ich bin seit 2005 PKV versichert und bin derzeit in
Elternzeit. Ab April 2011 werde ich wieder in Teilzeit
arbeiten und fallen dann unter die Beitragsbemessungsgrenze.
Nun meine Fragen:
- Da ich unter die Beitragsbemessungsgrenze falle, werde ich
wieder Pflichtmitglied der GKV. Richtig?
Richtig.
- Kann ich mich von der GKV Pflicht befreien lassen?
Und welche Auswirkungen hat diese Befreiung? Gilt die Befreiung
nur für die Elternzeit oder für den Rest meines Lebens?
Geht gefahrlos. Steht alles in § 8 SGB V (hier in Teilen):
§ 8 Befreiung von der Versicherungspflicht
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird
2.durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach § 2 des Bundeserziehungsgeldgesetzes oder nach § 1 Abs. 6 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes während der Elternzeit; die Befreiung erstreckt sich nur auf die Elternzeit,
(2) 1Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. 2Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. 3Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.
- Sofern ich zurückgehe ich in die GKV, ab wann kann ich dann
wieder zurück in die PKV? Sobald ich einmal über der
Beitragsbemessungsgrenze bin? Oder gilt hier eine Wartezeit?
Keine Besonderheiten.
- Sofern ich zurückgehe ich in die GKV, möchte ich die PKV
als Zusatzversicherung weiterlaufen lassen (um auch die
Anwartschaften zu behalten). Ist dies möglich?
Bei einigen Anbietern ist das möglich. Andere Anbieter haben das nicht im Angebot. Das bitte ganz konkret und schriftlich mit dem jetzigen PKV-Unternehmen klären.
Ich kann mir vorstellen, dass hier im Regelfall und mindestens die Anwartschaft (groß oder klein) als Mittel der Wahl angeboten werden wird.
Wie teuer ist dies ca.?
Das kommt auf den Umfang der Zusatzversicherung an, und natürlich auf das PKV-Unternehmen und dessen Geldgier.
Und wenn ich dann wieder aus der GKV zurück in die
PKV möchte, gibt es dann eine erneute Gesundheitsprüfung?
Ohne Anwartschaft ja. Mit Anwartschaft nein.
Könnte hierbei dann Risikozuschläge oder Ausschlüsse
herauskommen, weil in der Zwischenzeit Krankheiten dazukamen?
Wenn Gesundheitsprüfung, dann möglicherweise Risikozuschläge, Ausschlüsse oder Vertragsablehnung.
Oder müssen sie mich zurücknehmen ohne Gesundheitsprüfung?
Nur bei (kleiner oder großer) Anwartschaft.
Viel Erfolg.