Hallo Susanne,
zuerst meine Glückwunsch zu den bevorstehenden freudigen Ereignissen.
Wenn Euer Gehalt fast gleich hoch ist, spielt es nach meiner Aufassung keine Rolle für die Steuerklasse. Ich würde dann jeweils Klasse IV wählen.
Das Elterngeld bemisst sich m. E. an dem Netto - Einkommen des Bezugsberechtigten.
Weitere Detailinformatioen habe ich leider nicht; lese bitte im Internet nach. Wenn Du keine abschließende Auskuft findest, kannst Du mich ja noch einmal direkt anschreiben: [email protected]
Bitte aber mit klarem Betreff !!!
Ich kann mir aber kaum vorstellen, daß eine Änderung der Steuerklasse ab Heirat für Dich auf Klasse III und Deinen Ehemann auf V anerkannte Auswirkungen hat; Du hast dann zwar kurzfristig einen wesentlich höheres Nettoeinkommen, aber ich gehe davon aus, daß diese Gestaltungsmöglichkeit der Gesetzgeber unterbunden hat.
Die Steuerklasse kannst Du nach der Heirat wechsel:
IV und IV
III und V
Die Änderung wird wirksam ab dem Folgemonat der Beantragung:
Heirat: 25. 05. 2013
Antrag: 27. 05. 2013
gültig ab 01. 06. 2013
Die Steuerklasse kann man immer wechseln; nur wenn das FA eine Willkür feststellt, wir es motzen ( ob berechtig, weiß ich nicht ).
Das A + O ist für Dich die Berechnungsbasis des Elterngeldes; suche im Internet unter „Elterbeld Berechnungsbasis“
Wenn Du nicht weiter kommst, schreibe mich an und recherschiere im Bekanntenkreis.
Eine Empfehlung kann ich ohne korrekt Zahlen nicht aussprechen,
MfG
Stefan Seidel