Wechsel von der PKV in die GKV

Bis 2008 war ich angestellt und in der GKV. Dann habe ich mich freiberuflich selbständig gemacht, und bin, weil es 100€ günstiger war, in die PKV gewechselt. Da ich nebenher ein Studium absolviert habe, das im Sommer endet, möchte ich wieder in ein Angestelltenverhältnis, und die Selbständigkeit komplett aufgeben.
Welche Möglichkeiten habe ich, dann wieder in die GKV zu wechseln? Genügt es, wenn ich weniger als 67.200€ verdiene, oder muss ich mich schon einen Monat vorher arbeitslos melden, weil ich mich seinerzeit von der Versicherungspflicht befreien ließ?

an sich würde ich sagen angestellt= gkv aber die höhe des einkommen weiß ich nicht einzuschätzen.
die befreiung von der vers.pflicht ist nicht wichtig denn die war ja als student und wenn der status sich ändert dann erlischt aauch die befreiung!

Ein Jahr lang insgesamt (inkl. Zuschlägen) nach Arbeitsvertrag brutto weniger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen: http://de.wikipedia.org/wiki/Jahresarbeitsentgeltgrenze

Es genügt, wenn du unter der BBG verdienst. Dann bist du Krankenversicherungspflichtig. Eine Pflichtversicherung ist immer eine GKV.

Hallo,
wenn eine Krankenversicherungpflicht eintritt, und die tritt nur dann ein, wenn keine hauptberufliche Selbständigkeit mehr vorliegt, dann muss man sich auch zwingend in der GKV versichern (Aunsahmen gelten bei Überschreiten des 55. Lebensjahres). Das bedeutet für dich - Ende der selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer Beschäftigung bedeutet Versicherung in der GKV.
Gruss
Czauderna

eine Antwort habe ich schon im Forum gegeben.

Gruß Merger

Hallo,

die Grenze liegt bei ca. 50.000 Euro.
Die Befreiung ist Statusgebunden. Für Studenten also nur für die Studentenzeit, für Arbeitnehmer für alle (auch zukünftige) Beschäftigungszeiten.
1 Monat Arbeitslosigkeit hat kein Vorteil, da man für eine freiwillige Versicherung eine 12-monatige Vorversicherungszeit erfüllen muss.

Hallo!

Meines Wissens kann man nicht wieder in die GKV, wenn man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen hat. Fragen Sie am besten Ihre Krankenkasse, ob es ein Schlupfloch gibt. Gute Informationen erhält man eigentlich immer bei der Techniker Krankenkasse unter www.tk.de.

Gruß

H.C. Samders

Hallo,

der Verdienst als Arbeitnehmer muss unter der JAEG (2012:50850 pro Jahr) liegen, dann ist man versicherungspflichtig. Das muss man 12 Monate bleiben, danach kann man sich auch bei höherem Einkommen oder Selbstständigkeit freiwillig weiterversichern.

Arbeitslosigkeit vorher hilft nicht; als Selbstständiger bekommt man bestenfalls ALG II und da kommt man als zuletzt PKV-Versicherter nicht in die GKV.

Frühere Befreiungen z.B. als Student haben keine Bedeutung.

Viel Glück

Barmer

Guten Tag Paccy,
es reicht aus, wenn die Versicherungsflichtgrenze unterschritten wird, dadurch wird die Pflichtversicherung asugelöst (auch dann, wenn kein Wechsel des Arbeitgebers erfolgt).
Dies sind allerdings nicht 67.200 Euro, wie von Dir genannt. Das ist nämich die gültige Bemesungsgrenze zur RENTENversicherung :wink:.

Die Pflichtversicherunggrenze zur Krankenversicherung beträgt 2012: Brutto 50.850.- Euro Jahreseinkommen. Das entspricht montatlich 4.237,50 Euro.

Ausführliche Information zum Thema Pflichtversicherungsgrenze, Beitragsbemessungsgrenze, Arbeitgeberzuschuss usw. gibt es hier nachzulesen:
http://www.pkv-netz.com/aktuell-f.htm

Ich hoffe, mit den Informationen geholfen zu haben.

Liebe Grüße von
PKV-Spezialisten (Vers.-Kfm.)
Hans-Günter Rischer
und Michael Rischer

Home: www.pkv-netz.com

hallo,
die versicherungspflichtgrenze liegt bei 50.850,- EUR/Jahr für 2012. wenn du darüber verdienst bist du nicht versicherungspflichtig (alle einkünfte, die sicher fließen werden)…und kannst dich auch nicht freiwillig versichern, da die die vorversicherungszeit fehlt.
arbeitslosigkeit würde helfen, müsste allerdings ein jahr dauern.
und da du schreibst, dass du dich hast von der versicherungspflicht befreien lassen…stellt sich mir die frage als was?
als studentin? dann kannst du pflichtig werden, wenn du unter der o.g. grenze verdienst.
wenn du dich als arbeitnehmerin hast befreien lassen, dann gilt diese befreiung ein leben lang.
für einen verbleib in der gkv als freiwillig versicherte benötigst du ein jahr vorversicherungszeit, die du bei den beschriebenen parametern nicht erfüllst.

lg

Hallo,

eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich, wenn das Jahreseinkommen der Beschäftigung unter 50.850,00 € liegt. Arbeitslos melden bringt nur was, wenn auch ein Anspruch auf Leistungen besteht.

Freundliche Grüße

N.

Hallo,
wenn man sich hat befreien lassen a) für die Dauer des Studiums ist nach Ende des Studiums eine versicherungspflichtige Tätigkeit möglich, wenn das Jahreseinkommen unter 45.900 liegt. (67.200 gilt für die Rentenversicherung) b) wegen der Selbständigkeit ist ein zurück nicht mehr machbar bzw. nur mit GKV verhandelbar.
Abdererseits ist immer noch Preis und Leistung bei der PKV beser: 30 Jahre, Mann 306,35 mit sehr guten Leistungen
Gruß H.

Wieso weniger 67.200€? Wenn, dann ist die JAEG relevant…

Hast du dich befreien lassen von der VErsicherungspflicht? Dann kommst du nie wieder zurück.

Eigentlich sollte es reichen wenn du ein Angestelltenverhältnis eingehst und unter der JAEG verdienst: Versicherungspflicht!

Hallo Paccy,

ich gehe mal davon aus, dass du dich von der Versicherungspflicht als Student befreit hast. Das geht nicht ganz klar aus deiner Schilderung hervor, ist aber von zentraler Bedeutung.

Also. wenn du dich als Student hast befreien lassen und nimmst jetzt wieder einen krankenversicherungspflichtigen Job an, dann ist die Rückkehr in die GKV problemlos. Vielmehr gesagt : du hast gar keine Möglichkeit in der PKV zu bleiben.

(deine angeführte Grenze von 67.200€) gilt für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Bei der Krankenversicherung gilt eine Grenze von 50.850 €/Jahr.

Verdienst du in deinem neuen Job mehr als diese 50.850 im Jahr, dann ist eine Rückkehr in die GKV nicht möglich.
Denn dann bist du nicht versicherungspflichtig.
Du könntest dann nur als „freiwilliges Mitglied“ in die GKV, aber hier gilt die von dir angesprochene Vorversicherungszeit von 12 Monaten direkt vor dem Beginn der freiwilligen Versicheurng. Und diese Voraussetzung der Vorversicherungszeit kannst du nicht nachweisen, Daher ist die Rückkehr in die GKV also versperrt.
Ausnahme wäre : 12 Monate Bezug von Arbeitslosengeld.
Ob dies bei dir geht ist von hier aus nicht beurteilbar.

Hast Du dich als Angestellter befreien lassen, dann ist eine Rückkehr in die GKV als Angestellter auch nicht mehr möglich. Denn eine Befreiung von der Versicherungspflicht gilt als unwideruflich und gilt für jeden „Tatbestand“.

viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo, wenn Du dich hast befreien lassen, dann dürfte ein Weg in die GKV schwer möglich sein. einfach versuchen.

LG vom Hans

wenn sich dein status ändert, du also wieder sozialversicherungspflichtig bist, bist du kraft gesetz pflichtversichert in der gkv.