Wechsel PKV --> GKV

Hallo allerseits,

ich hörte von einer unendlichen Geschichte, bei der es auch von unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen unterschiedliche Auskünfte gegeben haben soll, weswegenst ich hier nochmal nachfragen mag:
Eine Person P war gesetzlich krankenversichert mit Einkommen unterhalb der Entgeltgrenze bis einschließlich Mai 2001. Im Juni 2001 war P ebenfalls in der GKV, aber arbeitslos. Im Juli 2001 war P in der Familienversicherung (GKV) seiner Frau. Im selben Monat gingen P und Frau ins Ausland, wo P erstmal rund 12 Monate arbeitslos war, dann aber ca. 3,5 Jahre gearbeitet hat. Auf Nachfrage vor dem Umzug teilte die GKV P mit, dass eine Versicherung im Ausland nicht möglich sei und P deswegen in die PKV wechseln müsse, was er auch tat.
Im September 2005 kamen P und Frau zurück. P fand in Deutschland eine Stelle, wiederum unterhalb der Entgeltgrenze. Dem Arbeitgeber wurde bei Einstellung lediglich mitgeteilt, dass eine Mitgliedschaft in der PKV besteht. Es wurde von P nie ein Austritt aus der GKV beantragt. Nach nur 7 Monaten erfolgte ein Arbeitsplatzwechsel mit einem Gehalt oberhalb der Entgeltgrenze, rund 2 Jahre später ein weiterer Wechsel, diesmal wieder unter der Entgeltgrenze. Beiden neuen Arbeitgebern wurde wiederum lediglich mitgeteilt, dass eine Mitgliedschaft in der PKV besteht.
Kann P jetzt in die GKV wechseln angesichts der Tatsache, dass a) sein regelmässiges Einkommen unterhalb der Entgeltgrenze von z.Zt. € 48600 p.a. liegt, b) P die GKV nur verliess, weil er sonst damals ohne Krankenversicherung gewesen wäre und c) nie ein Austritt aus der GKV erfolgt ist?
Wohl ein etwas komplizierter Fall.

Ralph

Hallo,
kompliziert ja, aber nicht unmöglich - vielleicht hilft es aber wenn
Du eine tabellarische Aufstellung machst damit man besser durchblickt.
Gruß
Czauderna

eine Versicherung im Ausland nicht möglich sei und P deswegen
in die PKV wechseln müsse, was er auch tat.

Besteht dieser Vertrag noch ?

Arbeitgebern wurde wiederum lediglich mitgeteilt, dass eine
Mitgliedschaft in der PKV besteht.

War diese Auskunft korrekt ?

Kann P jetzt in die GKV wechseln angesichts der Tatsache, dass
a) sein regelmässiges Einkommen unterhalb der Entgeltgrenze
von z.Zt. € 48600 p.a. liegt,

Mit großer Wahrscheinlichkeit muß er sogar ! Schleunigst die PKV fragen oder, wenn keine mehr besteht, sofort zu einer Krankenkasse. Es besteht Versicherugspflicht, d.h. Beiträge müssen rückwirkend gezahlt werden, also nicht länger warten.

Wohl ein etwas komplizierter Fall.

Finde ich nicht. Wenn das Lebensalter bekannt gewesen wäre, wäre die Auskunft ziemlich einfach gewesen.

Hallo Günter und Nordlicht,

die Rückfragen: Der Vertrag mit der PKV besteht noch, es wird jedoch ein Wechsel in die GKV angestrebt. Die Auskunft an die jeweiligen AG, dass eine Mitgliedschaft in der PKV besteht, war also korrekt. P ist Jahrgang 1968.
Jetzt die Tabelle:

  • 5/2001: GKV, unterhalb Entgeltgrenze, in Deutschland angestellt
    6/2001: GKV, arbeitslos, Deutschland
    7/2001: familienversichert, Umzug ins Ausland
    7/2001-5/2002: PKV (gezwungenermassen), im Ausland arbeitslos
    6/2002-9/2005: PKV, im Ausland angestellt (bei ausländischen Firmen)
    10/2005-7/2006: PKV, in Deutschland angestellt (Firma A)
    8/2006-5/2008: PKV, in Deutschland angestellt (Firma B), Einkommen oberhalb der damaligen Entgeltgrenze
    6/2008- : PKV, in Deutschland angestellt, regelmässiges Einkommen

P auch darüber. Gilt diese Grenze aber auch, wenn man zum
Stichtag im Ausland war? Das wusste die Kasse nämlich nicht.

Das sollte die GKV aber wissen. Also von denen diese Auskunft schriftlich geben lassen.