Gesetzt den Fall, ein Gewerbler (G.) mit wenig Umsatz will zum Jahreswechsel 2010/2011 USt-mäßig vom Unternehmer zum Kleinunternehmer wechseln.
Ein 5-Jahreszeitraum sei gerade um, und steuerlich macht es auch Sinn (viele nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kunden, wenig eigene Ausgaben).
a) Was ist bei einem Computer zu machen, der noch nicht vollständig abgeschreiben ist? Muss die vor n Monaten erhaltene MwSt anteilig ans FA zurückgezahlt werden?
In welches Feld der USt.-Erklärung muss das eingetragen werden? Muss das in die USt.-Erklärung 2010 oder 2011?
b) Was ist mit Einkünften (per Gutschrift) aus dem EU-Ausland:
Vernutlich muss der Leistungsempfänger (elektronische Dienstleistung) über die Kleinunternehmereigenschaft informiert werden und zieht dann die eigene USt ab?
Was, wenn er nicht informiert wird: Muss dann G. deutsche USt abziehen und an das FA abliefern? In welches Feld der USt-Erklärung käme das?
c) Sind ggf. sonstige Probleme/Fragen zu beachten?
Gruß JK