Wechsel kasse nach höherstufen

Guten Tag,

bin selbständig und in der bkk. werde in diesem jahr über 3675€/monat einkommen liegen.
muss ich bei einem wechsel in eine andere gesetzliche kasse den betrag
an die bkk nachzahlen?
Hintergrund: Gastronomie, Lohnkosten,
Betriebsprüfung, unfähiger Steuerberater, Nachzahlung Steuern.
Von den offiziellen 3675€ bleiben mir
im Monat nach Abzug der kredite 1600,00 real.
gruß und danke für Antworten.

Hallo, „Gerlinde“,
bei einer Selbständigkeit und freiwilliger Versicherung in der GKV wird man immer nach dem Einkommen zur Kasse gebeten, egal in welcher Kasse man ist ! Das ist bei der PKV nicht der Fall !
Warum nicht noch zum 1.3.2010 ( 2 Monate Kündigungsfrist ) in die PKV wechseln ? Sind es das Alter oder die Gesundheit, die es nicht zulassen ?
Als Versicherungsmakler kann ich nur Zuraten !
Viele Grüße von K-H Luckner aus Bremerhaven

Hier nun die richtige Antwort auf die Frage.

Auch bei einem Wechsel fragt die alte Kasse nach der Steuerbescheinigung aus dem Vorjahr, da der aktuelle Beitragsbescheid nur vorläufig ist, bis das tatsächliche Einkommen feststeht, welches ja auch mal wieder geringer ausfallen kann.
Ein Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkasse ist immer eine Überlegung wert, es gibt speziell bei den Angeboten zum Krankengeld unterschiedliche Regelungen, es werden Rehas bezahlt (in der PKV niemals)und die Familie kann beitragsfrei mitversichert werden. Es gibt Kassen die für gesundheitsbewußtes Verhalten bis zu 150 € und bei ganzen Familien bis zu 500 € zurück zahlt oder auch gezahlte Beiträge wieder ausschüttet. Es gibt auch Kassen die Beiträge zusätzlich erheben oder Beiträge zurück zahlen. Ich bin bei der BKK ALP plus, www.bkk-alp.de , vielleicht wäre das ja eine Alternative