Wechsel privat in die gesetzliche

Wie verhält es sich bei den Vorsorgeuntersuchungen, wenn jemand, der vorher privat versichert war, in die gesetzliche Kv aufgenommen wird und Zahnersatz beansprucht? Muß er in diesem Fall (nach Studium)auch die gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen in den letzten 10 Kalenderjahren nachweisen?

Grundsätzlich: Nein.

Es kann aber von Vorteil sein, dass du häufig beim Arzt warst, denn dann können unter Umstände sogenannte Zahnstaffeln *Summenleistungsbegrenzungen* entfallen. Desweiteren ist bei manchen Versicherungen bsp. von 75% auf 85% eine Erhöhung möglich, wenn du nachweist, dass du regelmäßig beim Doc warst. Aber dann meist nur die letzten 3-5 jahre. Also keine Ewigkeit.
Aber im Interesse deiner Zähne solltest du schon regelämäßig gehen. :wink:

Weiterhin ist es möglich, dass du bei Vorlage eines Heil- und Kostenplanes vor Behandlungsbeginn mehr erstattet bekommst. Das kannst du dann aber in deinen Bedingungen finden, da es auch von Tarif und Gesellschaft abhängt.

In diesem Sinne…

Marco

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Wie verhält es sich bei den Vorsorgeuntersuchungen, wenn
jemand, der vorher privat versichert war, in die gesetzliche
Kv aufgenommen wird und Zahnersatz beansprucht? Muß er in
diesem Fall (nach Studium)auch die gesetzlich vorgesehenen
Vorsorgeuntersuchungen in den letzten 10 Kalenderjahren
nachweisen?

Grundsätzlich: Nein.

Oh, doch - in der gesetzlichen KV ist die Höhe des Zuschusses
bei Zahnersatz sehr wohl davon abhängig ob die regelmässigen
Kontrolluntersuchungen erfolgt sind - ist das nicht der Fall
gibt es nur 50% (Härtefälle ausgenommen)

Günter

Natürlich hast du Recht Günter…

*tausendmalentschuldigauchbeiHorst*

Es muss natürlich dann wiederum ein Nachweis stattfinden…

Ich hatte die Frage genau andersrum gelesen…

Dass das aber auch noch keinem vorher aufgefallen ist *wunder*…

Danke für den Hinweis…

Marco