Wechsel Lohnsteuerklasse

Hallo :smile:

Folgende Situation:
Mann 1050 Euro / Monat Arbeitslosengeld I, Lohnsteuerklasse 3, 2 KinderfreibetrÀge
Frau will anfangen zu arbeiten: 1000 brutto / Monat

Ist ein Wechsel in die Lohnsteuerklassen 4/4 und eine Teilung der KinderfreibetrÀge auf 1/1 sinnvoll?

Danke fĂŒr die Antworten!

)

siehe Abgabenrechner „Faktorverfahren“ des Bundesfinanzministeriums
https://www.bmf-steuerrechner.de/fb2013/?clean=true

Hallo,

es fehlen noch ein paar Angaben, wie Geburtstjahre und Bundesland.
Am besten einfach selbst eingeben und ausrechnen lassen:
http://www.cecu.de/steuerklassenrechner.html

Kein Wechsel, da das ALG I nach der StKl berechnet wird, die vorher gĂŒltig war. Die zuviel gezahlten Steuern der Ehefrau werden ĂŒber den Lohnsteuerjahresausgleich zurĂŒckgeholt. Zar wird das ALG auch in die Berechnung einbezogen aber nur fiktiv, d.h. der Steuersatz erhöht sich etwas.

Besser:

Ehefrau STKlasse 3 + Kinder

Ehemann STKlasse 5

Das beste wĂ€re fĂŒr die Frau, auf LSt-Klasse III zu wechseln, dann fallen bei 1000 Euro brutto nĂ€mlich keine Lohnsteuern an. Aber die böse Arbeitsagentur spielt nicht mit, wenn der Mann plötzlich Klasse V hat. Ob sie ihm dann das ALG kĂŒrzt, vermag ich nicht zu sagen, das kann Ihnen aber auch bei Wechsel in Klasse IV / IV passieren. Falls Sie eine SteuererklĂ€rung abgeben, sollten Sie die Steuerklassen so belassen, die Sie zuviel gezahlte Lohnsteuer dann eh zurĂŒckbekommen.
Die KinderfreibetrÀge wirken sich nur auf den Soli und die Kirchensteuer aus, sind also zu vernachlÀssigen.

So wie ich das erst mal sehe, macht es keinen großen Unterschied aus, ob Lohnsteuerklasse 4/4 oder 3/5
und Kinder 1/1 oder 0/2.
Macht wahrscheinlich nur einen Betrag von Unterschied ca. 25,-Euro aus. Unterschiede wird es auch zu den verschiedenen BundeslÀndern geben, 

Frau wird wohl so ca. 780,- Netto haben.
Zu Deiner Sicherheit solltest Du Dir das von einem Steuerberater genau ausrechnen lassen.
Noch dazu die Frage, inwieweit Du ĂŒberhaupt die Steuerklasse beim Arbeitslosengeld wechseln kannst, und wenn, wie schnell.
DarĂŒber gibt Dir das Arbeitsamt Auskunft.
Ohne professionelle UnterstĂŒtzung Vorort wĂŒrde ich keine unĂŒberlegten Handlungen machen.
Diese Antworten sind völlig freibleibend und unverbindlich

Wechsel in IV/IVmit Teilung der KFB ist sinnvoll.

Lohnsteuer 1. Person 16,50 110,00
Lohnsteuer 2. Person 104,16 9,83
SolidaritÀtszuschlag 1. Person 5,80
SolidaritÀtszuschlag 2. Person 4,63
Summe Lohnsteuer und SolidaritÀtszuschlag *) 108,79 26,33 115,80

Differenz zum Optimum 82,46 89,47

Hallo Altivo,
der Wechsel in 4/4 ist am sinnvollsten, da er zum Besten Ergebnis fĂŒr euch fĂŒhrt.
MfG
J. Wolf

Bei relativ gleichen Einkommen ist 4/4 eigentlich sinnvoll. Weil bei 3/5 einer zuviel Lohnstuer zahlt.
Inwieweit ein Wechsel bei Bezug von Arbeitslosengeld möglich ist muss vor Ort geklÀrt werden. KinderfreibetrÀge sind aus steuerlicher sicht egal, es gibt ja das Kindergeld.
Aber beim FA gibt es bestimmt eine Auskunft.

Hallo,
die Änderung der Steuerklasse wĂŒrde das Netto der Frau um ca. 100 Euro erhöhen, Splittung der KinderfreibetrĂ€ge bringt nichts, da diese sich nicht auf den Abzug der Steuer auswirken, sondern erst am Ende des Jahres bei der SteuererklĂ€rung geprĂŒft wird, was gĂŒnstiger ist. Die KinderfreibetrĂ€ge oder das ausgezahlte Kindergeld.

Hallo Altivo,

deine Lohnersatzleistungen erhöhen nur die Progression (dh. den Steuersatz) und werden selbst nicht versteuert. Durch den Arbeitslohn deiner Frau wird es möglicherweise zu einer geringen Nachzahlung an Einkommensteuer kommen. Du hast leider nichts ĂŒber die zu erwartenden Werbungskosten etc. geschrieben. Deshalb bin ich vom Pauschbetrag ausgegangen. WĂ€re somit mit Steuerklasse IV eine gute Wahl, auch wenn der Steuerabzug so gering ist, dass am Jahresende immer noch nachgezahlt werden mĂŒĂŸte. Schau mal hier http://www.n-heydorn.de/steuer.html
Mach dich mal schlau ĂŒber Steuerklasse IV mit Faktor. Damit braucht ihr nichts nachzahlen.
VG Corinna

Danke fĂŒr die Antwort! :smile:
Generell Danke, an alle, die geantwortet haben. Werde mich mit den zustÀndigen Stellen in Verbindung setzen.

Sorry, da bin ich nicht auf dem Laufenden - hab mich eher auf EinkĂŒnfte aus V+V und GSE verlegt

Antwort derzeit nicht möglich

Ob sinnvoll oder nicht, macht das gesamte Jahres-Einkommen aus.

Noch wichtiger: fĂŒr 2013 hast du noch 1 evtl. Monate dafĂŒr Gelegenheit,
muss beim FinAmt rechtzeitig beantragt werden - in persona hin!

Leider weiß ich nicht, wie und ob sich die Steuerklassen auf das ALG 1 auswirkt. Ich kann also nur aus steuerlicher Sicht antworten und da sage ich: JA auf jeden Fall wĂ€re es besser. Ansonsten wĂŒrde die Frau auf 5 arbeiten und vom Geld bleibt nix ĂŒbrig.
Bei Steuerklasse 4/4 haben beide immer die gleiche Anzahl von Kindern auf der Karte.
alles Gute