Wechsel Kleinunternehmer - Regelbesteuerung

Hallo zusammen,
ich habe in den letzten Jahren von der Kleinunternehmerregelung gebrauch gemacht und meinen Überschuss zusammen mit meiner Einkommenssteuer erklärt. In 2016 habe ich die Grenze nun überschritten und muss folglich für 2017 zur Regelbesteuerung wechseln.
Ich muss nun noch eine Rechnung für in 2016 erbrachte Leistungen schreiben. Da diese noch der Kleinunternehmerregelung unterliegt, weise ich folglich keine USt. aus (also wie bisher).
Nun die Frage: Wann und wie muss ich diesen Umsatz versteuern?
Nach „alter“ Besteuerung nach Kleinunternehmerregelung würde ich das Geld ja erst mit der Steuererklärung für 2017 versteuern und jetzt erstmal keine Steuern zahlen, da der Geldeingang erst in 2017 sein wird. Wäre es dann korrekt, diesen Umsatz aus den ab jetzt fälligen Voranmeldungen auszulassen (also nur Umsätze von Leistungen ab Leistungsdatum 01.01.2017 angeben) und dann entsprechend bisherigem Vorgehen mit der Steuererklärung 2017 zu versteuern?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Die Steuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wird (wenn keine Besonderheiten vorliegen). Auf die Vereinnahmung (Zahlungseingang) kommt es nicht an. Also ist die Steuer 2016 entstanden, deswegen ist auch noch die Kleinunternehmerregelung anzuwenden. Guckstu § 13 Abs. 1 Satz 1 UStG und Abschn. 19.5 Abs. 1 UStAE.

P.S.: Meine Antwort betrifft die Umsatzsteuer, denn in der Einkommensteuer gibt es so etwas nicht.

???

Was meinst Du damit?

Schöne Grüße

MM