Hallo,
nehmen wir mal an, Person A war im Jahr 2009 bei Krankenkasse K1 pflichtversichert.
Dann hat Person A von Krankenkasse K2 ein Angebot für einen 3-Jahresvertrag bekommen mit irgendwelchen Bonus-Programmen.
Person A lag mit seinem Einkommen damals schon über der Beitragsbemessungsgrenze, allerdings erst das 1. Jahr von den verlangten 3.
Nun wurde die Wartezeit von 3 Jahren zum Wechsel in eine private Krankenversicherung ja zum 1.1.2010 aufgehoben.
Damit wäre Person A ja nicht mehr pflichtversichert sondern müsste sich doch freiwillig versichern.
Person A würde gerne in eine private Krankenversicherung wechseln, die gesetzliche Kasse K2 verweigert allerdings die Kündigung mit
dem Hinweis auf die 3-jährige Vertragslaufzeit.
Gilt diese aber überhaupt noch, auch wenn sich der Status des Versicherten von pflichtversichert auf freiwillig versichert ändert?
Gruß
Dodger