Guten Tag Aisley,
es ist tatsächlich so, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse im Rentenalter nicht mehr möglich ist, wenn nicht zumindest in den letzten 5 Jahren vor der Rente zu mehr als 90% der Zeit Absicherung in der gesetzlichen Kasse bestand.
Ich kenne die Regelung eigentlich so: „mindestens 90% der 2. A r b e i t s l e b e n s h ä l f te in der GKV versichert“ - dies mit den 5 Jahren habe ich heute beim Nachforschen erfahren - aber egal, in beiden Fällen ist es für dich nicht möglich, zurückzukehren.
Das ist also insofern nicht schwer, sondern unmöglich entsprechend der Gesetze. Diese Gesetze sind so vom Staat, also den jeweiligen Bundesrat und Bundestag verabschiedet worden und leider viel zu wenig bekannt.
Spätestens in einer fachkundigen Beratung für Abschluss einer PKV sollte über diesen Punkt ganz klar beraten werden, um später nicht überraschend in dieser Falle zu stecken (leider ist die fachkundige Beratung nicht immer in diesem Maße gegeben, wie es sein sollte).
Wenn der Beitrag zur PKV im Rentenalter nicht aufgebracht werden kann, wird der Kunde bei Nichtzahlung in den Basistarif der PVK überstellt. Ab diesem Zeitpunkt besteht dann auch die Möglichkeit der Unterstützung durch den Staat, wenn die Beiträge aufgrund sozialer Schwäche (zu geringe Rente) nicht allein aufgebracht werden können.
Achtung: Der Basistarif ist nicht unbedingt ein Segen, da häufig teurer, als der Beitrag zur normalen PKV und die Leistungen sind sehr viel geringer (stark an den Leistungen die der gesetzlichen Kasse orientiert).
Genaue, umfangreiche Info zum Thema Basistarif der PKV (auch Standardtarif der PKV gennant) und den Leistungen findest Du auf dieser Seite:
http://www.pkv-netz.com/stantarif-f.htm
Es ist nicht gerade wünschenswerter Zustand, in den Basistarif umgestuft zu werden, da der Beitrag recht hoch und die leistungen recht gering sind und man sollte das vermeiden, wenn das nur möglich ist. Meine Idee ist, beispielsweise durch eine Geringerverdienertätigkeit, um die Beiträge zur normalen PKV weiter zahlen zu können, oder durch eine familiäre Hilfe (Kinder/ Bruder usw.).
Ganz ohne Zweifel ist das ein Nachteil der PKV, dass bei geringen Rentenbezügen die PKV unter Umständen erheblich teurer sein kann, als der Beitrag zur gesetzlichen Kasse. Es ist also -für Jüngere- ein guter Rat, aus den Beitragsersparnissen während der Laufzeit Geld zurückzulegen, um die Beitragssituation der PKV im Rentenalter ohne Probleme abdecken zu können.
Hoffe, mit den Informationen geholfen zu haben.
Liebe Grüße von
PKV-Spezialisten (Vers.-Kfm.)
Hans-Günter und Michael Rischer
Home: www.pkv-netz.com