Ich war bisher als Student in der GKV familien- bzw. freiwillig versichert, werde nun als Freiberufler promovieren und überlege für die Dauer der Selbstständigkeit (= Dauer der Promotion) in die PKV zu wechseln.
Wenn ich nun nach 3-4 Jahren ein Arbeitnehmerverhältnis aufnehme, bei dem ich über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene, kann ich dann trotzdem zurück in die GKV wechseln oder muss ich bei der PKV bleiben?
Hallo Owee,
das kommt auf die Bedingungen an. Wer weiß was sich bis in 4 Jahren verändert. Aktuell würde es vermutlich auf`s selbe hinauslaufen egal ob GKV oder PKV versichert.
Besseres ist da natürlich PKV…schwierig wird es wenn man zwischen verschiedenen Anbietern wechseln will.
Wenn man sich den Wechsel zurück in die GKV offen halten will, würde ich keinen Anbeiterwechsel vornehmen.
Gruß Lore
Wenn Sie in die PKV wechseln und eine Anstellung annehmen, die über der Jahresentgeltgrenze (Beitragsbemessungsgrenze ist was anderes!) liegt, dann bleiben Sie in der PKV. Verdienen Soe darunter, werden Sie pflichtversichert in der GKV.
Hallo owee,
natürlich können Sie dann in die GKV zurückwechseln. Die Beitragsbemessungsgrenze ist dafür nicht mehr ausschlaggebend sondern die vor ein paar Jahren einegührte JAEG (Jahres-Arbeits-Entgelt-Grenze), ist fast identisch mit der BBG, liegt immer etwas unter der BBG und ist nur ein rechnerischer Wert.
Ich hoffe nur, dass es die GKV dann noch gibt, denn dass die GKV nicht wirtschaften kann haben die verganenen jahrzehnte gezeigt.Sämtliche Gesundheitsreformen hatten immer nur eine Auswirkung, Beitragserhöhungen und weniger Leistung. Also, werfen Sie Ihr Geld nicht diesen kaputten System hinterher, Lassen Sie sich aber für die PKV von einem anständigen Versicherungsmakler beraten, nicht übers Internet selber machen und nicht auf sogenannte „Gute Freunde hören“. Ein guter Vwrsicherungsmakler kennt auch die Entwicklung und Beständigkeit der PKV-Tarife-Wichtig.
Bei der PKV keinen Einsteigertarif wählen, die sind nicht richtig durchkalkuliert und zu kurz auf dem Markt, da ist dann „Billig“ einfach zu !„Teuer“. Und der VM sollte nicht Jung, Dynamisch und Erfolglos sein. nehmen Sie einen mit Erfahrung.
Mit freundlichen Gruß
Leo
Vielen Dank für die vielen Antworten!
Allerdings widersprechen Sie sich doch teilweise etwas. Hr. Leopold sagt ein Rückwechsel ist auch bei Überschreiten der JAEG möglich, während Hr. Müller das Gegenteil behauptet…
Meine 25 jährige Tätigkeit als Versiicherungsmakler endete vor kurzer Zeit (Rente). Ich muss Herrn Müller widersprechen: - solange Sie sich von der Versicherungspflicht generell auf Antrag NICHT befreien haben lassen, steht einem Rückwechsel in die GKV nichts im Wege.
grüße
Vielen Dank für die vielen Antworten!
Allerdings widersprechen Sie sich doch teilweise etwas. Hr.
Leopold sagt ein Rückwechsel ist auch bei Überschreiten der
JAEG möglich, während Hr. Müller das Gegenteil behauptet…
aktuell musst Du es vermutlich sogar. Aber am besten Du gehst auf Deine Kasse nochmals mit allen Details zu.
Du kannst immer ohne Probleme in die GKV zurückwechseln, dann eben als freiwillig versichertes Mitglied.
spannende frage, statuswechsel, also eigentlich schon aus meiner sicht.