Hallo an alle
also der fall gestaltet sich so… arbeitgeber überlässt seinem arbeitnehmer ein kfz der geldwerte vorteil wird über die 1 % methode berechnet !! nun will der arbeitnehmer wissen was günstiger für ihn ist aus diesem grund habe ich folgende fragen an sie…
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wird die fahrtenbuchmethode jeden monat neu berechnet oder ist es so, dass der arbeitnehmer das fahrtenbuch 2009 komplett vorlegen muss damit man dann den mtl. gleich bleibenden geltwerten vorteil für 2010 berechnen kann!?
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ist es überhaupt zulässig, dass man jetzt im mai 2010 rückwirkend ab januar 2010 zur fahrtenbuchmethode wechselt??
über eine rasche antwort würde ich mich sehr freuen 
lg
Aloha!
- wird die fahrtenbuchmethode jeden monat neu berechnet oder
ist es so, dass der arbeitnehmer das fahrtenbuch 2009 komplett
vorlegen muss damit man dann den mtl. gleich bleibenden
geltwerten vorteil für 2010 berechnen kann!?
An Hand des Fahrtenbuches 2009 wird der geldwerte Vorteil für 2009 berechnet. Die Berechnung erfolgt idR über das ganze Jahr um keine Verschiebungen durch Einmaleffekte aufkommen zu lassen. (z.B. wenn man das Auto reparieren lässt und durch Zufall in diesem Monat in Urlaub fährt, wäre die Reparatur rechnerisch fast ganz privat)
- ist es überhaupt zulässig, dass man jetzt im mai 2010
rückwirkend ab januar 2010 zur fahrtenbuchmethode wechselt??
Soweit das Fahrtenbuch nicht rückwirkend gepfrimelt wird ja.
Manche Arbeitgeber lehnen es ab die Versteuerung via Fahrtenbuchmethode vorzunehmen. Das hat haftungsrechtliche Gründe. Kommt 4 Jahre später das Finanzamt führt eine Lohnsteuerprüfung durch und stellt fest, dass eine Kilometerangabe im Fahrtenbuch nicht stimmt, wendet es rückwirkend die 1% Methiode an. Haften für den höheren Lohnsteuerabzug tut zuerst mal der Arbeitgeber. Dieser kann in der Regel nur schwer wieder an sein Geld kommen.
Deswegen gibt es Arbeitgeber, die führen generell die 1% Regel durch, der Arbeitnehmer kann sich dann die zu viel bezahlte Lohnsteuer über eine Einkommensteuererklärung zurückholen. Auf den zuviel bezahlten SV-Beiträgen bleibt er aber sitzen.
gruß
Jörg
vielen dank Jörg für Ihre schnelle antwort 
also wenn ich das richtig verstanden habe kann ich die fahrtenbuch methode bzw. den geldwerten vorteil für 2010 erst im januar 2011 berechnen da ich erst zu diesem zeitpunkt die tatsächlich privat gefahrenen km 2010 voliegen habe !!?? oder war das in Ihrer Antwort nur ein tipp fehler „„An Hand des Fahrtenbuches 2009 wird der geldwerte Vorteil für
2009 berechnet.““
in wie fern kann sich der arbeitnehmer die zuviel gezahlte lohnsteuer zurück holen?? wenn ich das ebenfalls richtig verstanden habe wird ihm dann die lohnsteuer durch den lohsteuerjahresausgleich bzw. durch die abgabe der einkommensteuererklärung ggf. erstattet!?
lg geraldina
Du hast mich richtig verstanden. Der endgültige geldwerte Vorteil lässt sich erst nach Ablauf des Jahres ermitteln.
Das Geld zurückholen kann man im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit entsprechenden Nachweisen. Wenn man dem finanzamt nachweist, dass man zB 5.000 € 1% Regelung lohnversteuert hat, das auto kosten von 10.000 € verursacht hat und laut Fahrtenbuch nur 20% Privatanteil gefahren wurd, also 2000 Euro zu versteuern sind, wird bei der Einkommensteuerveranlagung das Einkommen um 3000 € reduziert und davon (praktisch) die Steuer erstattet.
Gruß
Jörg