Gesetzt den Fall, ein Gewerbler (G.) mit wenig Umsatz will zum Jahreswechsel 2010/2011 USt-mäßig vom Unternehmer zum Kleinunternehmer wechseln.
Ein 5-Jahreszeitraum sei gerade um, und steuerlich mache es auch Sinn (überwiegend nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kunden, wenig eigene Ausgaben).
a) Was ist mit Einkünften (per Gutschrift) aus dem EU-Ausland (G. hat eine USt-ID):
Vermutlich muss der Leistungsempfänger (elektronische Dienstleistung § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG) über die Kleinunternehmereigenschaft informiert werden und zieht dann die eigene USt ab?
Was, wenn der Leistungsempfänger nicht informiert wird: Muss dann G. deutsche USt ausweisen oder addieren und an das FA abliefern? In welches Feld der USt-Erklärung käme das?
b) Dass G. die anteilige USt eines noch nicht fertig abgeschriebenen Wirtschaftsgutes ertatten müsste, ist bekannt.
c) Sind ggf. sonstige Probleme/Fragen zu beachten?
Gruß JK