Hallo!
Ich bin derzeit noch gesetzlich krankenpflichtversichert und werde zum 1.11. dieses Jahres den Arbeitgeber wechseln. Zukünftig werde ich dann mit meinem Jahresbruttogehalt über der Verdienstgrenze von 45.900 EUR pro Jahr liegen. Kann ich somit direkt zum 1.11. in eine private Krankenversicherung wechseln? Man findet dazu widersprüchliche Aussagen. Falls es möglich ist, welche Schritte muss ich in welcher Reihenfolge vornehmen? Vielen Dank!
Hallo,
es kann dich keiner zwingen in der GKV eine freiwillige Versicherung
abzuschliessen - streng genommen musst du eigentlich bei deiner
bisherigen Kasse garnichts tun wenn Du direkt in die PKV
wechselst. Solltest Du innerhalb der nächsten 18 Monate jedoch wieder
krankenversicherungspflichtig werden, musst du in deine bisherige
Kasse zurück.
Ich verstehe zwar als Krankenkassenmitarbeiter nur bedingt deinen
Wechsel in die PKV aber was nun mal Recht ist muss Recht bleiben.
Gruss
Günter Czauderna
Heißt das, dass ich nun einen Aufnahmeantrag in einer PKV stellen kann, dann mit der Aufnahmebestätigung zu meinem neuen Arbeitgeber gehe und damit alles in Ordnung ist?
Danke!
Hallo Andreas,
ein Wechsel in die PKV wäre frühestens zum 01. Januar möglich. Aus der Erklärung zur PKV…
„Wenn das Bruttoeinkommen erstmalig die Jahresarbeitsendgeldgrenze (JAEG) übersteigt, endet die Versicherungspflicht in der GKV zum 01. des darauf folgenden Kalenderjahres. Jedoch nur dann, wenn absehbar das darauf folgende Kalenderjahr ebenfalls die JJAEG überschritten wird. Die Kassen melden sich in der Regel bei Ihren Versicherten und erhalten somikt Mitteilung über das Ende derr Pflichtmitgliedschaft. 14 tage nach Zugang des Schreibens kann dann rückwirkend zum 01. Januar die Kassenmitgliedschaft gekündigt werden!“
Wichtig ist anzumerken, das keine gesetzliche Pflicht zur Meldung deiner GKV besteht. Diese wird aber in der Regel durchgeführt.
Tip von mir: Ruf deine GKV an und lass dir eine entsprechende Erklärung geben. Zweitens, tritt deinen Versicherungsonkel in den Hintern (der deine PKV machen soll) denn der muß das Wissen.
Gruß
Martin
Hallo,
ja, genau so ist es - deine Mitgliedschaft bei der GKV endet kraft Gesetz, da du dich nicht dort weiterversicherst hast - nur wie gesagt - sollte inerhalb der nächsten 18 Monate Krankenversicherungs-
pflicht wieder eintreten, musst du in diese Kasse wieder eintreten.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Martin,
du hast allerdings vergessen: Dies gilt nicht für Berufseinsteiger oder Berufswechsler, die über der JAE verdienen. Sie werden mit Beginn ihrer erstmaligen oder neuen Beschäftigung versicherungsfrei.
Gruß
Marco
Das hat mir mein Berater exakt so erklärt, wie Du es hier gepostet hast. Allerdings gilt Deine Beschreibung (so meine Info!) bei einem Gehaltssprung beim gleichen Arbeitgeber, nicht bei einem Wechsel des Arbeitgebers. Ich hoffe, dass dies Info richtig ist!?
Das hat mir mein Berater exakt so erklärt, wie Du es hier
gepostet hast. Allerdings gilt Deine Beschreibung (so meine
Info!) bei einem Gehaltssprung beim gleichen Arbeitgeber,
nicht bei einem Wechsel des Arbeitgebers. Ich hoffe, dass dies
Info richtig ist!?
Hallo Andreas und Marco,
nach nochmaligen Nachforschungen habe ich es nun doch gefunden. Da du den Job wechselst und somit dies einem neuen Versicherungsverhältnis gleichzsetzen ist, kannst du zum 01.11. 2003 (AG Wechsel) dich PKV versichern. Du sagts deinem neuen AG einfach, das er dich nicht anmelden brauch, da du dich PKV versicherst und fertig ist es. Bedenke aber, das du so schnell wie möglich den Antrag bei der PKV stellen solltest (Versicherungsfähigkeit? Zuschläge wegen Vorerkrankungen, etc)
Gruß
Martin
Danke Dir für Deine Infos, Günter!
MfG, Andreas