Ich habe folgende Fragen:
Ein Ehepaar hat ein schwerbehindertes Kind. Beide Ehepartner sind berufstätig. Der Ehemann ist priv. Krankenversichert und hat das höhere Einkommen. Das Kind ist damit ebenfalls priv. Krankenversichert. Die Ehefrau ist gesetzlich versichert. Nun wäre es für das Kind günstiger in die gesetzliche KV zu kommen, da die Versorgung mit Hilfsmitteln in der priv. KV nur sehr eingeschränkt möglich ist. Außerdem sieht der Vertrag der priv. KV keine Behandlungspflege vor. Da die Ehefrau durch eine Beförderung im beruf Ihr Einkommen steigern wird, wird Sie ein höheres Einkommen haben als der Mann. Da nun die Ehefrau in den Augen der gesetzliche KV der Ernährer der Familieist, müsste es doch möglich sein, dass Kind ebenfalls in die gesetzl. KV zu bekommen. Die Frage ist nun:
- Ist das so richtig?
- Wenn ja, wie würde der Wechsel beantragt/ablaufen?
- Ist es möglich das Kind, auch wenn es gesetzl. Krankenversichert ist weiterhin in der priv. zu lassen. Dies würde natürlich den besten Schutz bedeuten.
- Oder hat man ein Recht auf Umwandlung des priv. KV-Vertrages in eine priv. Zusatzversicherung?
Viele Schwierige Fragen!
Ich freue mich auf Antworten.
Vielen Dank
Hallo,
ja, das ist möglich.
Die Ehefrau stellt einen Antrag auf Familienversicherung
und weist dabei nach dass ihr Einkommen (Brutto) höher ist
als das des PKV-Versicherten Ehegatten.
Wenn die Familienversicherung dann durch die GKV-Kasse bestätigt ist
mit einem entsprechenden Schreiben die Privatversicherung des
Kindes kündigen (Wegfall der Kündigungsfristen).
Eine kleine Schlussbemerkung - GKV besser als PKV - eine Erkenntnis ??
Gruß
Czauderna
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Das ist wirklich sehr hilfreich. Bleibt aber noch die Frage, wie weist man der gesetzl. KV das höhere Gehalt der Ehefrau nach? Reicht ein Gehaltsauszug des letzten Monates, oder der Anstellungsvertrag, oder muß das Jahresgehalt nachgewiesen werden. Dies würde die Sache natürlich erheblich verzögern. Bleibt weiterhin die Frage ob man die priv. KV für das Kind zusätzlich zur gesetzl. KV behalten kann oder ob die Wandelung in eine Zusatzversicherung möglich ist.
Viele Grüße
A. Fischer
Hallo,
also ich handhabe es so dass mir ein aktueller Gehaltsnachweis
genügt. Ansonsten ziehe ich noch den letzten vorliegenden
Einkommensteuerbescheid hinzu.
Gruß
Czauderna
Hallo Herr Fischer,
vollversichert kann man nur in einem System sein, entweder PKV oder GKV.
Allerdings kann man, wenn man glaubt, event. später wieder in die PKV zurückzuwechseln (und zu können), eine sog. Anwartschaftsversicherung abschließen (in diesem Fall eine kleine, d.h. bei der Wiederaufnahme wird das künftige Alter zugrunde gelegt).
Grundsätzlich ist auch eine Überleitung in eine Zusatzversicherung möglich. Das richtet sich aber nach den Risikorichtlinien der jeweiligen Gesellschaft, kann also auch abgelehnt werden.
Schöne Grüße, Bernhard.