Wechsel PKV in GKV nach Arbeitslosigkeit

Hallo,

eine Familie war bisher PKV versichert. Da nun der alleinige Ernährer der Großfamilie (mehr als 3 Kinder) Arbeitslos wurde, wechselte die Familie nun in die GKV (Familienversicherung mit Anwartschaftszahlung in der PKV und Zusatzversicherung).

Wie lange muss denn die Arbeitslosigkeit bestehen, um für immer in die GKV zu wechseln? Wie und wann prüft denn die PKV mögliche Einkünfte nach der Arbeitslosigkeit?

Vielen Dank!

Hallo,

eine freiwillige Weiterveraicherung in der GKV ist immer nach 12 Monaten möglich.

Wenn vorher ein Job unter der JAEG gefunden wird, bleibt man in der GKV pflichtig. Wenn das Einkommen sofort wieder über der JAEG liegt, muss man (in den ersten 12 Monaten)zurück in die PKV. Die nimmt einen aber zu den alten Rechten wieder auf. Eine Anwartschaftsversicherung ist nicht nötig, wenn man vorhat in der GKV zu bleiben…

Die PKV prüft gar nichts. Der zukünftige Arbeitgeber muss prüfen und ihn ggf. bei der GKV anmelden.

Gruss

Barmer

Hallo Barmer,

vielen Dank für Deine Antwort!

Das würde ja bedeuten, dass wenn einen der AG weiter bei der GKV meldet, die PKV gar nicht mehr nachfragt, ob man über der Beitragsbemessungsgrenze liegt? Wie erfolgt dann die Kündigung in der PKV (noch laufen ja Anwartschaftsbeiträge!).

Wie sieht es denn aus, wenn nach der Arbeitslosigkeit eine Selbständige Tätigkeit für z.B. 3 Monate aufgenommen wird, man in dieser Zeit Freiwillig bei der GKV Pflichtversichert ist und anschliessend in eine Festanstellung (über der Beitragsbemessungsgrenze) wechselt. Ist man dann nicht auch automatisch in der GKV?

Danke für jeden Hinweis!

Hallo,
den Nachweis über die Pflichtversicherung der PKV vorlegen und die üblichen Kündigungsfristen müssen nicht eingehalten werden, muss allerdings sofort erfolgen.
Gruss
Czauderna

Hallo,

für die Kündigung der AW kann die PKV auf der normalen Kündigungsfrist (3 Monate zum Jahresende) bestehen. Entgegenkommen nicht ausgeschlossen, z.B. wenn der este neue Job unter der JAEG liegt.

Bei Selbstständigkeit vor Ablauf von 12 Monaten ist man zurück in der PKV! Das löst keine Pflichtversicherung aus.

Nach 12 Monaten ist man in jeder Hinsicht frei, d.h. bei einer neuen Anstellung kann man sofort in die PKV oder die eiterversicherung in der GKV wählen.

Gruss

Barmer

Hallo,

das ist natürlich korrekt und geht sogar 3 Monate rückwirkend. Aber ich habe die Frage so verstanden, dass gekündigt, aber auf Anwartschaft umgestellt wurde. Und bei der geht natürlich keine Kündigung wegen Versicherungspflicht, weil sie gerade für die Dauer der Versicherungspflict vereinbart wurde.

Gruss

Barmer

???

Gekündigt wurde nicht, lediglich wegen der AL auf eine AWV umgestellt.
Könnte dies also einfach alles mit dem Nachweis der GKV gekündigt werden? Die AWV läuft erst seit heute! ???

Danke!

… die Information über eine außerordentliche Kündigung bei der PKV im Rahmen der GKV-Versicherungspflicht bei AL wurde so auch im Internet kommuniziert.

Wie sieht es allerdings aus, wenn die PKV nun außerordentlich gekündigt wird und man nach der AL (innerhalb von 12 Monaten!) wieder eine Anstellung über der BBG annimmt? Kann man dann bei der GKV - als freiwillig Versichertert - bleiben? oder steht man dann ohne Versicherungsschutz auf der Straße, da ja die AWV bei der PKV dann auch gekündigt wurde!

Vielen Dank!

Guten Tag,

man hätte auf jeden Fall können. Und ich würde es auch noch versuchen, wenn Sie sich Ihrer Entscheidung sicher sind. Formal besteht Ihr Kündigungsrecht noch.

Da ich die Details des Hergangs/Zeitablaufs nicht kenne: Man könnte zur Begründung fehlerhafte Beratung des Versicherers anführen. Falls es so war.

Wenn die Versicherung auf der AW als neuem Vertrag beharren sollte: Auch hierfür müßte sie den Widerspruch nach Erhalt der Police akzeptieren.

Die Zusatzversicherungen würde ich aber beibehalten, das muss die PKV aber nicht akzeptieren !

Viel Glück

Barmer

Hallo Barmer,

diese Antwort ist mir nicht schlüssig.

So wie sich das ganze darstellt, wurde der Vertrag bei Arbeitslosigkeit in eine Anwartschaftsversicherung umgestellt (also keine Kündigung wegen GKV).
Ein Beratungsfehler kann hier auch nicht vorliegen, da ja nicht bekannt war wielange die Arbeitslosigkeit andauert.
Es handelt sich auch nicht um einen neuen Vertrag.

Richtig wäre daher, wenn eine weitergehende GKV-Versicherung stattfinden kann, muss man die AWV bei der PKV zum nächsten Termin kündigen.

Möglich wäre allerdings, dass die PKV kulanterweise die Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt annimmt.

Gruß Merger

Hallo,

das habe ich schon in der 1.Antwort versucht, zu beantworten: in den ersten 12 Monaten zurück in die PKV ! Die muss zu den alten Bedingungen wieder aufnehmen (wenn die PKV mind. 5 Jahre bestanden hat).

Aber im Ernst: man wird doch den neuen Arbeitgeber dazu bewegen können, am Anfang etwas weniger zu zahlen !

Gruss

Barmer

Hallo,

ich stimme ja zu, dass das gegenüber der PKV nicht fair ist, jetzt die Kündigung auszusprechen, nachdem man sich über die AW geeinigt hat. Ein Beratungsfehler kann natürlich vorliegen, wenn dem Kunden nicht alle Varianten aufgezeigt wurden.

Den genauen Ablauf kennen wir nicht. Spekulieren wir mal:

Wenn schon einmal gekündigt wurde und dann in AW geändert wurde, kann man auch m.E. nicht nochmal kündigen.

Wenn aber die AW z.B. mit einem Antragsvordruck beantragt wurde, enthält dieser die üblichen Widerrufs- und Widerspruchsregelungen und die gelten dann auch. Und kann man den Kunden, der formlos eine AW beantragt, schlechter stellen ?

Gruss

Barmer

Vielen lieben Dank für Eure Hinweise und Diskussionen!

Der Fall war/ ist wie folgt:

PKV Versicherung der kompletten Familie

  • Nach Arbeitslosigkeit (1.4.) wurde die Pflichtversicherung der Familie bei der GKV beantragt und genehmigt.

  • Daraufhin wurde durch den Versicherungsmakler die AWV beantragt. Er meinte, dass muss so sein, da man ja evtl. innerhalb von 12 Monaten wieder zurück MUSS !!! Auf dem Formular zur Beantragung ist ein 2-Wöchiges Widerspruchsrecht eingeräumt!

  • Die GKV teilte uns heute mit, dass wir selbstverständlich jederzeit (auch innerhalb von 12 Monaten und auch bei einem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze!) bei der GKV bleiben können.

Kann also nun bei dieser Konstellation die PKV außerordentlich gekündigt werden?

Vielen Dank!

Ja, auf jeden Fall.

Unvollständige Beratung des Maklers, Widerspruchsrecht etc.

Die Haltung der Kasse ist interessant, aber gut für Euch.

Gruss

Hallo Barmer,

vielen Dank nochmals!
Muss bei der Kündigung irgend etwas besonderes noch beachtet werden?

Werden uns heute von der GKV eine schriftliche Bestätigung holen, dass wir auf jeden Fall dort freiwillig versichert bleiben können und dann wird die Kündigung an die PKV geschrieben.

1000 Dank!

Hallo,

jetzt noch eine weitere Frage / Variante.

Wie verhält es sich, wenn man die AWV zur PKV weiterlaufen lässt und man bei der GKV während der AL Pflichtversichert ist.

Was passiert dann bei der Aufnahme einer Anstellung (über der Beitragsbemessungsgrenze). Kann dann beim AG angegeben werden, dass man bei der GKV versichert ist? - Theoretisch weiss ja der neue AG nichts von der AWV bei der PKV. Wie erfährt denn die PKV von dem verdienst?
Könnte dann zum Jahresende ganz normal mit der 3-Monats-Kündigungsfrist die AWV sowie die komplette PKV gekündigt werden? Und fragt die PKV dann in diesem Fall nach dem Einkommen?

Vielen Dank für Eure Hinweise!

Hallo,

das haben wir doch alles schon erörtert. Und das ist doch die Variante, von der ich anfangs ausgegangen bin.

Die PKV erfährt gar nichts, der Arbeitgeber auch nichts. Und zum Jahresende kann alles regulär mit Frist gekündigt werden. Dafür brauchts keine Begründung.

Das Problem ist die zu geringe Vorversicherungszeit bei der Kasse, aber wenn die das anders sehen…

Gruss

Barmer

Hallo Barmer,

vielen Dank für Ihre Geduld! Ich weiss, dass ich langsam nerve, aber ich bin eben nicht vom Fach und die Situation ist ja nicht ohne!

Noch eine Frage:
Wenn die Variante mit der AWV durchgeführt wird, fragt dann die PKV am Jahresende (d.h. vor Ablauf der 12 Monate!) nicht nach der Form der Weiterversicherung? Denn ohne Vorversicherungszeit von 12 Monaten darf man ja eigentlich nicht in die GKV wechseln und MUSS doch in die PKV.
Oder zählt dann der Hinweis, dass man in der GKV FREIWILLIG versichert ist?

1000 DANK !!!

nochmal:

zur ordentlichen Kündigung zum Jahresende fragt die PKV nach gar nichts.

Jetzt, zum Beginn der Arbeitslosigkeit, fragt sie nach der Pflichtversicherung, wenn man außerordentlich kündigen will.

Und die AW kann man nicht wegen Hinweis auf Pflichtversicherung kündigen, denn für deren Zeit hat man sie ja abgeschlossen. Eine Beendigung zwischen heute und dem Jahresende wäre kulant.

Gruss

Barmer