Wechsel Stromanbieter

Habe zum 30.04.2012 meinen Vertrag bei Flex Strom gekündigt, da sie für das zweite Belieferungsjahr enorm erhöht haben.

bin seit 01.05.2012 bei HitStrom.

mein Problem, bis jetzt noch keine Endabrechnung, tel. sagte man mir, daß es ca. 8 Wochen dauert.

außerdem will man mir den Wechselbonus den es ab j Jahr Belieferung gibt nicht zahlen.

wer hat Erfahrungen damit gemacht, oder kann mir helfen.

Also …

Endabrechnungen dauern in der Regel immer so lange. Die Versorger haben sogar das Recht, Rechnungen bis zu 3 Jahre im Nachhinein zu korrektieren.

Zur Thema Bonus …

Solche Zahlungen unterliegen (je nach Versorger) sehr strikten Vertragsklausen. Wer einen Vertrag zu früh oder nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend kündigt und die Vertragsbedingungen somit nicht einhält, sollte mit keiner Bonuszahlung rechnen. Bereits 1 Tag oder ein falscher Wortlaut im Kündigungsschreiben kann entscheidend sein.

Meine Empfehlung …

Kündigen Sie nie selbst einen Versorgervertrag. Am einfachsten funktioniert ein Wechsel, wenn man ihn über ein kostenloses Portal wie z.B.

* http://www.stromkunde.info
* http://www.gaskunde.info

direkt vom neuen Versorger erledigen lässt. Der neue Versorger übernimmt automatisch alle notwendigen Formalitätet. Angefangen bei der termingerechten Kündigung des alten Vertrags, bis hin zur lückenlosen Weiterversorgung. Dadurch verliert man auch keine Bonuszahlungen.

Wer kann wann seinen Versorger wechseln?

  1. In erster Linie muss man einen laufenden Vertrag bis zum Vertragsende beibehalten. Man kann (und sollte auch) - falls man zu einen günstigeren Anbieter wechseln möchte - bereits 2 bis 3 Monate vor Ablauf des alten Vertrags, einen Anbieterwechseln (über die oben genannten Webseiten) beantragen. Der Wechsel wird dann vom neuen Anbieter automatisch zum richtigen Zeitpunkt eingerichtet.

  2. Es besteht jedoch auch ein ausserordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versorger innerhalb der Vertragslaufzeit eine Preiserhöhung ankündigt. In diesem Fall haben die Kunden das Recht, binnen 14 Tagen (ab Erhalt der Ankündigung) den Anbieter zu wechseln. Auch in diesem Fall sollte man dies über eine der oben angeführten Seiten beantragen.

Mit internetten Grüßen,

A. Schmidt

Hallo soccermad71,

dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine kleine Zusammenfassung meiner „Informationen“ die ich zu diesem Problem selbst gesammelt habe.

In den AGBs steht, soweit ich weiß. „Wenn sie nicht innerhalt des ersten Jahres kündigung“ also im 13. Monat. Du bist im 13. Monat nicht dabei, also gibt es kein Bonus. Soweit die AGBs.

Es soll aber schon erfolgreiche Klagen geben, bei denen der Bonus erfolgreich eingeklagt wurde.

Wenn du also eine Rechtschutzversicherung hast …

Hallo soccermad71,

das Letzte zuerst: Den Wechselbonus gibt es nach einem Jahr Belieferungszeit. Kündigt man zu einem früheren Zeitpunkt, auch wenn es nur ein Tag ist, dann gibt es den Bonus nicht mehr. Daß viele Kunden diesen Fehler begehen, ist von Firmen, wie Flexstrom mit einkalkuliert. Wenn es also zu einer Erhöhung der Strompreise kommt, kann man von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, falls man vertraglich für eine längere Laufzeit gebunden sein sollte. Dabei sollte sich jeder, der Anspruch auf einen Bonus hätte, genau durchrechnen, ob es günstiger wäre, den Vertrag noch mindestens bis einen Tag nach dem ersten Belieferungsjahr laufen zu lassen (also: „ich nehme mein Recht auf Sonderkündigung wegen der Erhöhung des Strompreises zum (und hier das Datum einsetzen, das einen Tag nach dem ersten Jahr liegt) wahr…“).
Die Erhöhung des Strompreises muß dabei auch tatsächlich den Strompreis selbst betreffen und darf nicht aus erhöhten netzdurchleitungsgebühren oder Steuerhöhungen und staatlichen Abgabenerhöhungen resultieren.

Die Endabrechnung kann ja zweierlei beinhalten: Erstens kann durch Mehrverbrauch eine Nachforderung im Raume stehen oder zweitens durch Minderverbrauch eine theoretische Überzahlung resultieren.
Soweit ich Flexstrom kenne, kauft man dort Strompakete ein. Bei Minderverbrauch gibt es keine Erstattung, bei Mehrverbrauch wird’s teuer.
Sollte also ein Mehrverbrauch anstehen, wäre es zum eigenen Schaden von Flexstrom, wenn sich die Firma nicht mit der Endabrechnung meldet. Im falle eines Minderverbrauchs würde sich für beide Seiten nichts ändern. Insofern würde ich diesbezüglich eher gelassen reagieren.

Für zukünftige Anbieterwechsel noch ein Tip:

Am besten Anbieter auswählen, die weder Vorkasse erheben, noch Kaution verlangen; die keinen oder nur geringen Bonus anbieten und die entweder gar keine Laufzeit anbieten oder aber eine zur Laufzeit passende Strompreisgarantie anbieten. Die Zahlung sollte in monatlichen Abschlägen erfolgen. Das erscheint zunächst einmal teurer als die Spitzenbilliganbieter, kann aber am Ende viel Ärger und Streß vermeiden.

Das kann manchmal dauern, einfach mal per Mail mehrfach nachfassen.

Verweigerte Bonuszahlung

Verbraucher, die im ersten Vertragsjahr zum Ende des Versorgungsjahres kündigen, verweigert Flexstrom regelmäßig die Auszahlung der bei Vertragsschluss versprochenen Bonuszahlung. Das Unternehmen beruft sich hierzu auf eine Klausel in den AGB. Demnach wird der Bonus nur dann ausgezahlt, wenn der Kunde nicht innerhalb des ersten Versorgungsjahres kündigt. Das würde bedeuten, nur wer mindestens zwei Jahre Kunde bliebe, käme in den Genuss der Bonuszahlung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Flexstrom wegen dieser Klausel abgemahnt, Flexstrom hat daraufhin am 29. Juni 2011 eine Unterlassungserklärung abgegeben. Neuere Verträge enthalten zumeist eine umformulierte Klausel.

Wir haben festgestellt, dass die Kunden in den meisten uns vorgelegten Fällen einen Anspruch auf Gutschrift des Bonus haben. Dies bestätigte auch das Landgericht Heidelberg in einem Rechtsstreit zwischen Flexstrom und Verivox, über den test.de berichtet. Das Amtsgericht Buxtehude hat mit Urteil vom 8. Juni 2011 einem Flexstrom-Kunden einen Anspruch auf Zahlung von 125 Euro Bonus zugesprochen (mitgeteilt von RA Gunnar Becker, Hamburg), das Amtsgericht Tiergarten in Berlin kommt mit Urteil vom 24.1.2011 zu demselben Ergebnis für einen Kunden mit 125 Euro Bonus. Das Amtsgericht Regensburg hat mit Urteil vom 9. Mai 2011 einem Flexstrom-Kunden zu einem Aktionsbonus von 80 Euro verholfen, ebenso das Amtsgericht Dachau mit Urteil vom 30. September 2011, als es um 75 Euro ging (beide Entscheidungen mitgeteilt von RA Andreas Zeilinger, Regensburg). Auch der Ombudsmann der Schlichtungsstelle Energie sieht die Rechtslage wie wir.
Was Sie tun können

Lassen Sie sich beraten. Sie können es auch selbst versuchen: Schreiben Sie per Einschreiben mit Rückschein einen Brief an Flexstrom und setzen Sie dem Unternehmen eine Frist für die Zahlung des Bonus von 14 Tagen. Sollte die Frist ohne einen Geldeingang auf Ihrem Konto verstreichen, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit der Klage. Diese hätte nach unserer Einschätzung gute Aussichten auf Erfolg.

Grüße