Wechsel Krankenversicherung der Kinder

Bei der Geburt der Kinder war der Ehemann Angestellter und privat krankenversichert mit einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze. Mittlerweile hat sich der Mann selbständig gemacht, Einkommen liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze. Beitrag der PKV steigt ins Unermessliche und nun sollen die Kinder in die gesetzliche Krankenversicherung der Mutter. Ist so etwas möglich?

Hallo,
in dem Moment, in dem das Einkommen des PKV-Versicherten Ehegatten die Gültigen Grenzen unterschreitet entsteht für die Kinder grundsätzlich der Anspruch auf Familienversicherung beim GKV-versicherten Elternteil wenn alle anderen Voraussetzungen (Einkommen, Vorrangversicherung) auch erfüllt werden. Das Einkommen der GKV-Versicherten spielt dabei keine Rolle.
Der Anspruch auf Familienversicherung in der GKV besteht übrigens auch dann wenn zwar der PKV-Versicherte über den Grenzen Einkommen hat aber trotzdem weniger als der GKV-Versicherte (nur dann spielt das Einkommen des GKV-Versicherten eine entscheidende Rolle).
Gruss
Czauderna

edit: Günter hat natürlich vollkommen Recht, hier wird ja unter der BBG verdient. Mein Fehler, sorry!

Danke für die schnelle Antwort!

MfG
Kerstin Stark