Wechsel PKV in GKV

Hallo zusammen,

ich möchte folgende Situation

Aufhebungsvertrag mit Abfindung

nutzen um von der PKV in die GKV zu wechseln.

Soweit ich weiss gibt es da den Weg die Ruhezeit abzuwarten und dann für 12 durch ggf. Sperrzeit + Arbeitslosigkeit mit dem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze zu liegen.

Gibt es noch andere Möglichkiten, wie z.B. schon innerhalb der Ruhezeit eine Beschäftigung unter der Beitragbemesungsgrenze anzunehmen oder sich in dieser Zeit selbstständig zu machen?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Freundliche Grüße

fruehling99

Hallo Frühling,

möchtest du jetzt wissen, wie du

  1. aus der PKV in die GKV kommst
  2. dich selbstständig machen kannst
  3. in den Basistarif der PKV wechseln kannst
  4. dich als Selbstständige wieder von der GKV in die PKV versichern kannst?

[email protected]

Gruß,
Dennis

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Hallo,

da kann ich leider nicht weiter helfen. Vielleicht mal einen Experten für die GKV fragen.

Beste Grüße

Die erste Frage ist ert einmal, gibt es eine betriebliche Altersvorsorge die später zur Auszahlung kommt?
Die zweite wie lange waren Sie PKV versichert.
Wie ist der derzeitige Status der Versicherung, welche Tarife.
Die vierte, wollen Sie Ihre Altersrückstellungen einfach so aufgeben?

MfG
VSC-Online

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Guten Tag geehrter Anfragende fruehling99,
leider kann ich zu der Frage keine wirklich qualifizierte Antwort geben.
Mein Spezialgebiet ist (die wahl der richtigen PKV - Tarife - Beiträge - Leistungen -
Beitragsstabilität) usw. Rechtliche Hintergründe, wie von Ihnen erfragt, habe ich
in den letzten Jahren nicht erlesen (wurde nie von Kunden angefragt).
Bitte verzeihen Sie, wenn ich hier nicht weiterhelfen kann.

Meine Vermutung / persönliche Einschätzung „ohne Gewähr“ will
ich aber dennoch gern geben. Vielleicht hilft es etwas.
Meine persönliche Einschätzung ist nach meinem Wissensstand ist, dass Sie die
Möglichkeit haben, als unter der Versicherungsgrenze liegend in die GKV zurück-
zukehren, wo Sie aber nur bis zum Rentenalter bleiben können. Soweit ich das
mal gelernt habe, muss man in der 2. Arbeitshälfte zu 90% gesetzlich versichert
gewesen sein, um auch als Rentner in der GKV bleiben zu können. Ob diese Regel
weiter so gilt und ob das so bleibt, bis Sie in Rente gehen, wäre zu prüfen, aber
ich vermute stark, das ist so !

Liebe Grüße
von Hans-Günter

hallo,

in dieser frage weiss ich auch nicht 100% bescheid.

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Sorry für die Verspätung. Leider bin ich hierzu nicht versiert genug, ich wünsche viel Erfolg in dieser Frage.