Wechsel PKV - GKV und PKV?

Hallo,
ich bin seit 2005 PKV versichert und bin derzeit in Elternzeit. Ab April 2011 werde ich wieder in Teilzeit arbeiten und fallen dann unter die Beitragsbemessungsgrenze. Nun meine Fragen:

  1. Da ich unter die Beitragsbemessungsgrenze falle, werde ich wieder Pflichtmitglied der GKV. Richtig?
  2. Kann ich mich von der GKV Pflicht befreien lassen? Und welche Auswirkungen hat diese Befreiung? Gilt die Befreiung nur für die Elternzeit oder für den Rest meines Lebens?
  3. Sofern ich zurückgehe ich in die GKV, ab wann kann ich dann wieder zurück in die PKV? Sobald ich einmal über der Beitragsbemessungsgrenze bin? Oder gilt hier eine Wartezeit?
  4. Sofern ich zurückgehe ich in die GKV, möchte ich die PKV als Zusatzversicherung weiterlaufen lassen (um auch die Anwartschaften zu behalten). Ist dies möglich? Wie teuer ist dies ca.? Und wenn ich dann wieder aus der GKV zurück in die PKV möchte, gibt es dann eine erneute Gesundheitsprüfung? Könnte hierbei dann Risikozuschläge oder Ausschlüsse herauskommen, weil in der Zwischenzeit Krankheiten dazukamen? Oder müssen sie mich zurücknehmen ohne Gesundheitsprüfung?
    Vielen herzlichen Dank für Euren Rat.

LG Andrea

Hi,

viele Fragen, ein Paar ANtworten :smile:

Frage 1:
Ja, wenn du arbeitest und unter der BBG liegst, bist du GKV pflichtig. Du kannst aber auch mehr als, ich meine fünf Kinder, als Tagesmutter als Gewerbe anmelden und bist dann als Selbstständige wieder in der PKV.

Frage 2:
Nein, nur wenn du ein Gewerbe anmeldest.

Frage 3:
Hier gilt keine Wartezeit auf Grund des Statuswechsels. Die GKV gibt dir Bescheid, wenn du freiwilliges Mitglied in der GKV werden würdest, in diesem Jahr ist sogar die drei Jahresfrist gekippt :smile:

Frage 4:
Unterschied zweischen großer und kleiner Anwartschaft!
Kleine Anwartschaft sichert dein derzeitige Alter, somit wird der Beitrag später nicht auf das tatsächliche ALter, sondern auf das jetzige berechnet.cKostet meißt nicht mehr als 10€ pro Monat. Große Anwartschaft sichert dir das Alter UND den Gesundheitszustand. ALso dann auch keine Gesundheitsprüfung oder Risikozuschläge.

Hoffe dir geholfen zu haben.

Gruß aus Hannover,
Dennis Wolfram

www.dennis-wolfram-hannover.de

Hallo,
ich bin seit 2005 PKV versichert und bin derzeit in
Elternzeit. Ab April 2011 werde ich wieder in Teilzeit
arbeiten und fallen dann unter die Beitragsbemessungsgrenze.
Nun meine Fragen:

  1. Da ich unter die Beitragsbemessungsgrenze falle, werde ich
    wieder Pflichtmitglied der GKV. Richtig?

Nur wenn die Arbeitszeit weniger als 50% beträgt.

  1. Kann ich mich von der GKV Pflicht befreien lassen? Und
    welche Auswirkungen hat diese Befreiung? Gilt die Befreiung
    nur für die Elternzeit oder für den Rest meines Lebens?

Nein. Während der Elternzeit: PKV, danach PKV, wenn mind. 50% Arbeitszeit bzw. GKV wenn

liebe Andrea,
bitte sende genau diese fragen direkt an deinen versicherer um eine anwartschaft zu beantragen, dann hast du nicht das problem mit den gesundheitsfragen und risikozuschlägen. dies kostet nur einen bruchteil deiner bisherigen prämie. das solltest du schleunigst erledigen. (wegen der fristen).

du kannst dann jederzeit ohne probleme wieder einsteigen.

wenn nicht als vollversicherung dann als zusatzvers. vorteil: kene gesundheitsfragen

lieben gruss ralf

Hallo,

ich bin seit 2005 PKV versichert und bin derzeit in
Elternzeit. Ab April 2011 werde ich wieder in Teilzeit
arbeiten und fallen dann unter die Beitragsbemessungsgrenze.
Nun meine Fragen:

  1. Da ich unter die Beitragsbemessungsgrenze falle, werde ich
    wieder Pflichtmitglied der GKV. Richtig?
  2. Kann ich mich von der GKV Pflicht befreien lassen? Und
    welche Auswirkungen hat diese Befreiung? Gilt die Befreiung
    nur für die Elternzeit oder für den Rest meines Lebens?
  3. Sofern ich zurückgehe ich in die GKV, ab wann kann ich dann
    wieder zurück in die PKV? Sobald ich einmal über der
    Beitragsbemessungsgrenze bin? Oder gilt hier eine Wartezeit?
  4. Sofern ich zurückgehe ich in die GKV, möchte ich die PKV
    als Zusatzversicherung weiterlaufen lassen (um auch die
    Anwartschaften zu behalten). Ist dies möglich? Wie teuer ist
    dies ca.? Und wenn ich dann wieder aus der GKV zurück in die
    PKV möchte, gibt es dann eine erneute Gesundheitsprüfung?
    Könnte hierbei dann Risikozuschläge oder Ausschlüsse
    herauskommen, weil in der Zwischenzeit Krankheiten dazukamen?
    Oder müssen sie mich zurücknehmen ohne Gesundheitsprüfung?
    Vielen herzlichen Dank für Euren Rat.

LG Andrea

Hi,

viele Fragen, ein Paar ANtworten :smile:

Frage 1:
Ja, wenn du arbeitest und unter der BBG liegst, bist du GKV
pflichtig. Du kannst aber auch mehr als, ich meine fünf
Kinder, als Tagesmutter als Gewerbe anmelden und bist dann als
Selbstständige wieder in der PKV.

#´Danke für den Tipp.

Frage 2:
Nein, nur wenn du ein Gewerbe anmeldest.

Okay, d.h. dann muss ich zurück in die GKV.

Frage 3:
Hier gilt keine Wartezeit auf Grund des Statuswechsels. Die
GKV gibt dir Bescheid, wenn du freiwilliges Mitglied in der
GKV werden würdest, in diesem Jahr ist sogar die drei
Jahresfrist gekippt :smile:

Danke!

Frage 4:
Unterschied zweischen großer und kleiner Anwartschaft!
Kleine Anwartschaft sichert dein derzeitige Alter, somit wird
der Beitrag später nicht auf das tatsächliche ALter, sondern
auf das jetzige berechnet.cKostet meißt nicht mehr als 10€ pro
Monat. Große Anwartschaft sichert dir das Alter UND den
Gesundheitszustand. ALso dann auch keine Gesundheitsprüfung
oder Risikozuschläge.

Danke für die Antworten. Das hilft mir sehr weiter!

LG Andrea

Hoffe dir geholfen zu haben.

Gruß aus Hannover,
Dennis Wolfram

www.dennis-wolfram-hannover.de

Hallo,
ich bin seit 2005 PKV versichert und bin derzeit in
Elternzeit. Ab April 2011 werde ich wieder in Teilzeit
arbeiten und fallen dann unter die Beitragsbemessungsgrenze.
Nun meine Fragen:

  1. Da ich unter die Beitragsbemessungsgrenze falle, werde ich
    wieder Pflichtmitglied der GKV. Richtig?

Nur wenn die Arbeitszeit weniger als 50% beträgt.

Ja, ich fange erstmal mit 10 Wochenstunden an. Heißt dass, dass ich in der PKV bleibe, wenn ich mehr als 50 % arbeite, auch wenn ich gehaltlich unter die Beitragsbemessungsgrenze falle?

  1. Kann ich mich von der GKV Pflicht befreien lassen? Und
    welche Auswirkungen hat diese Befreiung? Gilt die Befreiung
    nur für die Elternzeit oder für den Rest meines Lebens?

Nein. Während der Elternzeit: PKV, danach PKV, wenn mind. 50%
Arbeitszeit bzw. GKV wenn

Lieber Ralf,

danke für den Rat. Ich habe die Fragen schonmal meinem Versicherungsvertreter gestellt, jedoch teilweise merkwürdige Antworten bekommen.
Wie z.B. dass ich mich von der GKV Pflicht befreien lassen kann, aber dann nie wieder in die GKV zurück kann. Daher wollte ich gerne noch andere Meinungen zu den Thema hören. Habe nichts desto trotz die Fragen nochmals schriftlich an meine Versicherer gestellt, da mein Vertreter mir leider immer nur mündliche Auskünfte erteilt. Bin sehr auf die Antworten gespannt.

LG Andrea

Heißt dass, dass ich in der PKV bleibe, wenn ich mehr als 50 % arbeite, auch wenn ich gehaltlich unter die Beitragsbemessungsgrenze falle?

Zur Sicherheit, insbesondere bezüglich der Befreiungsmöglichkeiten, zitiere ich aus dem Gesetz - SGB V §8 (1) 2,3 und (2):

§ 8 Befreiung von der Versicherungspflicht
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig
wird

  1. durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach § 2 des
    Bundeserziehungsgeldgesetzes oder nach § 1 Abs. 6 des Bundeselterngeld- und
    Elternzeitgesetzes während der Elternzeit; die Befreiung erstreckt sich nur auf
    die Elternzeit

weil seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der
regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes
herabgesetzt wird; dies gilt auch für Beschäftigte, die im Anschluß an
ihr bisheriges Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber ein
Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, das die Voraussetzungen des vorstehenden
Halbsatzes erfüllt, sowie für Beschäftigte, die im Anschluss an die Zeiten des
Bezugs von Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit
ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des ersten Teilsatzes aufnehmen, das bei
Vollbeschäftigung zur Versicherungsfreiheit nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 führen
würde; Voraussetzung ist ferner, daß der Beschäftigte seit mindestens fünf
Jahren wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist;
Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld oder der Inanspruchnahme von
Elternzeit oder Pflegezeit werden angerechnet,

(2) Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei
der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht
an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst
vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung kann
nicht widerrufen werden.

Hallo Andrea,

sorry, ich kann Dir bei Leistungsfragen helfen, nicht aber bei Vertragsfragen.

Wende Dich am Besten an Deinen Aussendienstmitarbeiter! Der kann Dir auch sagen, wie teuer eine Anwartschaft ist!

Liebe Grüße

Claudia

ich bin seit 2005 PKV versichert und bin derzeit in
Elternzeit. Ab April 2011 werde ich wieder in Teilzeit
arbeiten und fallen dann unter die Beitragsbemessungsgrenze.
Nun meine Fragen:

  1. Da ich unter die Beitragsbemessungsgrenze falle, werde ich
    wieder Pflichtmitglied der GKV. Richtig?
  2. Kann ich mich von der GKV Pflicht befreien lassen? Und
    welche Auswirkungen hat diese Befreiung? Gilt die Befreiung
    nur für die Elternzeit oder für den Rest meines Lebens?
  3. Sofern ich zurückgehe ich in die GKV, ab wann kann ich dann
    wieder zurück in die PKV? Sobald ich einmal über der
    Beitragsbemessungsgrenze bin? Oder gilt hier eine Wartezeit?
  4. Sofern ich zurückgehe ich in die GKV, möchte ich die PKV
    als Zusatzversicherung weiterlaufen lassen (um auch die
    Anwartschaften zu behalten). Ist dies möglich? Wie teuer ist
    dies ca.? Und wenn ich dann wieder aus der GKV zurück in die
    PKV möchte, gibt es dann eine erneute Gesundheitsprüfung?
    Könnte hierbei dann Risikozuschläge oder Ausschlüsse
    herauskommen, weil in der Zwischenzeit Krankheiten dazukamen?
    Oder müssen sie mich zurücknehmen ohne Gesundheitsprüfung?

Hallo,
ich denke, das die Versicherungsvertreter das Problem lösen können. Ich kenne mehr von den Leistungen der Versicherungen.
LG
Elawitt

Hallo Andrea,

zu 01.

Wenn Sie in Teilzeit beschäftigt sind (außerhalb des Elterngeldes), dann sind Sie per Gesetz in der GKV. Läuft das nebenher zum Elterngeld, bleiben Sie in der PKV.

zu 02.

Sie sollten sich auf keinen Fall - egal warum - von der Versicherungspflicht befreien lassen. Sie würden (mit ganz wenigen Ausnahmen, zu denen ein geringer Verdienst nicht zählt) nie wieder in die GKV kommen. Was das für Ihre Beiträge im Rentenalter heißt, muß ich sicher nicht erklären.

zu 03.

Wollen Sie aus GKV wieder in die PKV, müssen Sie ein Jahr über der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Erwarten Sie dies in wenigen Jahren, dann können Sie mit einer s.g. „kleinen Anwartschaft“ (Anw.) Ihren Gesundheitszustand des Vertragsbeginns sichern (es gibt also keine erneute Risiko-Prüfung). Sowas kostet ca. 10,- - 30,- €/mon.

Aber nur mit einer s.g. „großen Anw.“ erhalten Sie auch Ihr damaliges Eintrittsalter. Das kann je nach Anbieter und Tarif 150,- bis weit über 200,- kosten, macht also nur für ein paar Monate Sinn.

Und Vorsicht - mit einer Zusatzversicherung kann man selbst eine kleine Anw. nicht begründen. Im Zweifel fordern Sie dazu eine schriftliche Aussage der Hauptverwaltung des Anbieters an. Mündliche wie auch schriftliche Aussagen eines Vertreters sind rechtlich vollkommen wertlos.

Alles Gute für Sie.

Stefan Koziol
Versicherungsmakler

You`re Welcome!

Hallo Herr Kolziol,

herzlichen Dank für Ihre Antworten.
Zu 1 habe ich nochmal eine Frage:
Wenn ich im April 2011 mit 10 Wochenstunden zu arbeiten anfange, erhalte ich noch Elterngeld. Der Verdienst ist allerdings deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze. Bleibe ich dann trotzdem in der PKV? Ist ein Wechsel in die GKV möglich? Oder dann erst, wenn das Elterngeld wegfällt?
Herzlichen Dank für eine kurze Auskunft.

Viele Grüße,
Andrea

ich bin seit 2005 PKV versichert und bin derzeit in
Elternzeit. Ab April 2011 werde ich wieder in Teilzeit
arbeiten und fallen dann unter die Beitragsbemessungsgrenze.
Nun meine Fragen:

  1. Da ich unter die Beitragsbemessungsgrenze falle, werde ich
    wieder Pflichtmitglied der GKV. Richtig?

Richtig.

  1. Kann ich mich von der GKV Pflicht befreien lassen?
    Und welche Auswirkungen hat diese Befreiung? Gilt die Befreiung
    nur für die Elternzeit oder für den Rest meines Lebens?

Geht gefahrlos. Steht alles in § 8 SGB V (hier in Teilen):

§ 8 Befreiung von der Versicherungspflicht
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird
2.durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach § 2 des Bundeserziehungsgeldgesetzes oder nach § 1 Abs. 6 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes während der Elternzeit; die Befreiung erstreckt sich nur auf die Elternzeit,
(2) 1Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. 2Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. 3Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.

  1. Sofern ich zurückgehe ich in die GKV, ab wann kann ich dann
    wieder zurück in die PKV? Sobald ich einmal über der
    Beitragsbemessungsgrenze bin? Oder gilt hier eine Wartezeit?

Keine Besonderheiten.

  1. Sofern ich zurückgehe ich in die GKV, möchte ich die PKV
    als Zusatzversicherung weiterlaufen lassen (um auch die
    Anwartschaften zu behalten). Ist dies möglich?

Bei einigen Anbietern ist das möglich. Andere Anbieter haben das nicht im Angebot. Das bitte ganz konkret und schriftlich mit dem jetzigen PKV-Unternehmen klären.

Ich kann mir vorstellen, dass hier im Regelfall und mindestens die Anwartschaft (groß oder klein) als Mittel der Wahl angeboten werden wird.

Wie teuer ist dies ca.?

Das kommt auf den Umfang der Zusatzversicherung an, und natürlich auf das PKV-Unternehmen und dessen Geldgier.

Und wenn ich dann wieder aus der GKV zurück in die
PKV möchte, gibt es dann eine erneute Gesundheitsprüfung?

Ohne Anwartschaft ja. Mit Anwartschaft nein.

Könnte hierbei dann Risikozuschläge oder Ausschlüsse
herauskommen, weil in der Zwischenzeit Krankheiten dazukamen?

Wenn Gesundheitsprüfung, dann möglicherweise Risikozuschläge, Ausschlüsse oder Vertragsablehnung.

Oder müssen sie mich zurücknehmen ohne Gesundheitsprüfung?

Nur bei (kleiner oder großer) Anwartschaft.

Viel Erfolg.

Hallo Andrea,

solange Sie Elterngeld beziehen, müssen Sie nach meinem Kenntnistand in der PKV bleiben. Egal, wie viel - oder wenig - Sie dazu verdienen. Sie können leider nicht in die GKV.

Stefan Koziol
Versicherungsmakler

ich bin seit 2005 PKV versichert und bin derzeit in
Elternzeit. Ab April 2011 werde ich wieder in Teilzeit
arbeiten und fallen dann unter die Beitragsbemessungsgrenze.
Nun meine Fragen:

  1. Da ich unter die Beitragsbemessungsgrenze falle, werde ich
    wieder Pflichtmitglied der GKV. Richtig?

Richtig.

Gilt dies auch, wenn ich im Zeitraum, in dem ich Elterngeld beziehe arbeite? Werde ich trotzdem Pflichtmitglied in der GKV?

  1. Kann ich mich von der GKV Pflicht befreien lassen?

Und welche Auswirkungen hat diese Befreiung? Gilt die Befreiung
nur für die Elternzeit oder für den Rest meines Lebens?

Geht gefahrlos. Steht alles in § 8 SGB V (hier in Teilen):

§ 8 Befreiung von der Versicherungspflicht
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer
versicherungspflichtig wird
2.durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach § 2
des Bundeserziehungsgeldgesetzes oder nach § 1 Abs. 6 des
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes während der
Elternzeit; die Befreiung erstreckt sich nur auf die
Elternzeit,
(2) 1Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der
Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. 2Die
Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn
seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch
genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der
auf die Antragstellung folgt. 3Die Befreiung kann nicht
widerrufen werden.

Danke für die Info, d.h. die Befreiung gilt dann nur für die Elternzeit! Das ist mir nämlich sehr wichtig!

  1. Sofern ich zurückgehe ich in die GKV, ab wann kann ich dann
    wieder zurück in die PKV? Sobald ich einmal über der
    Beitragsbemessungsgrenze bin? Oder gilt hier eine Wartezeit?

Keine Besonderheiten.

Okay, d.h. sobald ich einmal die Beitragsbemessungsgrenze überschritten habe, kann ich dann in die PKV zurück.

  1. Sofern ich zurückgehe ich in die GKV, möchte ich die PKV
    als Zusatzversicherung weiterlaufen lassen (um auch die
    Anwartschaften zu behalten). Ist dies möglich?

Bei einigen Anbietern ist das möglich. Andere Anbieter haben
das nicht im Angebot. Das bitte ganz konkret und schriftlich
mit dem jetzigen PKV-Unternehmen klären.

Ich kann mir vorstellen, dass hier im Regelfall und mindestens
die Anwartschaft (groß oder klein) als Mittel der Wahl
angeboten werden wird.

Wie teuer ist dies ca.?

Das kommt auf den Umfang der Zusatzversicherung an, und
natürlich auf das PKV-Unternehmen und dessen Geldgier.

Und wenn ich dann wieder aus der GKV zurück in die
PKV möchte, gibt es dann eine erneute Gesundheitsprüfung?

Ohne Anwartschaft ja. Mit Anwartschaft nein.

Könnte hierbei dann Risikozuschläge oder Ausschlüsse
herauskommen, weil in der Zwischenzeit Krankheiten dazukamen?

Wenn Gesundheitsprüfung, dann möglicherweise Risikozuschläge,
Ausschlüsse oder Vertragsablehnung.

Oder müssen sie mich zurücknehmen ohne Gesundheitsprüfung?

Nur bei (kleiner oder großer) Anwartschaft.

Viel Erfolg.

Herzlichen Dank für die Informationen.

Viele Grüße,
Andrea

Zu 1: Ja!

Zu 2: Befreiung gilt Lebenslang!

Zu 3. mit dem Ende der Versicherungspflicht!

Zu 4. Anwartschaftsversicherung in Verbindung mit GKV-Ergänzungstarif abschließen. Preis und Leistung kann Ihnen Ihr freundlicher Versicherer sagen.

  • Zitat: Könnte hierbei dann Risikozuschläge oder Ausschlüsse herauskommen, weil in der Zwischenzeit Krankheiten dazukamen? (MZ: Nein!)

Oder müssen sie mich zurücknehmen ohne Gesundheitsprüfung? Zitat Ende -

Anwort: Sofern eine Anwartschaftsversicherung besteht, die Beiträge immer gezahlt wurden und die Voraussetzungen zum Entfall der Anwartschaftsversicherung erfüllt werden: Die private Krankenversicherung muss Sie wieder zurücknehmen und den ruhenden Vertrag aktivieren. Hierbei gelten Fristen und Voraussetzungen, welche beachtet werden müssen!

Mit freundlichen Grüßen

Michael N. Zieren
ZIEREN Versicherungsmakler

Hallo,
ich bin seit 2005 PKV versichert und bin derzeit in
Elternzeit. Ab April 2011 werde ich wieder in Teilzeit
arbeiten und fallen dann unter die Beitragsbemessungsgrenze.
Nun meine Fragen:

  1. Da ich unter die Beitragsbemessungsgrenze falle, werde ich
    wieder Pflichtmitglied der GKV. Richtig?

Ja, eigentlich schon. Bist wahrscheinlich Arbeitnehmer, oder?

  1. Kann ich mich von der GKV Pflicht befreien lassen? Und
    welche Auswirkungen hat diese Befreiung? Gilt die Befreiung
    nur für die Elternzeit oder für den Rest meines Lebens?

Nicht dass ich wüsste, als Arbeitnehmer solltest du eigentlich pflichtig werden. Sprich mal mit deiner GKV.

  1. Sofern ich zurückgehe ich in die GKV, ab wann kann ich dann
    wieder zurück in die PKV? Sobald ich einmal über der
    Beitragsbemessungsgrenze bin? Oder gilt hier eine Wartezeit?

Nein, sobald du drüber verdinst, darfst du Wechseln (Jahresfrist)

  1. Sofern ich zurückgehe ich in die GKV, möchte ich die PKV
    als Zusatzversicherung weiterlaufen lassen (um auch die
    Anwartschaften zu behalten). Ist dies möglich?

Sind zwei verschiedene Dinge, ich würde beides mir mal ausrechnen lassen. Preis kann man nicht so pauschal sagen, ich würde aber drauf achten, dass es sich um eine große Anwartschaft handelt: Du sicherst dir das Eintrittsalter und den Gesundheiotszustand.

Wie teuer ist

dies ca.? Und wenn ich dann wieder aus der GKV zurück in die
PKV möchte, gibt es dann eine erneute Gesundheitsprüfung?
Könnte hierbei dann Risikozuschläge oder Ausschlüsse
herauskommen, weil in der Zwischenzeit Krankheiten dazukamen?
Oder müssen sie mich zurücknehmen ohne Gesundheitsprüfung?
Vielen herzlichen Dank für Euren Rat.

LG Andrea