Wechsel vom Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer

Hallo,

ich bin bis zum 31.12.2010 noch als Kleinunternehmer geführt. Ab 2011 muss ich mit Umsatzsteuer arbeiten.

Mir ist klar dass ich wenn ich nun Waren einkaufe die Umsatzsteuer von dem FA zurück erhalte!

Was ich aber nicht finde ist, wie ich mit den Waren umgehe, die ich auf Lager habe, denn da habe ich ja schon MwSt drauf bezahlt und erhalte diese nicht zurück - Also zahle ich dort doch Doppelt oder?

Warenwert ist ca. 4000 Euro!

Vielen Dank für euere Hilfen

für ab dem 1.1.2011 gekaufte waren kannst du - unter berücksichtigung der rechtslage - die gezahlte umsatzsteuer als vorsteuer gegenüber dem finanzamt geltend machen.
für davor erworbene ware geht das nicht, da du ja noch der regelung der §19 ustg unterliegst.

mfg

jan schaarschmidt

Hallo,

Umsatzsteuer zurück erhalten tust Du ja nur, wenn Du weniger Umsatzsteuer einnimmst, als Du ausgegeben hast.

Mein Verständnis wäre wie folgt:
Du hast etwas für 10,- EUR eingekauft und darauf 1,90 EUR Umsatzsteuer bezahlt. Nun liegen 11,90 EUR in Deinem Lager.
Jetzt verkaufst Du es für 20,- EUR und vereinnahmst darauf zusätzlich 3,80 EUR Umsatzsteuer.
Am Ende des Quartals machst Du Deine Umsatzsteuerabrechnung mit dem Finanzamt:
3,80 EUR (eingenommen)
-1,90 EUR (ausgegeben)
=1,90 EUR an das Finanzamt

Mit anderen Worten: Dein Lager besteht aus Warenwert und darauf entrichteter Umsatzsteuer. Sobald Du diese auf Deinen Rechnungen ausweist, verrechnest Du sie einfach.

Viele Grüße,
Mark

Hallo,

nein, Du zahlst doch nicht doppelt! Du warst beim Einkauf Kleinunternehmer, also hattest du keinen Vorsteuerabzug. Darfst also den Bruttobetrag als Betriebsausgabe ansetzen.

Beim Verkauf, der bei Regelbesteuerung auftritt, fällt die reguläre Umsatzsteuer an, die du deinem Kunden weiterberechnest.

Beim Verkauf ist das so.

Solltest du die Ware für deinen privatverbrauch entnehmen, mußt Du keine Umsatzsteuer zahlen, da Du keinen Einkauf mit Vorsteuerabzug hattest.

Viele Grüße, Moni

Was ich aber nicht finde ist, wie ich mit den Waren umgehe,
die ich auf Lager habe, denn da habe ich ja schon MwSt drauf
bezahlt und erhalte diese nicht zurück - Also zahle ich dort
doch Doppelt oder?

Warenwert ist ca. 4000 Euro!

Hallo,

es gibt zu dem Thema sehr unterschiedliche Meinungen. Teilweise kann Umsatzsteuer zurückgeholt werden, wenn du zur Regelbesteuerung wechselst. Das wurde allerdings vorwiegend für Investitionsgüter beschlossen, deren Wert bei mindestens 1.812,50 Euro brutto liegen muss. Das heißt, ein Wirtschaftsgut, auf das weniger als 250 Euro Vorsteuer entfallen, kann nachträglich nicht korrigiert werden. Da der gesamte Lagerbestand ca. 4.000 Euro beträgt, gehe ich davon aus, dass diese Grenzen nicht erreicht werden, die Korrektur des Vorsteuerabzugs somit nicht möglich ist.

Im Einzelfall solltest du dich aber mit einem Steuerberater auseinandersetzen, der dir eine für deinen individuellen Fall rechtssichere Antwort geben kann. Falls du noch keinen Steuerberater hast, suche einfach einmal unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/mit-einem-onli….

Sry, kann ich nicht sagen. Ich würde einfach mal kurz in der Infothek deines FA vorbeischauen. Dneke das ist schnell geklärt. Allerdings vermute ich dass der Verkauf mit Steuer erfolgen muss, auch wenn es auf den Einkauf keinen VorSt-Abzug gibt.