Wechsel von Bilanz auf EÜR

ein Einzelunternehmer betreibt ein Fotostudio mit einem Jahresumsatz von gredemal 100TSD EUR und bilanziert  - könnten aber EÜR machen sowie die laufende Buchhaltung mit einem der einschlägigen Programme selbst stemmen. Die Umstellung wäre tatsächlich nicht ganz einfach und kostet mehrere TSD EUR.
Was ist eigentlich wenn er zum Jahresende die laufende Fa. einfach mit Schlussbilanz schliesse und am 1.1. mit einer neuen Fa. mit gleichem Geschäftszweck gründet?

Servus,

wenn eine Schlussbilanz erstellt wird, liegen alle Werte vor, die für die Überleitung von 4 I EStG zu 4 III EStG notwendig sind. Wenn hierfür mehrere tausend Euro verlangt werden, zeigt das, dass da jemand im Steuerbüro gedenkt, mehrere Tage dranzusitzen - das passiert allenfalls, wenn er sowas noch nie gemacht hat.

Schöne Grüße

MM

Bim Wechsel der Gewinnermittlungsart vom Bestandsvergleich (Bilanzierung nach
§ 4 Abs.1 EStG) zur Einnahmenüberschußrechnung nach § 4 Abs.3 EStG)) müssen
zum Gewinn nach § 4 Abs.3 (Überschuß der Betriebseinahmen über die Betriebsausgaben
Einnahmen abgezogen werden, die bei der Gewinnermittlung durch Bilanzierung den Gewinn im Vorjahr bereits steuerwirksam erhöht haben (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen usw) und umgekehrt (Lieferantenverbindlichkeiten usw). Das gilt auch für
Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten,
Mit freundlichem Gruß, RHG usw.

Siehe auch www.gesetze-im-internet.de

Servus,

diese Anweisung unterschlägt eine ganze Menge und ist daher eher schädlich als nützlich.

Was machst Du mit der USt?

Schöne Grüße

MM