ich bin über einen Artikel in FOCUS (22.9.2010) gestolpert, in dem behauptet wird, dass ein Wechsel in die GKV zwangsläufig wäre, wenn die Selbständigkeit aufgegeben wird, unabhängig vom Einkommen. Im Krankenkassen-Forum existiert ein Beitrag, in dem ein Teilnehmer auch genau dies behauptet. Trifft dies in der Tat zu, wenn sowohl vorher (während der Selbständigkeit) als auch nachher (in der Festanstellung) die Entgeldgrenze überschritten wird?
Hallo,
der Artikel im „Focus“ ist veraltet; die Gesetzeslage hat sich geändert. http://www.pkv.de/publikationen/pkv_publik/archiv/pk…
Bei Wechsel in ein Angestelltenverhältnis und überschreiten der Endgeldgrenze bleibt Versicherungsfreiheit
Gruß J.K.
Ein Wechsel in die GKV ist über Versicherungspflicht (in der Regel nur bis zum 55.Lebensjahr) oder die Familienversicherung beim Ehegatten möglich.
Zu dem speziellen Fall: Während der Selbstständigkeit spielt das Einkommen keine Rolle. 2007 - 2010 (daher der FOCUS-Artikel) hätte der Wechsel in der Tat zu drei Jahren Versicherungspflicht geführt, erst nach 3 Jahren über JAEG trat dann Versicherungspflicht als Angestellter ein. Seit dem 1.1.2011 gilt wieder die frühere Regelung: Bei Aufnahme einer Beschäftigung über JAEG sofort Versicherungsfreiheit.
Aber: Wenn es die erste abhängige Beschäftigung überhaupt ist, besteht zusätzlich die Möglichkeit des freiwilligen Beitritts zur GKV.