Hallo,
Einzelunternehmer X würde gern sein KFZ (zu 23% gewerbl. genutzt) zum aktuellen Schwacke-Listenpreis ins Privatvermögen wechseln, und zwar 1 Monat vor dem Verkauf.
Den ermittelten Schwacke-Wert würde X ausdrucken und abheften.
Grund ist das X vermutet das der reale Verkaufspreis 1000,- Euro höher liegt.
Sind Probleme mit dem Finanzamt diesbzgl. zu erwarten wenn der Verkaufspreis dann 1000,- Euro höher liegt?
Oder wäre es intelligenter die Zeitspanne größer zu wählen, also z.b. 6 Monate anstatt 1 Monat?