Wechsel Krankenkasse gesetzlich -privat?

Hallo,
ich habe einen Sohn, der bis vor zwei Jahren bei einer privaten Krankenkasse Restkosten versichert war. Ich selbst bin beihilfebrechtigt. Vor zwei Jahren hat mein Sohn eine Lehre begonnen und sich somit selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Diese Ausbildung endet in Kürze und er beabsichtigt für ein Jahr eine Fachoberschule zu besuchen. Was passiert, wenn er sich nicht weiter freiwillig in der gesetzlichen als Schüler versichert sondern ich ihn wieder eine Restkostenversicherung in der PKV abschließe? Kann er dann später wieder problemlos in die gesetzliche wechseln oder muss er dann in der PKV verbleiben wenn er wieder eine Tätigkeit aufnimmt?

Vielen Dank vorab für die Informationen

Hallo,

wenn Ihr Sohn eine SV-pflichtige Tätigkeit aufnimmt, MUSS er in die GKV zurück.

Beste Grüße

Thomas Kliem

Nachdem Ihr Sohn die Ausbildung abgeschlossen hat und an einer Fachschule oder Uni seinen weiteren beruflichen Grundstein legt, kann dieser in Ihre PKV wechseln. Er kann auch zu jedem Zeitpunkt zurück in die GKV wechseln, bzw. bei Berufeinstieg wird er automatisch wieder pflichtig sich gesetzlich zu versichern. Der einzigste Grund welcher bestehen könnte, dass die GKV die Annahme ablehnt, ist wenn ein PKV Mitglied die „Freistellung von der GKV“ beantragt hat, wenn Ihn die BBG ( Beitragsbemessungsgrenze) eingeholt hat.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie mich auch telefonisch kontaktieren.
( Auf meinen Namen / Profil klicken )

Gruß aus Bocholt

Steverding

Nachdem Ihr Sohn die Ausbildung abgeschlossen hat und an einer Fachschule oder Uni seinen weiteren beruflichen Grundstein legt, kann dieser in Ihre PKV wechseln. Er kann auch zu jedem Zeitpunkt zurück in die GKV wechseln, bzw. bei Berufeinstieg wird er automatisch wieder pflichtig sich gesetzlich zu versichern. Der einzigste Grund welcher bestehen könnte, dass die GKV die Annahme ablehnt, ist wenn ein PKV Mitglied die „Freistellung von der GKV“ beantragt hat, wenn Ihn die BBG ( Beitragsbemessungsgrenze) eingeholt hat.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie mich auch telefonisch kontaktieren.
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Gruß aus Bocholt

Steverding
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Hallo, ich kann ihnen leider nicht helfen.
MfG B.Waidelich

Hallo, ich kann ihnen leider nicht helfen.
MfG B.Waidelich.

HI Hennmo,

kann ich dir leider keine Info zu geben, da hier Beamtenrecht (Beihilfe) zum tragen kommt.

Die Debeka sollte dir da Auskunft geben können.

Gruß,
Dennis Wolfram

Guten Tag Hennmo,
du kannst Dein Kind angstfrei wieder in der Beihilfe mitversichern,
solange das möglich ist. Wenn dein Kind in die Pflichtversicherung
zurückfällt wegen Beginn einer Lehre oder Arbeit, tritt eben diese
Pflichtversicherung auf jeden Fall ein und das Kind muss sich
bei der gesetzlichen Kasse zum Beginn der Lehre oder Arbeit
anmelden. Die PKV (Beilifeversicherung) kann genau zu diesem
Zeitpunkt beendet werden.

Liebe Grüße
Hans-Günter und Micha