Hi Ihr Wissenden,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Person X hat in 2011 ein Gewerbe angemeldet ( kleine Umsätze, weniger als 5.000 € ) und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.
Nun wird sich Person X in 2012 höchstwahrscheinlich eine relativ große Photovoltaikanlage aufs Dach stellen und würde entsprechend sehr gerne doch zur Regelbesteuerung wechseln um die gezahlten Vorsteuern vom Finanzamt zurückzuholen. ( Die Umsätze werden insgesamt in 2012 höchstwahrscheinlich nicht über 17.500 € liegen )
Person X meint zu wissen dass man 5 Jahre an die Kleinunternehmerregelung gebunden ist.
Meine Fragen nun :
Kann man zur Regelbesteuerung optieren wenn sich grundlegende Verhältnisse in der Unternehmereigenschaft ändern bzw. kann man für das kleine Gewerbe bei der KleinUregelung bleiben und nur für die Photovoltaikanlage die Regelbesteuerung wählen ?
Vielen Dank im Voraus!!!
Hallo,
Person X hat in 2011 ein Gewerbe angemeldet ( kleine Umsätze, weniger als 5.000 € ) und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.
Auch wenn es ein wenig nach Korintenkackerei erscheinen mag, hat sie diese nicht in Anspruch genommen, sondern sie hat nicht auf deren Anwendung verzichtet. Aber es könnte sein, dass die meisten Verständnisprobleme bereits an diesem kleinen Unterschied ihren Ausgang nehmen.
Nun wird sich Person X in 2012 höchstwahrscheinlich eine relativ große Photovoltaikanlage aufs Dach stellen und würde entsprechend sehr gerne doch zur Regelbesteuerung wechseln um die gezahlten Vorsteuern vom Finanzamt zurückzuholen. ( Die Umsätze werden insgesamt in 2012 höchstwahrscheinlich nicht über 17.500 € liegen ) Person X meint zu wissen dass man 5 Jahre an die Kleinunternehmerregelung gebunden ist.
Siehst da haben wir schon dieses Verständnisproblem. Man ist nämlich nur dann 5 Jahre gebunden, wenn man mutwillig auf die Anwendung der Kleinunternehmerreglung verzichtet.
Kann man zur Regelbesteuerung optieren wenn sich grundlegende Verhältnisse in der Unternehmereigenschaft ändern bzw. kann man für das kleine Gewerbe bei der KleinUregelung bleiben und nur für die Photovoltaikanlage die Regelbesteuerung wählen?
Wie der Name schon andeutet ist die Regelbesteuerung nur eine Option für diejenigen, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Für alle anderen ist eben die Besteuerung die Regel und keine Option.
Ansonsten ist diese Rosinenpickerei im Umsatzsteuergesetz nicht vorgesehen. Das kennt nur einen Unternehmer, egal wieviele Gewerbe usw. der hat. Eheleute wären z.B. zwei Unternehmer, wenn der eine ein Kleingewerbe und der andere eine PV-Anlage hat.
Grüße
Frage
…
Unternehmer, wenn der eine ein Kleingewerbe und der andere
eine PV-Anlage hat.
Was ist ein Kleingewerbe?
MfG
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Hallo,
Was ist ein Kleingewerbe?
Immer schön alles aus dem Zusammenhang reißen ;o)
Na wir können ja mal eine Umfrage machen, wer sich noch outet, dass er trotz Lesens des gesamten Textes nicht verstanden hat, dass dies das kleine Gewerbe aus dem Ursprungspost ist.
Es ging bei der Beantwortung der Frage nicht um den Unterschied Kleinunternehmer oder nicht und auch nicht um die korrekte Bezeichnung des Umfangs eines Gewerbes, sondern darum, dass das Umsatzsteuerecht bei einer Person trotz mehrerer Gewerbe nur einen Unternehmer kennt.
Der Frager hatte eben die Formulierung kleines Gewerbe verwandt, nachdem er bereits vorher darauf eingegangen war, dass er dafür die Kleinunternehmerregelung „in Anspruch“ nimmt. Sehr wahrscheinlich war ihm die Formulierung „Gewerbe, für das ich nicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet habe“ zu sperrig und (fast) jeder hat verstanden, worum es ging.
Grüße
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