Wechsel Steuerklasse bei Hochzeit/Elternzeit

Hallo,

mein Verlobter und ich erhalten fast gleich hohes Gehalt. Im Juli erwarten wir Nachwuchs, ab September gehe ich für ein Jahr in Elternzeit und bleibe zuhause. Im Mai beabsichtigen wir zu heiraten. Frage: welche Lohnsteuerklasse sollten mein dann Ehemann und ich wählen, um ggf. mein Elterngeld ab September zu erhöhen. Sollte ab 2014 ein Wechsel der Steuerklasse erfolgen? Oder kann man ab September 2013 schon wieder wechseln? Was wäre Ihre Empfehlung?

Vielen Dank für eine Antwort.

Susanne

Hallo,

Am besten können Sie sich bei ihrem zuständigen Finanzamt kostenlos
bei einem Gespräch informieren.
oder über die Seite www. Elterngeldrechner.net
Ich weiß nur das man die Steuerklasse nur 1 mal im Jahr wechseln darf.

Viele Grüße
monika 61

Ich nehme mal an beide haben LST.-Klasse I ab Heirat können beide mit gleichem Einkommen in die IV wechseln.
Ich würde bei I bleiben hätte genauso viel Abzüge aber dann beim LST-jahresausgleich eine satte Steuererstattung.Aber das ist nur meine Meinung.
LST3/5 ist nach der Heirat auch möglich.

mein Verlobter und ich erhalten fast gleich hohes Gehalt. Im
Juli erwarten wir Nachwuchs, ab September gehe ich für ein
Jahr in Elternzeit und bleibe zuhause. Im Mai beabsichtigen
wir zu heiraten. Frage: welche Lohnsteuerklasse sollten mein
dann Ehemann und ich wählen, um ggf. mein Elterngeld ab
September zu erhöhen. Sollte ab 2014 ein Wechsel der
Steuerklasse erfolgen? Oder kann man ab September 2013 schon
wieder wechseln? Was wäre Ihre Empfehlung?

Vielen Dank für eine Antwort.

Susanne

Hallo Susanne,

zuerst meine Glückwunsch zu den bevorstehenden freudigen Ereignissen.

Wenn Euer Gehalt fast gleich hoch ist, spielt es nach meiner Aufassung keine Rolle für die Steuerklasse. Ich würde dann jeweils Klasse IV wählen.

Das Elterngeld bemisst sich m. E. an dem Netto - Einkommen des Bezugsberechtigten.

Weitere Detailinformatioen habe ich leider nicht; lese bitte im Internet nach. Wenn Du keine abschließende Auskuft findest, kannst Du mich ja noch einmal direkt anschreiben: [email protected]

Bitte aber mit klarem Betreff !!!

Ich kann mir aber kaum vorstellen, daß eine Änderung der Steuerklasse ab Heirat für Dich auf Klasse III und Deinen Ehemann auf V anerkannte Auswirkungen hat; Du hast dann zwar kurzfristig einen wesentlich höheres Nettoeinkommen, aber ich gehe davon aus, daß diese Gestaltungsmöglichkeit der Gesetzgeber unterbunden hat.

Die Steuerklasse kannst Du nach der Heirat wechsel:

IV und IV

III und V

Die Änderung wird wirksam ab dem Folgemonat der Beantragung:

Heirat: 25. 05. 2013

Antrag: 27. 05. 2013

gültig ab 01. 06. 2013

Die Steuerklasse kann man immer wechseln; nur wenn das FA eine Willkür feststellt, wir es motzen ( ob berechtig, weiß ich nicht ).

Das A + O ist für Dich die Berechnungsbasis des Elterngeldes; suche im Internet unter „Elterbeld Berechnungsbasis“

Wenn Du nicht weiter kommst, schreibe mich an und recherschiere im Bekanntenkreis.

Eine Empfehlung kann ich ohne korrekt Zahlen nicht aussprechen,

MfG

Stefan Seidel

Hi,

eine Änderung der Steuerklasse ist ein beliebtes Instrument um das Elterngeld zu erhöhen. Daher hat der Gesetzgeber eine Änderung erlassen nach der glaube ich bereits 4 oder 5 Monate vor Geburt die Steuerklasse geändert sein muss.

Die Grenze ist bei euch überschritten, da die Steuerklasse frühestens zum Mai geändert werden kann.

Ihrem Mann empfehle ich Steuerklasse 3. Aber Achtung bei Steuerklasse 3 und Elterngeld gibts oft Nachzahlungen. Da das Elterngeld den persönlichen Steuersatz erhöht und die einbehaltene Lohnsteuer nicht ausreicht um die Steuerschuld zu begleichen.