Hallo Steuerprofis,
ist es möglich, bei Krankengeld und voraussichtlich länger andauernder Arbeitsunfähigkeit die Steuerklasse zu wechseln, damit der arbeitende Ehepartner aus 5 in 3 wechselt und niedrigere Abzüge hat?
Falls möglich, würde sich das auf das Krankengeld des arbeitsunfähigen Ehepartners auswirken, dessen Krankengeld ja auf Basis der letzten Gehälter mit Steuerklasse 3 berechnet ist?
Wir würde es sich auf den Lohsteuerjahresausgleich auswirken? Lohnt sich dieser Wechsel erst ab einer bestimmten Dauer und einer bestimmten Nettoerhöhung, die sich für die von 5 in 3 Wechselnde Person ergibt?
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!
Gruß,
Sonja