Wechsel Versicherungsnehmer Gesundheitsfragebogen?

Wenn man bei der betrieblichen Altersvorsorge selbst Versicherungsnehmer wird, weil das Beschäftigungsverhältnis endet, besteht dann die Pflicht zu einer erneuten Gesundheitsprüfung?

Wenn man bei der betrieblichen Altersvorsorge selbst
Versicherungsnehmer wird, weil das Beschäftigungsverhältnis
endet, besteht dann die Pflicht zu einer erneuten Gesundheitsprüfung?

Nein, weil die Geusnheit der versicherten Person zum Zeitpunkt der Beantragung entscheidend ist. Ein späterer Versicheurngsnehmer-Wechsel hat damit nichts zu tun.

Der Meinung war ich auch.

Aber wenn der AG die Versicherung aufgrund von Krankheit ohne Lohnfortzahlung beitragsfrei gestellt hat?

Aber wenn der AG die Versicherung aufgrund von Krankheit ohne Lohnfortzahlung beitragsfrei gestellt hat?

Was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun ?

Aber wenn der AG die Versicherung aufgrund von Krankheit ohne Lohnfortzahlung beitragsfrei gestellt hat?

Was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun ?

Das steht so in den Vers.bedingungen:

Wenn der Versicherte die beitragsfrei gestellte Versicherung wiederaufnehmen möchte, ist die Vers. berechtigt, eine neue Gesundheitsprüfung zu fordern.
(Aus mir nicht bekannten Gründen und ohne mein Wissen hat der AG die Versicherung nach längerer Krankheit einfach rückwirkend beitragsfrei stellen lassen.)

(Aus mir nicht bekannten Gründen und ohne mein Wissen hat der
AG die Versicherung nach längerer Krankheit einfach
rückwirkend beitragsfrei stellen lassen.)

Vermutlich weil der Versicherte wegen der Krankheit aus der Lohnfortzahlung gefallen ist. Dann werden üblicherweise auf die beiträge zur bAV auf ruhend gestellt.

Und dann muss man bei Wiederaufnahme den Gesundheitsfragebogen erneut ausfüllen?

Die Nichtbeschäftigung bedeutet in solchem Fall ja zwangsläufig eine Verschlechterung der Gesundheit. Das heißt dann konsequenterweise, dass der Versicherungsschutz in Gefahr ist, wenn eine erneute Prüfung zwingend ist.

Aber genau das wäre doch unangebracht. Da muss man ja generell bei längerfristiger Krankheit automatisch auch Angst um den Versicherungsschutz haben. Das kann doch nicht so gedacht sein…

Hallo,

rückwirkend beitragsfreistellen - glaube ich nicht.
beitragsfreistellen ja.

Bei Beitragsfreistellung über ein Jahr könnte eine erneute Gesundheitsprüfung möglich sein.

Dies erfahren Sie allerdings nur bei dem Versicherungsunternehmen.

Gruß Merger

Doch rückwirkend. Die dafür vom Versicherten gezahlten Beiträge (wegen Mutterschutz allein übernommen) wurden zurückerstattet mit der Begründung, AG hätte Versicherung wieder übernommen.

Doch rückwirkend. Die dafür vom Versicherten gezahlten
Beiträge (wegen Mutterschutz allein übernommen) wurden
zurückerstattet mit der Begründung, AG hätte Versicherung
wieder übernommen.

in diesem Fall wurde die Versicherung nicht rückwirkend beitragsfrei gestellt, da die Beiträge ja der Arbeitgeber gezahlt hat.

Es wurden lediglich die doppelt gezahlten Beiträge wieder zurück überwiesen.

Gruß Merger

Doch rückwirkend. Die dafür vom Versicherten gezahlten
Beiträge (wegen Mutterschutz allein übernommen) wurden
zurückerstattet mit der Begründung, AG hätte Versicherung
wieder übernommen.

in diesem Fall wurde die Versicherung nicht rückwirkend
beitragsfrei gestellt, da die Beiträge ja der Arbeitgeber
gezahlt hat.

Es wurden lediglich die doppelt gezahlten Beiträge wieder
zurück überwiesen.

Gruß Merger

Nein, wegen Elternzeit (hatte fälschlicherweise Mutterschutz geschrieben) sind die Beiträge vom Versicherten selbst zu übernehmen.
Diese wurden dann anteilig zurückgezahlt, als der AG nach Arbeitsaufnahme dann wieder Beiträge entrichtet hat.

Die Beitragsfreistellung wurde laut Auskunft der Versicherung dann nach längerer Krankheitsphase rückwirkend vorgenommen.
Ob der AG nun Beiträge dafür erstattet bekommen hat oder nicht, weiß ich nicht.

Jedenfalls wundere ich mich, dass bei so einem merkwürdigen Vorgehen der Versicherte selbst nichts davon erfährt.
Man hätte ihm doch in diesem Fall gleich die Möglichkeit geben müssen, die Beiträge selbst zu entrichten, um die Versicherung aufrecht zu erhalten!

erkundigen Sie sich zuerst einmal,
was jetzt tatsächlich statt gefunden hat.

Sie widersprechen sich ständig.

Was war es denn überhaupt für eine BAV ?
Wurde sie vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer finanziert ?
Wurde die BAV überhaupt an den AN übertragen ?
VN ist ja bekanntlich der AG.

erkundigen Sie sich zuerst einmal,
was jetzt tatsächlich statt gefunden hat.

Habe ich doch. Bei der Vers.Gesellschaft.

Sie widersprechen sich ständig.

???

Was war es denn überhaupt für eine BAV ?
Wurde sie vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer finanziert ?
Wurde die BAV überhaupt an den AN übertragen ?
VN ist ja bekanntlich der AG.

  • Wie, was für eine? Kenne mich nicht mit unterschiedlichen Modellen aus.
  • Bis zur Elternzeit vom AG finanziert. Dann Übernahme durch Versicherten bis Elternzeitende. Danach eigentlich wieder Übernahme durch AG. Bis ich jetzt hörte, der hätte halt rückwirkend beitragsfrei gestellt.
  • Die Übertragung, falls damit der Wechsel des Vers.nehmers gemeint ist, sollte jetzt nach Ausscheiden beim ehemaligen AG laufen. Dazu möchte die Versicherung aber diesen Gesundheitsfragebogen.
  • Ja, Vers.nehmer war bis vor kurzem der AG.

Was war es denn überhaupt für eine BAV ?
Wurde sie vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer finanziert ?
Wurde die BAV überhaupt an den AN übertragen ?
VN ist ja bekanntlich der AG.

  • Wie, was für eine? Kenne mich nicht mit unterschiedlichen
    Modellen aus.
  • Bis zur Elternzeit vom AG finanziert.

bis hierher ist es klar.

Dann Übernahme durch
Versicherten bis Elternzeitende.

wurde jetzt die VN-Eigenschaft auf die versicherte Person übertragen,
oder wurde mit dem AG vereinbart, dass während der Elternzeit die Beiträge durch die versicherte Person gezahlt werden ?
Solch eine Änderung muß der AG veranlassen, da er ja auch der VN ist.

Wenn jetzt allerdings der Arbeitnehmer einfach die Beiträge überwiesen hat, ohne dass eine Vertragsänderung von dem AG veranlasst wurde ist mir der Durcheinander verständlich.

Gruß Merger

Dann Übernahme durch
Versicherten bis Elternzeitende.

wurde jetzt die VN-Eigenschaft auf die versicherte Person
übertragen,
oder wurde mit dem AG vereinbart, dass während der Elternzeit
die Beiträge durch die versicherte Person gezahlt werden ?
Solch eine Änderung muß der AG veranlassen, da er ja auch der
VN ist.

Wenn jetzt allerdings der Arbeitnehmer einfach die Beiträge
überwiesen hat, ohne dass eine Vertragsänderung von dem AG
veranlasst wurde ist mir der Durcheinander verständlich.

Gruß Merger

Hallo Merger,

bis jetzt blieb der AG Vers.nehmer. Die Versicherungsgesellschaft hat bei Beginn der Elternzeit informiert, dass Versicherung ruht, oder ich so lange die Beiträge übernehmen kann. Das blieb dann so bis zum Ende der Elternzeit.
Nach Wiederkehr zur Arbeit übernahm der AG dann wieder die Zahlungen und die Versicherung erstattete mir die zu viel gezahlten Beträge zurück.
Dann lief das Vers.verhältnis ganz normal weiter, bis eine längere Krankheit dazukam. Nachdem das Arb.verhältnis nun beendet ist, teilte mir die Vers. mit, dass der alte AG als Vers.nehmer erlischt, ich aber übernehmen könnte, wenn ich die Beiträge selbst zahle und den Gesundheitsfragebogen ausfülle.
Auf Nachfrage, warum Vers.bogen, wurde mir erklärt, der AG hätte die Versicherung durch die Krankheit rückwirkend beitragsfrei gestellt, was wiederum zur Folge hätte, dass ich nun erneut eine Gesundheitsbefragung beantworten müsse.

Wenn jetzt allerdings der Arbeitnehmer einfach die Beiträge
überwiesen hat, ohne dass eine Vertragsänderung von dem AG
veranlasst wurde ist mir der Durcheinander verständlich.

Ich habe von mir aus gar nichts veranlasst.
Es kamen jedesmal Formulare von der Versicherung, so dass ich davon ausgehe, dass der AG die jeweiligen Änderungen gemeldet hat.

Was war es denn überhaupt für eine BAV ?

Im Vers.schein steht: Lebensversicherung mit dynamischem Zuwachs von Leistung und Beitrag, mit Baustein Altersvorsorge und Baustein Hinterbliebenenvorsorge (Kapital bei Tod)

So, habe nun erneut bei der Versicherung angerufen:

_Die Versicherung wurde schon seit 1.5.2010!!! beitragsfrei geführt, weil der AG keine Beiträge gezahlt hat. (wegen Rausfall aus der Lohnfortzahlung)
Von der Beitragsfreistellung wurde jedoch nur der AG informiert, ich nicht. (Kann ja wohl schon mal gar nicht gehn, oder?)

Lt. Versicherungsbedingungen kann bei Wiederaufnahme nach Beitragsfreistellung ein erneuter Gesundheitsfragebogen gefordert werden._

Kann es sein, dass bei einer Beitragsfreistellung keine Pflicht besteht, den Versicherten selbst zu informieren, bzw. ihm anzubieten, die Beiträge selbst zu entrichten?