Wechsel KFZ-Versicherung - Schadensfreiheitsklasse

Hallo,

ich überlege gerade, zum Ende November(Anfang Januar) die KFZ-Versicherung zu wechseln und vergleiche gerade Angebote im Internet. Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, wie die Sache mit der SF gehandhabt wird.

Ich bin bei meiner jetzigen Versicherung seit 1. Juli 2005 versichert. Bis 1. Januar 2006 war ich dort in SF 1/2 eingestuft, seit 1. Januar 2006 in SF 1. Meinem Verständnis nach müsste ich also ab 1. Januar 2007 in SF 2 eingestuft werden, richtig? Wenn ich nun aber die KFZ-Versicherung wechsle, tue ich das ja noch mit SF 1. Werde ich von der neuen Versicherung also auch in SF 1 eingestuft?

Bin dankbar für jeden Tipp.

Hallo,

nein. Der Wechsel zu der anderen Versicherung erfolgt zum 01.01.2007. Somit haben Sie ein weiteres schadenfreies (SF) Jahr.

Der Wechsel der Versicherungsgesellschaft hat keinen Einfluß auf die Anrechnung der schadenfreien Jahre.

Viele Grüße
Marc

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SF-Ermittlung
Hallo auch,

ich wollte gerade eine ähnliche Frage stellen; paßt hierzu:

wie wird das eigentlich gehandhabt mit der Speicherung/Berechnung? Gibt das jeweils der Vorversicherer an den nächsten weiter?
Was ist dann, wenn jemand eine Zeit kein Auto angemeldet hatte? Dann wechsle ich ja nicht aus einem bestehenden Vertrag. Ruht dann einfach die SF? (Bsp.: wenn ich SF8 habe und drei Jahre kein Auto habe, werde ich dann wieder als SF8 eingestuft)?

Lohnt eigentlich eine Versicherung als Zweitwagen, wenn zwei Autos mit ähnlicher SF auf Familienmitglieder zugelassen sind?

Viele Grüße
Winter

Werde ich von der neuen
Versicherung also auch in SF 1 eingestuft?

nein du wechselt zum 1.1.2007 - aber auch sonst gehört der rabatt dir und du wirst von der neunen gesellschaft runter gestuft.

vorr. kein unfall den die versicherung regulieren musste, bzw. die halbjahresfrist zum selber regulieren verstrichen ist.

grüße

andreas sokol

Hallo auch,

ich wollte gerade eine ähnliche Frage stellen; paßt hierzu:

wie wird das eigentlich gehandhabt mit der
Speicherung/Berechnung? Gibt das jeweils der Vorversicherer an
den nächsten weiter?

Der Nachversicherer fragt den von den dir angegebenen Rabatt beim Vorversicherer an - dieser gibt den Rabatt dann weiter.

Was ist dann, wenn jemand eine Zeit kein Auto angemeldet
hatte? Dann wechsle ich ja nicht aus einem bestehenden
Vertrag. Ruht dann einfach die SF? (Bsp.: wenn ich SF8 habe
und drei Jahre kein Auto habe, werde ich dann wieder als SF8
eingestuft)?

Der SFR ruht dann beim letzten Versicherer unverändert - in der Regel bis zu 7 Jahren. Es gibt aber auch Versicherer die davon abweichen - hier also unbedingt beim eigenen letzten! Versicherer nachfragen!

Lohnt eigentlich eine Versicherung als Zweitwagen, wenn zwei
Autos mit ähnlicher SF auf Familienmitglieder zugelassen sind?

Kommt auf den Versicherer an und auf den SFR. Kann man ja so wohl schlecht sagen ohne details zu kennen. Versicherer stufen den Zweitwagen nämlich unterschiedlich ein.

Viele Grüße
Winter

Hallo

wie wird das eigentlich gehandhabt mit der
Speicherung/Berechnung? Gibt das jeweils der Vorversicherer an
den nächsten weiter?

richtig. der nach-vr fragt beim vor-vr an. dieser gibt den sf an den nach-vr ab

Was ist dann, wenn jemand eine Zeit kein Auto angemeldet
hatte? Dann wechsle ich ja nicht aus einem bestehenden
Vertrag. Ruht dann einfach die SF?

ja

(Bsp.: wenn ich SF8 habe
und drei Jahre kein Auto habe, werde ich dann wieder als SF8
eingestuft)?

richtig. erst ab 7 jahren unterbrechung wird haarig. bei manchen vr verfällt der sf oder baut sich von jahr zu jahr ab. ist unterschiedlich. bei anderen passiert gar nix. muß man beim vr erfragen.

Lohnt eigentlich eine Versicherung als Zweitwagen, wenn zwei
Autos mit ähnlicher SF auf Familienmitglieder zugelassen sind?

eher nicht, da der zweitwagen i.d.r bestenfalls mit sf 2 eingestuft wird. hierzu solltest du deinen vr fragen.

mfg
snake

Hallo ihr beiden,
danke.
Ich merkte erst später, daß die Information auch unter Wikipedia: SF erhältlich gewesen wäre.

Mit dem Zweitwagen habe ich mal beschlossen, es so zu lassen. Bei meiner Versicherung geht wohl nur ein neu angemeldetet Zweitwagen (oder der Übertrag des SF-Rabatts, was aber wenig Sinn ergäbe). Manche Versicherungen bieten wohl günstige Zweitwagenrabatte an, aber ich ermute mal, daß dann im Schadenfall beide hochgestuft werden.
Gruß
Winter