Wechsel PKV in GKV bei Elternzeit

Hallo!

Theoretischer Fall: Arbeitnehmer A ist seit einigen Jahren in der PKV, aber immer knapp an der Grenze. Nun möchte A gerne die 2 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen, wodurch sein Gehalt in dieser Zeit auf 67 % sinken würde. Dabei würde er aber höchtswahrscheinlich unter die Grenze von ein Jahresbruttoeinkommen von 48.600 € rutschen.

Frage:

  • Muss A danach in die GKV?
  • Kann A sich die Mitgliedschaft in der PKV durch eine Anwartschaft (oderwasauchimmer) sichern?
  • Gibt es andere Möglichkeiten für A, in der PKV zu bleiben?

Grüße
Falke

Hallo,

da es sich bei Elterngeld um eine Lohnersatzleistung handelt wird es so gehandhabt, als ob A sein „durchschnittliches“ Entgelt als fiktives Entgelt weiterhin bekommen hätte (vgl §6 Abs 4 SGB V).

Das heisst A wird nicht versicherungspflichtig.

Grüße

Lars Grimm