr
Kinder, dann lässt sich das Spiel ja beliebig fortsetzen bis
theoretisch gar nix mehr übrig bleibt. Meine Frage ist - bin
ich dann trotzdem an die Pivate gebunden? Oder was passiert
dann?

Die Anzahl der Kinder hat mit der Zugehörigkeit zur PKV nichts zu tun. :wink:

Übrigens: Maßgebend für den Beitrag Ihrer dann-Frau wäre in der Tat Ihr hälftiges Einkommen, wobei der Beitrag bei der richtigen Krankenkasse auf den halben Höchstbeitrag begrenzt wird!!!

Frank Wilke