Wechsel in PKV trotz Vertrag mit GKV?

Hallo,

nehmen wir mal an, Person A war im Jahr 2009 bei Krankenkasse K1 pflichtversichert.
Dann hat Person A von Krankenkasse K2 ein Angebot für einen 3-Jahresvertrag bekommen mit irgendwelchen Bonus-Programmen.
Person A lag mit seinem Einkommen damals schon über der Beitragsbemessungsgrenze, allerdings erst das 1. Jahr von den verlangten 3.
Nun wurde die Wartezeit von 3 Jahren zum Wechsel in eine private Krankenversicherung ja zum 1.1.2010 aufgehoben.
Damit wäre Person A ja nicht mehr pflichtversichert sondern müsste sich doch freiwillig versichern.
Person A würde gerne in eine private Krankenversicherung wechseln, die gesetzliche Kasse K2 verweigert allerdings die Kündigung mit
dem Hinweis auf die 3-jährige Vertragslaufzeit.
Gilt diese aber überhaupt noch, auch wenn sich der Status des Versicherten von pflichtversichert auf freiwillig versichert ändert?

Gruß
Dodger

Gilt diese aber überhaupt noch, auch wenn sich der Status des
Versicherten von pflichtversichert auf freiwillig versichert ändert?

Ja, diese Frist gilt auch jetzt noch.

Keine Chance.

Die Bindefrist für Wahltarife gilt weiter.

Gruss

w.will

Ja, aber:
Die Mindestlaufzeit von drei Jahren kommt von § 53 SGB V.
Unter Abs.8 steht: Die Mindestbindungsfrist für Wahltarife mit Ausnahme der Tarife nach Absatz 3 beträgt drei Jahre. Abweichend von § 175 Abs. 4 kann die Mitgliedschaft frühestens zum Ablauf der dreijährigen Mindestbindungsfrist gekündigt werden.

Ich will aber ja nicht nach diesem Paragraphen kündigen sondern auf Grund meines Statuswechsels!
Daher handelt es sich bei meiner Kündigung um eine Sonderkündigung und somit endet meine Mitgliedschaft in Anwendung des §6Abs.4 a.a.O. in Verbindung mit §190 Abs. 3 SGB V.
Ich kündige also nicht im Sinne des §175 Abs. 4 SGB V und bin somit auch nicht an die dort (§53 SGB V) genannten Fristen gebunden, oder?

Gruß
Dodger