Wechsel in private Krankenversicherung

Hallo zusammen,

ich bin derzeit bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, die einen Zusatzbeitrag nimmt. Nun möchte ich in einer andere gesetzliche Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag wechseln. Von diesem Zeitpunkt an läuft ja dann die Kündigungsfrist für gesetzliche Krankenkassen von 18 Monaten an.

Meine Frage nun:
Nehmen wir an ich entscheide mich nach 10-12 Monaten zu einem Wechsel in eine private Krankenversicherung. Muss ich dann erst warten, bis die Kündigungsfrist der gesetzlichen KK abgelaufen ist oder gilt dies nur bei einem Wechsel in einer andere gesetzliche KK?

Tipp …

Wer eine private Krankenversicherung in Deutschland abschliessen möchte, der sollte eine kostenlose, unverbindliche Anfrage über das Versicherungsportal http://58591.tarifcheck24.com stellen.

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Ein Verleich lohnt sich und kann viel Geld sparen!

Bei einen Wechsel von der GKV zur PKV (Privaten Krankenversicherung) brauchen Sie die 10 oder 14 Monate nicht abwarten.

MfG
Leo

Hallo,

nein!

Die Mindestbindung gilt nur bei einem Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse.

Beste Grüße
Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Hallo,
als freiwillig Versicherter hat man jederzeit ein Kündigungsrecht mit Frist von zwei Monaten, um in die PKV wechseln zu können.
mfg
Frank

Hallo,

hier gibt es 2 Möglichkeiten

  1. Angestellter: darf nach Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze nach einem Jahr sich PKV versichern, ohne Einhaltung von Fristen!

Dies ergibt sich aus einem gemeinsamen Rundschreiben der Krankenkassen vom 6.3.2007 unter Ziffer 5.6.2. Einfach bei der KK hierauf berufen.

  1. Selbständiger: Sobald er einen Bescheid bekommt, dass er ab einem Zeitpunkt freiwillig GKV versichert ist, kann er mit einer 2 Monatsfrist in die PKV wechseln!

Die freiwillige Mitgliedschaft in einer GKV endet gemäß § 191 SGB V mit dem Wirksamwerden der Kündigung.

Aber warum wollen Sie die GKV wechseln und nicht gleich in die PKV?

Diese Antwort würde mich brennend interessieren!

Mit freundlichen Grüssen

Reuschel Jürgen
Debeka VVaG
Private Krankenversicherung

Guten Tag,
die Gebundenheitsfrist gilt nur bei einem Wechsel innerhalb der gesetzlichen Kassen.

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely

Hallo.
ein Wechsel in die private geht immer wenn man nicht pflichtversichert ist - mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten ( Beispiel: Kündigung zum 30.06.bei der GKV wird wirksam zum 31.08 und ab 01.09 dann PKV versichert.)
Unabhängig davon wie lange man vorher in der GKV war .

Nein, die vertragl. Fristen gelten generell. Egal, wohin man wechselt.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

leider ist die gesetzliche Lage zwar klar, jedoch wissen das viele gesetzliche Versicherer nicht.
Wenn Sie eine gewisse Vorgehensweise einhalten, haben Sie jedoch die Möglichkeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist von GKV zu PKV zu wechseln.

NICHT kündigen, sondern den Austritt erklären!!!
GLEICHZEITIG die Bestätigung der Nachversicherung zum Austrittszeitpunkt mit einreichen!!!

Sie sind „Mitglied“ in der Kasse, Mitglieder treten aus. Eine Kündigung ist außerhalb der Bindefriesten generell unwirksam.

Das ist zwar „Kniefieselei“, aber die GKV möchte es scheinbar so haben.

Ich hoffe geholfen zu haben.

Beste Grüße

Guten Tag,
wenn Sie die Voraussetzung für den Beitritt in eine PKV erfüllen, so haben Sie lediglich eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zu beachten. Doch Achtung: Wenn Sie einen Wahltarif bei einer GKV haben und als Angestellter erstmalig über der Jahresentgeltgrenze verdienen, so werden Sie von Ihrem Personalbüro angeschrieben, dass Sie nunmehr sich freiwillig versichern können. Sie haben dann nur zwei Wochen Zeit dem System GKV eine „Absage“ zu erteilen, ansonsten sind Sie ggfs für drei Jahre an den Wahltarif gebunden. Der Zeitraum ist sehr kurz. Wenn Sie absehen können, wann sie die Voraussetzungen für die PKV erfüllen, empfehle ich Ihnen sich schon jetzt aktiv zum System PKV beraten zu lassen, insbesonders Unterschiede PKV/GKV und auch entsprechende Tarife. Eine umfassende Beratung ist ein wenig zeitintensiver als man zunächst vermutet, denn es gibt einiges zu wissen und zu besprechen, bevor man eine unter Umständen lebenslange Entscheidung für ein System trifft. Die kann auch lauteten GKV + Zusatzabsicherung und muss nicht immer PKV heissen. Denn beide Systeme haben ihre Vorteile und Nachteile. Und das sollte man wissen, bevor man sich der Tarifauswahl widmet.
Sollten Sie an dem Beginn eines solchen Dialoges Interesse haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, bei Bedarf können Sie meine Kontaktdaten meiner Visitenkarte entnehmen.
Mit freundlichem Gruß
Christian Müller
Diplom Kaufmann | Geschäftsführer RWM Group

Nein, die Frist gilt nur für die GKV.

Hallo azzra,
die Wartezeit von 18 Monaten ist gültig bei Wechsel von GKV zu GKV.

Wenn Sie freiwillig versichert sind, können Sie die GKV ohne Rücksicht auf die 18 Monate kündigen. Die Kündigungsfrist kann unterschiedlich sein (je demnach, wie die Sachlage ist). Wenn Sie über die Pflichtversicherunggrenze kommen, können Sie unverzüglich wechseln und müssen nicht 18 Monate bei der GKV „voll“ machen :smile:.

Hoffe geholfen zu haben ! Wenn noch weitere Rückfragen sind (zum Beispiel Kündigungszeitpunkt, je nach Sachlage verschieden) einfach mailen und genauere Angaben dazu machen, damit wir konkret antworten können.

Freundliche Grüße
PKV-Spezialisten Michael u. Hans-Günter
Homepage: http://www.pkv-netz.com
mailto:[email protected]

Keine Wartezeit, wenn sie freiwillig in der GKV sind, d.h. nicht pflichtversichert.
In eine andere GKV weiß ich nicht genau. Kenne mich nur mit privaten aus. Sorry.

Gruß
Dennis

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Hallo
Wenn es soweit ist macht das der Mensch für Sie, bei welchem Sie die PKV abschließen :smile:
Gruß

keine Ahnung - GKV fragen!

Hallo,

nein, die Bidungsfrist gilt nicht.

Hallo,

die Entscheidung für eine PKV solltest Du heute treffen und nicht erst in 12 Monaten, denn der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter.

Gruß