Guten Morgen,
was würdet Ihr in der folgenden Situation machen: EIn Arbeitnehmer ist seit circa 18 Jahren privat krankenversichert. Nunmehr beginnt er nach monatelanger Arbeitslosigkeit eine neue Arbeitsstelle, deren Besoldung unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Soll der Arbeitnehmer nun in die GKV wechseln oder soll er in der PKV bleiben (die Beiträge sind für 2006 erheblich gestigen und übersteigen den Beitrag für die gesetztliche KV).
Oder ist die PKV doch Gold wert?
Grüße
Dora
Hallo,
wenn ich davon ausgehe dass dieser Arbeitnehmer noch keine
50 Jahre alt ist, dann hat er zunächst mal keine andere Wahl -
er muss in die gesetzliche Krankenkasse. Allerdings könnte er sich
in diesem Falle (18 Jahre bereits in der PKV) von der Kranken-
versicherungspflicht befreien lassen und somit in der PKV
verbleiben - ein umunkehrbarer Schritt.
Mein Rat - in die GKV wechseln - da verwundert nicht, bin doch
Mitarbeiter einer gesetzlichen Krankenkasse.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo,
er könnte auch eine Anwartschaftsversicherung bei seiner PKV machen, um eine evtl. Rückkehr zu ermöglichen und die Altersrückstellungen zu erhalten. Das macht aber nur dann Sinn, wenn ein Sprung über die Bemessungsgrenze bald wieder erfolgen kann.
Andreas
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Hallo Günter,
ich gebe Dir völlig Recht - in die GKV wechseln! Wieso war der Arbeitnehmer während der Arbeitslosigkeit in der PKV - hatte er sich befreien lassen oder war er in der GKV???
Er muss sich vor allem überlegen wie er das Thema perspektivisch lösen will - ebntweder Anwartschaft oder Umwandlung in Zusatzversicherung. In beiden Fällen erhält er sich seine aufgebaute Alterungsrückstellung. Diese Entscheidung kann er aber nur treffen, wenn er umfassend und vollständig beraten wurde bzw. wenn seine berufliche Perpektive in der einen oder anderen Richtung annähernd vorhersehbar ist!
Viele Grüße
Thorulf Müller
[email protected]
Hallo,
wenn ich davon ausgehe dass dieser Arbeitnehmer noch keine
50 Jahre alt ist, dann hat er zunächst mal keine andere Wahl -
er muss in die gesetzliche Krankenkasse.
wie hängt das mit dem Alter zusammen? Hat man über 50 die Wahl, oder ist dann ein Wechsel in die GKV nicht mehr möglich?
Gruß
Johannes
Hallo,
war ein Tippfehler - musste 55 Jahre heissen.
Das bedeutet, wer älter als 55 Jahre ist und in den letzten fünf Jahren PKV-versichert, hat grundsätzlich keine Chance auf Rückkehr
in die GKV.
Gruss
Günter Czauderna