Wechsel KFZ-Versicherung und KFZ-Halter

Hallo zusammen,

wir haben ein KFZ, das hauptsächlich meine Frau fährt, das aber aus historischen Gründen auf mich angemeldet ist (sowohl Halter als auch KFZ-Haftpflicht).

Da wir die KFZ-Versicherung wechseln wollen, überlegen wir, ob wir mit dem Wechsel auch den Halter und den Versicherungsnehmer auf meine Frau übertragen sollen.

Wie wäre denn die beste Vorgehensweise?
Zuerst Halter/Versicherungsnehmer bei der alten Versicherung wechseln und dann zur neuen Versicherung gehen?
Oder zuerst zur neuen Versicherung gehen und danach Halter/Versicherungsnehmer wechseln?
Oder geht beides gleichzeitig?

Umgekehrt ist es so, dass das KFZ das ich meistens fahre, auf meine Frau angemeldet ist (sowohl Halter als auch KFZ-Haftpflicht). Auch hier überlegen wir, Halter/Versicherungsnehmer umschreiben zu lassen.

Viele Grüße,
mawewa

Für einen Versicherungswechsel gibt es ziemlich lange Kündigungsfristen.
Die entfallen bei Halterwechsel.
Bei Halterwechsel gilt hinsichtlich Zulassung und Versicherung dieselbe Prozedur wie bei Autokauf. Man hat als „Verkäufer“ dann ein Sonderkündigungsrecht und der „Käufer“ ist frei in der Wahl des Versicherers.

Bitte vorher mit der neuen Versicherung die Konditionen bezüglich Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts klären und gerne schriftlich fixieren.

Hi

Wenn man dann aber das Fahrzeug irgendwann wieder verkaufen möchte, hat man das Problem, dass ein weiterer Halter in den Papieren drin steht das bedeutet Wertverlust. Muss man sich vorher ausrechnen was es einem wert ist

Gruß h

Das Argument „Erstbesitz“ wird überbewertet.
Ab 2 Haltern ist auch ein 3. oder 4. Halter egal und ist bei „Tageszulassungen“ oder „Jahreswagen“ schon der Fall.

Das kann ich so nicht bestätigen … bei mehr als 1 Halter schaue ICH mir so ein Auto nicht näher an … Es sei denn ich suche einen Oldtimer … da dürften es dann 2 -3 sein …

@odo01 Vielen Dank für die Infos.
Der einfachste Weg ist also, vorher mit der neuen Versicherung die Konditionen zu klären, und dann den Wechsel des Halters, der Versicherung und des Versicherungsnehmers zum gleichen Stichtag durchzuführen.

@Hexerl Wir wollen das Fahrzeug nicht irgendwann weiterverkaufen, insofern ist ein zusätzlicher Halter kein Problem.

Genau. Das ist ein ganz normaler Halterwechsel, wo in diesem Fall auch keine vorherige Abmeldung/ Stilllegung des FZ empfohlen werden muss, da das FZ ja faktisch nicht einmal den Nutzer wechselt und in der Familie bleibt.
Mit dem Halterwechsel und gleichzeitig neuem Versicherer (der übermittlt seine (vorläufige) Deckungszusage direkt ans Kraftverkehrsamt und stellt dir ein entsprechendes Schriftstück aus, erfolgt die Kündigung beim bisherigen Versicherer automatisch mit dem Papierwust beim Kraftverkehrsamt, kann aber gerne auch als „Info“ selber noch an den alten Versicherer gegeben werden.