Folgende Situation:
Mann 1050 Euro / Monat Arbeitslosengeld I, Lohnsteuerklasse 3, 2 Kinderfreibeträge
Frau will anfangen zu arbeiten: 1000 brutto / Monat
Ist ein Wechsel in die Lohnsteuerklassen 4/4 und eine Teilung der Kinderfreibeträge auf 1/1 sinnvoll?
Kein Wechsel, da das ALG I nach der StKl berechnet wird, die vorher gültig war. Die zuviel gezahlten Steuern der Ehefrau werden über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückgeholt. Zar wird das ALG auch in die Berechnung einbezogen aber nur fiktiv, d.h. der Steuersatz erhöht sich etwas.
Das beste wäre für die Frau, auf LSt-Klasse III zu wechseln, dann fallen bei 1000 Euro brutto nämlich keine Lohnsteuern an. Aber die böse Arbeitsagentur spielt nicht mit, wenn der Mann plötzlich Klasse V hat. Ob sie ihm dann das ALG kürzt, vermag ich nicht zu sagen, das kann Ihnen aber auch bei Wechsel in Klasse IV / IV passieren. Falls Sie eine Steuererklärung abgeben, sollten Sie die Steuerklassen so belassen, die Sie zuviel gezahlte Lohnsteuer dann eh zurückbekommen.
Die Kinderfreibeträge wirken sich nur auf den Soli und die Kirchensteuer aus, sind also zu vernachlässigen.
So wie ich das erst mal sehe, macht es keinen großen Unterschied aus, ob Lohnsteuerklasse 4/4 oder 3/5
und Kinder 1/1 oder 0/2.
Macht wahrscheinlich nur einen Betrag von Unterschied ca. 25,-Euro aus. Unterschiede wird es auch zu den verschiedenen Bundesländern geben, …
Frau wird wohl so ca. 780,- Netto haben.
Zu Deiner Sicherheit solltest Du Dir das von einem Steuerberater genau ausrechnen lassen.
Noch dazu die Frage, inwieweit Du überhaupt die Steuerklasse beim Arbeitslosengeld wechseln kannst, und wenn, wie schnell.
Darüber gibt Dir das Arbeitsamt Auskunft.
Ohne professionelle Unterstützung Vorort würde ich keine unüberlegten Handlungen machen.
Diese Antworten sind völlig freibleibend und unverbindlich
Bei relativ gleichen Einkommen ist 4/4 eigentlich sinnvoll. Weil bei 3/5 einer zuviel Lohnstuer zahlt.
Inwieweit ein Wechsel bei Bezug von Arbeitslosengeld möglich ist muss vor Ort geklärt werden. Kinderfreibeträge sind aus steuerlicher sicht egal, es gibt ja das Kindergeld.
Aber beim FA gibt es bestimmt eine Auskunft.
Hallo,
die Änderung der Steuerklasse würde das Netto der Frau um ca. 100 Euro erhöhen, Splittung der Kinderfreibeträge bringt nichts, da diese sich nicht auf den Abzug der Steuer auswirken, sondern erst am Ende des Jahres bei der Steuererklärung geprüft wird, was günstiger ist. Die Kinderfreibeträge oder das ausgezahlte Kindergeld.
deine Lohnersatzleistungen erhöhen nur die Progression (dh. den Steuersatz) und werden selbst nicht versteuert. Durch den Arbeitslohn deiner Frau wird es möglicherweise zu einer geringen Nachzahlung an Einkommensteuer kommen. Du hast leider nichts über die zu erwartenden Werbungskosten etc. geschrieben. Deshalb bin ich vom Pauschbetrag ausgegangen. Wäre somit mit Steuerklasse IV eine gute Wahl, auch wenn der Steuerabzug so gering ist, dass am Jahresende immer noch nachgezahlt werden müßte. Schau mal hier http://www.n-heydorn.de/steuer.html
Mach dich mal schlau über Steuerklasse IV mit Faktor. Damit braucht ihr nichts nachzahlen.
VG Corinna
Leider weiß ich nicht, wie und ob sich die Steuerklassen auf das ALG 1 auswirkt. Ich kann also nur aus steuerlicher Sicht antworten und da sage ich: JA auf jeden Fall wäre es besser. Ansonsten würde die Frau auf 5 arbeiten und vom Geld bleibt nix übrig.
Bei Steuerklasse 4/4 haben beide immer die gleiche Anzahl von Kindern auf der Karte.
alles Gute