ich habe versucht eine pragmatische Antwort auf diese Sache zu finden und bin erfolglos geblieben.
Ganz allgemein gefragt, sozusagen als Beispiel: Ein Künstler, ist beim Finanzamt als Kleinunternehmer gemeldet. In der Steuererklärung von 2010 stellt sich ein Umsatz von über 17.500 Euro ein. 2011 verdient er aber unter 50.000 Euro.
Müssen die Einnahmen von 2011 dann mit Ust. versteuert werden oder nicht?
Ich wäre um eine möglichst kurze Antwort mit kleiner Begründung dankbar.
Ganz allgemein gefragt, sozusagen als Beispiel: Ein Künstler,
ist beim Finanzamt als Kleinunternehmer gemeldet. In der
Steuererklärung von 2010 stellt sich ein Umsatz von über
17.500 Euro ein. 2011 verdient er aber unter 50.000 Euro.
Müssen die Einnahmen von 2011 dann mit Ust. versteuert werden
oder nicht?
Nein: Im Gründungsjahr gilt die 17.500€ Grenze, in den Jahren danach unter 50.000€.
Vorsicht bei den 17.500€ im ersten Jahr, die werden anteilig berechnet: Volle 17.500€ gelten also nur, wenn Du Dein Unternehmen ab 01.01. laufen hast. Machst Du 17.500€ Umsatz ab März biste drüber…
ich habe versucht eine pragmatische Antwort auf diese Sache zu finden und bin erfolglos geblieben.
Ganz allgemein gefragt, sozusagen als Beispiel: Ein Künstler, ist beim Finanzamt als Kleinunternehmer gemeldet. In der Steuererklärung von 2010 stellt sich ein Umsatz von über 17.500 Euro ein. 2011 verdient er aber unter 50.000 Euro.
Mit verdienen ist hier Umsatz gemeint? Na egal, wenn er in 2010 einen Umsatz von mehr als 17.500€ gehabt hatte, dann wäre er 2011 bereits kein Kleinunternehmer mehr gewesen.
Das geht aus §19 (1) UStG recht eindeutig hervor.: „…wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat…“ Weiter muss man schon gar nicht mehr lesen und nachdenken. Der folgende Teilsatz ist nur noch relevant, wenn er ihn nicht überstiegen hat. Also kein Kleinunternehmer in 2011 mit allen Konsequenzen.
Müssen die Einnahmen von 2011 dann mit Ust. versteuert werden oder nicht?
Nein: Im Gründungsjahr gilt die 17.500€ Grenze, in den Jahren danach unter 50.000€.
Kann man diese Aussage mit irgendwelchen Gesetzestexten, -vorschriften oder Urteilen belegen? Wo ist im Gesetz vom Gründungsjahr die Rede? Man kann auch nach 10 Jahre Betrieb unter 17.500€ fallen. Dann könnte man im folgenden Jahr wieder die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn nicht wieder mehr als 50.000€ Umsatz zu erwarten sind.
Vorsicht bei den 17.500€ im ersten Jahr, die werden anteilig berechnet: Volle 17.500€ gelten also nur, wenn Du Dein Unternehmen ab 01.01. laufen hast. Machst Du 17.500€ Umsatz ab März biste drüber…
Das ist zwar richtig, aber für die Frage eher irrelevant, weil bereits gesagt wurde, dass man drüber war.
Kann man diese Aussage mit irgendwelchen Gesetzestexten,
-vorschriften oder Urteilen belegen? Wo ist im Gesetz vom
Gründungsjahr die Rede?
Steht bestimmt irgendwo, aber damit kenne ich mich nicht aus. Mich hat es selbst betroffen, Auskunft kam vom Steuerberater.
Man kann auch nach 10 Jahre Betrieb
unter 17.500€ fallen. Dann könnte man im folgenden Jahr wieder
die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn nicht
wieder mehr als 50.000€ Umsatz zu erwarten sind.
Nein, man kann nicht beliebig hin- und herwechseln.
Das ist zwar richtig, aber für die Frage eher irrelevant, weil
bereits gesagt wurde, dass man drüber war.
Stimmt, hatte ich überlesen. Dann bist Du nur im ersten Jahr Kleinunternehmer und ab dem 2. Jahr hast Du mit Kleinunternehmertum nichts am Hut und bist voll MwSt.pflichtig…
Kann man diese Aussage mit irgendwelchen Gesetzestexten, -vorschriften oder Urteilen belegen? Wo ist im Gesetz vom Gründungsjahr die Rede?
Steht bestimmt irgendwo,
Nö, tut es nicht.
aber damit kenne ich mich nicht aus.
Merkt man gar nicht ;o)
Mich hat es selbst betroffen, Auskunft kam vom Steuerberater.
O.K. war vielleicht vor zig Jahren mal so oder in Österreich?
Man kann auch nach 10 Jahre Betrieb unter 17.500€ fallen. Dann könnte man im folgenden Jahr wieder die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn nicht wieder mehr als 50.000€ Umsatz zu erwarten sind.
Nein, man kann nicht beliebig hin- und herwechseln.
Niemand behauptet, dass man beliebig wechseln könnte. Selbstverstädlich muss man die Umsatzgrenzen beachten. Die 17.500€ sind jedenfalls nicht auf das Gründungsjahr beschränkt. Der Gesetzestext spricht doch ganz explizit von Vorjahr und laufendem Jahr. Außerdem ist die Kleinunternehmerreglung nichts, wohin man explizit wechseln müsste, sondern etwas, dass zunächst von alleine eintritt, man wird quasi gewechselt. Gleiches gilt wieder bei Überschreiten der Grenzen. Vielmehr müsste man den Verzicht auf deren Anwendung erklären: „(2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre.“
Insbesondere diese Bindung auf 5 Kalenderjahre dürfte deutlich machen, dass diese Grenzen nicht auf das Gründungsjahr beschränkt sind. Nach 5 Jahren wäre man ja ohnehin nicht mehr im Gründungs- oder dem darauffolgenden Jahr.
Das ist zwar richtig, aber für die Frage eher irrelevant, weil bereits gesagt wurde, dass man drüber war.
Stimmt, hatte ich überlesen. Dann bist Du nur im ersten Jahr Kleinunternehmer und ab dem 2. Jahr hast Du mit Kleinunternehmertum nichts am Hut und bist voll MwSt.pflichtig…
Sprechen wir über eine andere Ausgangsfrage? Wer bereits im Gründungsjahr über 17.500€ Umsatz macht, ist auch bereits im Gründungsjahr MwSt.pflichtig.
Allerdings ist es so, dass die Finanzämter da recht großzügig mit umgehen, so dass man auch bei geringen Überschreitungen der 17.500€ im Gründungsjahr keine Umsatzsteuer im Gründungsjahr abführen braucht.
Aber natürlich kann man sich darauf nicht unbedingt verlassen: http://lexetius.com/2007,3788
Sehr innteressant das hier: „Sie findet in Kalenderjahren, in denen der Unternehmer sein Unternehmen beginnt, keine Anwendung. In diesen Fällen ist die Umsatzgrenze von 17 500 € für das laufende Kalenderjahr maßgeblich (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 1984 V R 170/83, BFHE 142, 316, BStBl II 1985, 142).“
Also wenn im Gründungsjahr mehr als 17.500€ Umsatz, dann MwSt.pflichtig. Sieht jedenfalls der BFH so. Da hat sich wohl der Steuerberater unglücklich ausgedrückt oder es ging um etwas anderes oder es wurde nicht korrekt aufgenommen.
Man kann auch nach 10 Jahre Betrieb
unter 17.500€ fallen. Dann könnte man im folgenden Jahr wieder
die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn nicht
wieder mehr als 50.000€ Umsatz zu erwarten sind.
Nein, man kann nicht beliebig hin- und herwechseln.
Nein, natürlich nur im Rahmen des § 19 UStG.
Insofern ist es richtig, daß man nach 10 Jahren mit dem Umsatz unter 17.500 € fällt und somit im Folgejahr Kleinunternehmer ist, es sei denn, daß auf die Anwendung der Kleinunternehmerregel nicht verzichtet wird bzw. wurde und die damit zusammenhängende 5-Jahres-Frist auch noch nicht vorüber ist.
Sprechen wir über eine andere Ausgangsfrage? Wer bereits im
Gründungsjahr über 17.500€ Umsatz macht, ist auch bereits im
Gründungsjahr MwSt.pflichtig.
Allerdings ist es so, dass die Finanzämter da recht großzügig
mit umgehen, so dass man auch bei geringen Überschreitungen
der 17.500€ im Gründungsjahr keine Umsatzsteuer im
Gründungsjahr abführen braucht.
Aber natürlich kann man sich darauf nicht unbedingt verlassen: http://lexetius.com/2007,3788
Sehr innteressant das hier: „Sie findet in Kalenderjahren, in
denen der Unternehmer sein Unternehmen beginnt, keine
Anwendung. In diesen Fällen ist die Umsatzgrenze von 17 500 €
für das laufende Kalenderjahr maßgeblich (vgl. BFH-Urteil vom
22. November 1984 V R 170/83, BFHE 142, 316, BStBl II 1985,
142).“
Also wenn im Gründungsjahr mehr als 17.500€ Umsatz, dann
MwSt.pflichtig. Sieht jedenfalls der BFH so. Da hat sich wohl
der Steuerberater unglücklich ausgedrückt oder es ging um
etwas anderes oder es wurde nicht korrekt aufgenommen.
Ich hatte es so verstanden (und habe explizit mehrmals nachgefragt, weil die 17.500er Grenze damals bei mir knapp wurde), dass man im ersten Jahr auf jeden Fall Kleinunternehmer ist, auch wenn man die 17.500 Grenze knackt.
Naja, ich muss zugeben, viel Sinn würde das nicht machen…
Naja, wollte nur ein bisschen helfen (wo ich doch schon so viele hilfreiche Antworten hier bekommen habe). Da denkt man, man kennt sich ein bisschen aus…
Das ich keine versierten Antworten geben kann und eher auf Deine/Eure Hilfe angewiesen bin, sagte ich bereits. Oder?
Hm? Ich bin kein Lehrer, keine Ahnung, wie ich es außer mit Verweis auf den Gesetzestext noch erklären soll. Zur Erinnerung: "…der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat "…
Also nehmen wir ihn noch mal und konzentrieren uns auf 17.500€ im Vorjahr. Jetzt denken wir uns kurz ins Jahr 2011. Das Vorjahr war dann 2010. Da war es mehr als 17.500€. Also ist die Bedingung des Nicht-Überschreitens der Grenze von 17.500€ nicht erfüllt. Also keine Kleinunternehmerregelung, also in 2011 USt-pflichtig.
Einfacher geht es nun wirklich nicht.
Bitte mal von Gründungsjahr und davon lösen, dass es unter 17.500€ im Vorjahr und 50.000€ im laufenden sein sollen. Einfach nur 17.500€ im Vorjahr.
Ich hatte es so verstanden (und habe explizit mehrmals nachgefragt, weil die 17.500er Grenze damals bei mir knapp wurde), dass man im ersten Jahr auf jeden Fall Kleinunternehmer ist, auch wenn man die 17.500 Grenze knackt.
Also da hat er sicher die Praxis der Finanzämter gemeint, in diesen Fällen nicht allzu genau zu sein und dann nachträglich die Umsatzsteuer einzufordern. Das kann allerdings natürlich nur für Unternehemen gelten, wo es nicht von Anfang an klar ist, dass es mehr wird. Ich schätze mal, dass man bei einem neuen Mc Doff davon ausgehen musste, dass es nicht nur auch 18.000 oder 20.000 werden könnten, sondern wesentlich mehr.
Naja, ich muss zugeben, viel Sinn würde das nicht machen…
Also von diesem Gedanken sollte man sich beim Steuerrecht ohnehin lösen :o)