Wechsel in gesetzlich KV?

Guten Morgen,

mal angenommen die Ehefrau hat ein eigenes Einkommen und ist gesetzlich krankenversichert und der Ehemann ist derzeit arbeitslos, war zuvor jedoch privat krankenversichert. Die Tochter ist über den Ehemann ebenso privat krankenversichert. Mal angenommen der Ehemann findet über längere Zeit keinen Job und wird zum Hartz-IV-Empfänger - kann er denn dann über die Ehefrau krankenversichert werden als beitragsfreies Familienmitglied oder wie funktioniert das dann?

Gruß
Dora

Hallo Dora,

Ja, der Mann wird durch das Arbeitsamt bei seiner Frau familienversichert.

Gruß
Sticky

Hallo,
in dem Moment, in dem der ehemann über Einnahmen von weniger als
345,00 (400)€ hat. besteht Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung bei der Krankenkasse der Ehefrau - das gilt
dann übrigens auch für die Tochter. Die PKV muss den Ehemann als auch die Tochter aus dem Vertrag entlassen.
ALG 2 - Empfänger müssen sich, wenn es möglich ist, beim Ehegatten
familienversichern.
„Normale“ ALG-Bezieher werden durch den Bezug von Leistungen grundsätzlich versicherungspflichtig und müssen ebenfalls in die
gesetzliche Krankenkasse (Befreiung ist möglich).
Das Kind hat in diesem Falle auf jeden Fall Anspruch auch die
kostenlose Familienversicherung bei der Mutter.
Gruss
Günter Czauderna

DANKE für die Infos
danke

Und wie zurück in PKV ohne erneute Gesundheitspr.?
Hallo,

hierzu eine kurze Nachfrage meinerseits:

Die PKV muss den Ehemann
als auch die Tochter aus dem Vertrag entlassen.

Kann in einem solchen Fall seitens des VN verlangt nehmen, dass die PKV die Verträge im Rahmen einer Anwartschaft weiterführt, damit eine eventuelle spätere Rückkehr ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist?

Viele Grüße
Frank

Hallo,
das weiss ich leider nicht, da muesste sich mal ein PKV-Mann
melden (Thorulf ??!!)
Gruss
Günter Czauderna

Kann in einem solchen Fall seitens des VN verlangt nehmen,
dass die PKV die Verträge im Rahmen einer Anwartschaft
weiterführt, damit eine eventuelle spätere Rückkehr ohne
erneute Gesundheitsprüfung möglich ist?

In der PKV kann man jeden Tarif den man versichert hat, in eine Anwartschaft umstellen. Dabei gibt es zwei verschiedene Anwartschaften, die sich im Preis unterscheiden. Bei der teureren (meine Gesellschaft nennt sie „große Anwartschaft“) ist die spätere Reaktivierung ohne Gesundheitsprüfung garantiert.