Wechsel in GKV möglich?

Hallo,

habe da einen einigermaßen komplizierten Fall:

Eine Frau wird Witwe, aus der Ehe stammen zwei Kinder. Sie heiratet wieder, die Ehe scheitert jedoch. Derzeit leben die beiden „Ex-Partner“ getrennt.
Die Frau und ihre volljährigen, aber noch kindergeldberechtigten Kinder (die der neue Ehemann jedoch nicht adoptiert hatte) sind bislang über die PKV des Ehemannes mitversichert (beihilfeberechtigt), da kein eigenes Einkommen erzielt wurde.
Die Frau überlegt nun eine Tätigkeit aufzunehmen. Könnte sie (und auch die Kinder) bei einem 400-Euro-Job beim Ehemann weiter über die Beihilfe mit versichert bleiben?
Sollte sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen; hat sie dann Anspruch auf Aufnahme in die GKV (ist noch unter 50, ich glaube, da gab’s mal so eine Altersgrenze…?) Und sollte sie sich für eine selbständige Tätigkeit entscheiden; könnte sie dann freiwilliges Mitglied der GKV werden?
Da die Frau den Kindergeldanspruch hat, gehe ich mal davon aus, dass die Kids dann automatisch in der GKV mit familienversichert werden, oder? Könnten sie auch beihilfeberechtigt in der PKV des Ex-Mannes bleiben?

Puuh - ganz schön viel Fragen - ich hoffe sehr, ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen.

Liebe Grüße

Teddy

Hallo!

Die Frau überlegt nun eine Tätigkeit aufzunehmen. Könnte sie
(und auch die Kinder) bei einem 400-Euro-Job beim Ehemann
weiter über die Beihilfe mit versichert bleiben?

Ja!

Sollte sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit
aufnehmen; hat sie dann Anspruch auf Aufnahme in die GKV (ist
noch unter 50, ich glaube, da gab’s mal so eine
Altersgrenze…?) Und sollte sie sich für eine selbständige
Tätigkeit entscheiden; könnte sie dann freiwilliges Mitglied
der GKV werden?

Nein, weil keine Vorversicheurngszeiten in der GKV.

Da die Frau den Kindergeldanspruch hat, gehe ich mal davon
aus, dass die Kids dann automatisch in der GKV mit
familienversichert werden, oder?

Ja

Könnten sie auch
beihilfeberechtigt in der PKV des Ex-Mannes bleiben?

Ja, wobei die Beihilfestellen in letzter Zeit oft prüfen, ob eine GKV-Mitgliedschaft möglich ist und sich dann quer stellen.

Hallo Cassiesmann,

… :Ja, wobei die Beihilfestellen in letzter Zeit oft prüfen, ob

eine GKV-Mitgliedschaft möglich ist und sich dann quer
stellen.

mit ‚querstellen‘ hat das nichts zu tun.
GKV geht (gesetzlich) VOR PKV

Grüße
Maralena

Hallo Maralena,

mit ‚querstellen‘ hat das nichts zu tun.
GKV geht (gesetzlich) VOR PKV

Ich bitte um eine entsprechende Textstelle in einer Beihilfeverordnung!

Beste Grüße
CM

Hallo,Die GKV nimmt ehemals PKV-Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese unter 55 Jahren alt sind und ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze gesunken ist. Da sehe ich für Deine Bekannte
doch Spielraum in die GKV zu kommen.
Ich war schon über 55, davon 37 Jahre PKV-für mich gab es keinen Weg zurück. Da muß ich nun fast ein Drittel meines Einkommens für meine PKV aufwenden. Freundliche Grüße Lisa