Wechsel in die GKV

Hallo,

mein Mann ist selbständig und privat versichert. Mein Vater ist auch selbständig und gesetzlich versichert. Mein Mann möchte jetzt in die gesetzliche wechseln. Wie stellen wir das am besten an? Ich meine, die GKV sind doch froh über jeden Kunden. Also dürfte es doch kein Problem sein, sich freiwillig in der GKV versichern zu lassen, oder?

Gruß
Bianca

Hallo,
selbstverständlich sind wir froh über jeden neuen Kunden,
allerdings ist das in diesem Falle leider unmöglich.
Ein Wechsel als freiwillig-Versicherter (Selbständiger) von der
PKV zur GKV ist nicht möglich - definitiv.

Gruss

Günter Czauderna

Dein Vater soll deinen Mann als Arbeitnehmer mit geringen Gehalt einstellen. Dadurch rutscht er unter die gesetzliche Grenze und muss in die GKV wechseln.

Nach einiger Zeit kann er sein Angestellenleben ja wieder beenden und seine Selbstständigkeit erneut nachgehen!

Oder nicht! :wink:

Gruß
Falke

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Hallo,
ja denn Dreh kennen wir auch !
Allerdings sind die Kassen bei Angehörigenbeschäftigung sehr
penibel, das kann bis zur Arbeitsplatzbegehung gehen.
Aber, wo kein Kläger da kein Richter.

Gruss

Günter Czauderna

An die Moderatoren
Das glaube ich nicht wirklich. Das ist schon Anstiftung zu Sozialversicherungsbetrug - meines Erachtens.

Es gibt in diesem Land Gesetze - und die gelten für alle. Die Umgehung oder Scheingeschäfte sind meiner Kenntnis nach nicht zulässig!

Der Beitrag sollte m.E. gelöscht werden.

Viele Grüße
Thorulf Müller

Mich persönlich dürstet nicht nach der GKV - im Gegenteil, aber das Ausnutzen einer Gesetzeslücke in solchen Fällen anzuprangern scheint mir hier doch lächerlich. Im Vergleich zu den Summen, die unsere Politiker (die zudem noch durch unsere Steuern fürstlich finanziert werden) so an der Legalität vorbeiwirtschaften ist die kriminelle Energie hier doch eher im unterten Bereich anzsiedeln. Un sowieso sind Lücken doch da, um sie zu nutzen - oder???

Viel Glück, sine

Ach du lieber Himmel! Da wird wieder wohl viel hohle Luft geschlagen! *kopfschüttel*

Gruß
Falke

An die Moderatoren
Hallo,

jetzt schlägt es 13.! Jetzt haben wir auch noch Rechtfertigungen. Meines Erachtens sind Aufforderungen zu Straftatbeständen schwerwiegender als Werbung. Wieso wird Falke nicht umgehend gesperrt und seine Beiträge gelöscht???

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Falsch
Hallo,

jedes Land, jedes Volk bekommt die Politiker die es verdient.

BNetrug beginnt im kleinen.

Und wenn ich mir hier ansehe, wie über hohe Prämien diskutiert wird, über Kulanz und gleichzeitig niedrige Beiträge gefordert werden, dann frage ich mich, ob den beteiligten Diskussionspartnern die Wechselwirkung überhaupt bewußt ist!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

P.S.: Das „Ich-Bewußstsein“ ist das Übel dieser gesellschaft!

Moderatoren: Bitte mal Thorulf Müller beruhigen

Hallo,

jetzt schlägt es 13.!

Nein 00:32 Uhr!

Jetzt haben wir auch noch
Rechtfertigungen.

Kannst du lesen? Wo gibt es hier Rechtfertigungen??

Meines Erachtens sind Aufforderungen zu
Straftatbeständen schwerwiegender als Werbung.

Aufforderungen??? Welcher Straftatbestand? Lass dich mal näher untersuchen und dabei die Details erklären!

Wieso wird Falke nicht umgehend gesperrt
und seine Beiträge gelöscht???

Weil er vielleicht recht hat? Geh lieber schlafen und schöpfe Kraft für deine Agressivität!!! Wenn du schon auf den Gesetzen herumpochst: Wer unter der jährlichem Einkommensgrenze von 46.800 Euro liegt, ist GKV-Pflichtig! Willst du dies etwa bestreiten??

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Viele Grüße
Falke
Versicherungsangestellter

Aufklärung erforderlich ???
Hallo,
da hat mein Mitstreiter Thorulf wohl etwas überreagiert.
Eine Angehörigenbeschäftigung ist durchaus legal und wird
in der Bundesrepublik tausendfach praktiziert.
Um damit einen Wechsel von der PKV in die GKV zu erreichen
ist immer dann eine legale Sache wenn auch die Beschäftigung eine
solche ist.
Wir prüfen in solchen Fällen u.a. immer,
ob der Angehörige an Stelle einer fremden Arbeitskraft tätig ist,
ob die Entlohnung (in etwa) auch der üblichen Entlohnung (Tarif)
entspricht, ob Lohnunterlagen geführt werden und ob die Auszahlung
des Nettoverdienstes auch tatsächlich bargeldlos auf ein, nur dem
Beschäftigten zugängliches Konto erfolgt.
Auch die anderen Bestimmungen (Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall usw.) werden geprüft und falls erforderlich auch eine
Arbeitsplatzbegehung.
Wenn das alles passt dann liegt Krankenversicherungspflicht vor, da
beisst die Maus kein Faden ab und es handelt sich definitiv nicht
um „Sozialbetrug“.
Insofern war der Tip schon okay !.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo,

Wer unter der jährlichem Einkommensgrenze von
46.800 Euro liegt, ist GKV-Pflichtig! Willst du dies etwa
bestreiten??

Soll das heißen, wenn mein Mann unter den 46.800 EUR als selbständiger liegen würde, dann könnte er in die GKV wechseln?

Gruß
Bianca

Hallo,
nein, kanner leider nicht.
Entscheidend ist hier sein Status (Selbständiger) nicht sein
Einkommen.

Gruss

Günter Czauderna