Wechsel in gesetzl. Rentenversicherung

Sehr geehrte Damen u. Herren,
nach langen Jahren in einem berufsständischen Versorgungswerk war ich dort ausgetreten wegen eig. Krankheit und Kindererziehungszeit.Habe ab Januar eine Teilzeitanstellung und werde vom Versorgungswerk aber mit 54 J nicht wieder genommen.Was ist zu tun? Nimmt mich die gesetzl. Rentenversicherung wieder ohne Probleme?
Für eine Information wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
wenn Sie nicht mehr Mitglied des berufsständischen Versorgungswerkes sind und der Kammer nicht mehr angehören hängt es vom weiteren Status ab. Entweder tritt „normale Versicherungspflcht“ ein (reguläre versicherunsgpflichtige Beschäftigung jenseits der 400 €) oder auch eine freiwillige Versicherung wäre möglich, bei bestimmten selbständigen Tätigkeiten oder „lediglich“ als Hausfrau-/Mann.
Gruß Bernd

Sehr geehrter Schrupp,
recht herzlichen Dank für Ihre so rasche u. kompetente Antwort.
Ich werde eine 50% angestellte Tätigkeit aufnehmen in einer Klinik - also tritt dann wohl die reg. Versicherungspflicht ein und die gesetzliche Rentenversicherung muß mich nehmen. Ich nehme an das geht ohne Probleme?#Mit freundlichem Gruß
B. Gabrielsen

Hallo,
dass sehe ich genau so. Ihr Arbeitgeber meldet sie einfach mit dem „normalen“ Meldeverfahren an. Da wir auch nichts mehr geprüft oder "beantragt2; da Versicherungspflicht kraft Gesetz „automatisch“ eintritt. Wie sind Sie denn dann krankenversichert?

Gruß B. Schrupp

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Hallo Herr Schrupp,
ich fiel ja dann aus der privaten KV raus und habe mich bei der Techniker KK angemeldet.
ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
Mit herzlichem Gruß!