Hallo Wissende,
Hallo,
nehmen wir an ein Kind ist geboren. Die Eheleute hatten bisher beide die Lohnsteuerklasse 4. Die Frau möchte erstmal daheim bleiben, daher soll der Mann Lohnteuerklasse 3 bekommen und „das Baby auf die Lohnsteuerkarte nehmen“.
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Ab wann kann man wechseln? Die Frau ist bis Ende November in Mutterschutz. Bekommt sie beim sofortigen Wechsel auf 3/5 (5 die Mutter) weniger Geld oder orienteriert sich das Geld im Mutterschutz dann trotzdem weiterhin an den letzten Monaten?
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Was bedeutet „das Kind auf die Lohnsteuerkarte nehmen“? Ist das der Kinderfreibetrag?
Grüße
Jessica