Wechsel in PKV nach Ablauf 3-Jahres-Frist

Hallo an alle,

ich habe in 2008, 2009 und 2010 (wenn nichts mehr dazwischenkommt) mehr als die Pflichtversicherungsgrenze verdient. Somit sind die 3 Jahre Wartezeit erfüllt und ich müsste doch ab 2011 in die PKV wechseln dürfen?

Meine Frage ist: Wie erfährt man das, d.h. wer teilt einem mit dass man ab Tag X freiwillig versichert ist? Macht das die GKV, und wenn ja, wann? Kann man dann rückwirkend zum 01.01. noch in die PKV wechseln?

Oder sollte man vorsorglich die GKV mal kündigen?

Danke für Eure Hilfe.

Gruß
Peter

Meine Frage ist: Wie erfährt man das, d.h. wer teilt einem mit
dass man ab Tag X freiwillig versichert ist?

Normalerweise die Personalabteilung des AG.

GKV, und wenn ja, wann? Kann man dann rückwirkend zum 01.01. noch in die PKV wechseln?

Nein. Wenn Du sicherbist, auch in diesem Jahr die Grenze zu überschreiten, stelle einen Aufnahmeantrag bei einer PKV zum 1.1. Wirst Du aufgenommen, kündigst Du bei der GKV zum 31.12. (also im Oktober) unter Bezugnahme auf die freiwillige Mitgliedschaft zum neuen Jahr. Bleibt Dein Einkomen hinter den Erwartungen zurück, brennt nichts an, weil Du dann GKV-pflichtig bleibst, und die PKV Dich nicht nemen darf.

Hallo,
wenn man eine PKV zum 01.01. abschließt und dann überraschend versicherungspflichtig bleibt, muss man m.E. die PKV wieder kündigen.
Zumindest gibt es (einzelne?) PKV-Unternehmen, die darauf bestehen.
Fristen:
http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__205.html

In der GKV gilt übrigens in dieser Konstellation nicht die normale Kündigungsfrist. Man kann auch noch im Dezember zum 31.12. kündigen, wenn man ab 01.01. versicherungsfrei wird.

Vielleicht interessant:
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenv…

http://www.bundderversicherten.de/app/download/BdV_P…

Lesenswert ist auch der Tätigkeitsbericht auf der Homepage des „PKV-Ombudsmann“ mit den häufigen Beschwerdegründen.

Gruß
RHW